Ausgabe 
11.1.1921
 
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AmkverlMdigMgsvlatt

für die Provinziaidirettion Gberheßen und für das Kreisamt Eiehen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag. Nnr durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 Vierteljahr!. Postzeitungsliste Nr.

Nr. 5 61. ^nuuar 1921

Znbalts-Uebrrsicht: Abänderung des Börsengesetzes. - Gebühren für die Arbeiten der Kreisvermessungsämter - Pflichtabonnenten der Darm­stadter Zeitung und des Hejsischen Regierungsblattes. Vermittlung von Lehrlingsstellen. Gesuche um Vergütung besonderer Auslagen bei Stellenwechsel. - Prüfungen. Dienstnachr chten.

Gesetz

über die Abänderung des Bör senge sehe s vom 22. Juni 1896 (Reichs-Gesetzblatt S. 157) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 215).

Vom 23. Dezember;1920.

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

Die Vorschriften des § 96 des Börsengesetz's vom 22. Jnnt 1896 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 215) werden durch folgende Vorschriften ersetzt:

.§ 96. Die in dein II. tmb'IV. Abschnitt sowie im § 88 bezüg­lich der Wertpapiere getroffenen Bestimmungen gelten auch für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel.

Als Zahlungsmittel im Sinne des ersten Absatzes gelten außer Geldsorten, Papiergeld,. Banknoten u. dgl. auch Auszah­lungen, Anweisungen und Schecks.

Die Reichsregierung kann mit Zustimmung des Reichsrats bestimmen, daß, imter welchen Voraussetzungen und für welche Zeitdauer die Vorschriften des § 58 auch auf Börsenterimn- geschäfte in Wechseln und ausländischen Zahlungsmitteln, die zum Börsenterminhandel 'nicht zugelassen sind, Anwendung finden.

Berlin, den 23. Dezember 1920.

Der Reichspräsident. Der Reichstvirtschaftsminister.

Ebert.' Dr. Scholz..

Bekanntmachung

die Gebühren für die Arbeiten der Kreisvermessungsämter betr. Bom 4. Januar 1921.

Für die von den Kreisvermessungsämtern ausznfnhrenden Staats-, Kreis-, Gemeinde- und Privatvermessungsarbeiten ein- schließlich der Wtederherstellung der Aussteinung voir Dreiecks- Punkten, Gemarkungs-, Flur- und Gewanngrenzpnnkten sind von den Auftraggebern bzw. Zahlungspflichtigen an Gebühren zur Staatskasse zu erheben:

1. Für Feld- und für Zimmerarbeiten für den

Arbeitstag ..............40 Mark.

2. Für Feldarbeiten, außerdem als Ersatz der Aus­lagen an Tagegeldern, Uebernachtnngsgebühren,

. Reisekosten, Meßgehilsenlöhnen, Meßgerätenbe­förderung usw. ein Zuschlag für den Arbeitstag von . ............ . 24 Mark.

Zu den vorbenannten Gebühren wird ein veränderlicher Teue­rungszuschlag erhoben, der bis auf weiteres auf 50 v. y. fest­gesetzt wird.

Vorstehende Gebührensätze treten vom 1. Januar 1921. ab in Kraft.

Darmstadt, den 4. Januar 1921.

Hessisches Landesernährungsamt. Uebe l.

Betr.: Die Pflichtabonnenten der Darmstädter Zeitung und des Hessischen Regierungsblattes.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und die Kirchenvorstäiidedrs Kreises.

Mit Bezug auf unser übergedrucktes Ausschreiben vom 29. No­vember v. I. empfehlen Ivir denjenigen von Ihnen, die noch, imit der Berichterstattung int Rückstände sind, den Bericht alsbald zu erstatten. .:

Gießen( den 5. Jmmar 1921. /

Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Betr.: Vermittlung von Lehrlingsstellen. (

An die Schulvorstände des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, durch die Lehrer.Ihrer Gemeinden sest- stellen zu lassen, welche Schüler die Vermittelung von Lehrlings­stellen durch die Zentralstelle für die Gewerbe wünschen. Dies­bezügliche Berichte sind bis spätestens 1. März 1921 an uns einzusenden.

Fehlberichte sind nicht zu erstatten.

Gießen, den 4. Januar 1921.

Kreisschulkommission Gießen.

Dr. IIsinge r.

Betr.: Gesuche um Vergütung besonderer Auslagen bei Stellen­wechsel.

An die Schulvorstande des Kreises.

Tie Wohnungsnot bringt es mit sicht daß Bewerber nm er­ledigte Stellen Dekrete erhalten, ohne daß sie sofort nach ihrem neuen Wirkungsorte übersiedeln können. In einzelnen Fällen sind solchen Lehrern erhebliche besondere Ausgaben dadurch er­wachsen, daß sie für ihre Person einstiveilen übersiedelten, während ihre Fam.lten zunächst am früheren Wohnorte verblieben. Das Landesaml für das Bildungswesen, Abteilung für Schulangelegen­heiten, macht darauf aufmerksam, daß Gesuchen um Vergütung dieser hierdurch entstehenden besonderen Auftv.ndungen nicht statt­geben werden. Wir empfehlen Ihnen, die in Betracht kommenden Lehrkräfte entsprechend zu bedeuten. Der Dienstantritt im neuen Amtsorte ist in der Siegel solange hinauszuschieben, bis die Woh­nungsfrage geregelt ist. . ~

Tie Gewährung einer .Vergütung kann nur dann in Frage kommen, wenn von der obersten Schulbehörde als dringend an­erkannte Gründe einen sofortigen Stellenwechsel notwendig er­scheinen lassen. In diesen seltenen Fällen ist vorherige Genrhmi- gung durch: unsere Vermittelung einzuholen.

Gießen, den 7. Januar 1921.

Kreis-Schulkommission Gießen. I. B.: He in m e r d c.

Zu Nr L. B. S. 25 608.'

Bekanntmachung.

Für die im Jahre 1921 abzuhaltenden Prüfungen iverbctt die nachstehenden Termine festgesetzt:

1. Entlassungsprüfung am Lehrerseminar zu Bens- hcint .......... 25. Januar

2. Enllassungsprüfuug am Lehrerseminar zu Fried­

berg .......... 1. Februar

3. Enuassungsprüfung am Lehrerseminar zu Alzey 8. Februar 4. Entlasfungsprüsung am Lehrerinnenseminar

Darmstadt..............15. Februar

5. Prüfung der Externen am Lehrerinnenseminar

Darmstadt..............17. Februar

.6. Entlassungsprüfung am päd. Kursus (Oberkur­

sus) zu Darmstadt . . ....... . 25. Februar

7. Entlassungsprüfung am päd. Kursus tKriegs-

teilnehmer) zu Darmstadt...... 18. März

8. Ansnahmeprüfung an den Seminaren, soweit

noch Schüler aufgenoinmen werden.....17. März

9. Schlußprüfungen der Schulamtsanwärter . . . 18. April

3. Novbr.

10. Prüfung für tzaushaltungslehrerinnen, Darm­

stadt .................22. Februar

Handarbeitslehrerinnen und Kindergärtnerinnen,

Mainz...............1. März

Gießen..... 8 März

11. 2 Prüfung für Kindergärtnerinnen, Gießen . . 14. L-eptbr. Darmstadt..............20. Septbr.

Mainz...............22. Septbr.

12. Pädagogische Ergänzungsprüfung (die letzte) . . 6. Juni 13. Prüfung für Zeichenlehrer an der Kunstgewerbe­

schule zu Mainz . . . . ........4. März

14. Prüfung für Turnlehrer.........23. Mai

15. Prüfung für israeletische Religionslehrer ... 6. Dezbr.

Meldungen zu dieseir Prüfungen sind 3 Monate vor dem Termilt mit 1,50 Mk. Stempel und den vorgeschriebenen Belegen bei den zuständigen Stellen einzureichen.

Darmstadt, den 28. Dezember 1920.

Landesamt für das Bildungswesen, Abteilung für Schulangelegen­heiten. I. V.: Block.

Betr.: Wie oben.

An die Schulvorstände des Kreises.

Vorstehend abgedruckte Bekanntmachung wollen Sie alsbald zur Kenntnis der Interessenten bringen und dafür Sorge tragen, daß etwaige Gesuche spätestens 7 Wochen vor dem betreffenden Prüfungstermine in unseren Händen sind.

Gießen, den 7. Januar 1921. !

Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm erde.