Ausgabe 
10.10.1921
 
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Amtsvertön-igllligsblatt

für die proviiyialdirektion Gberheffe» und für das Kreisamt Gießen.

(Erlernt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.80 vierteljährlich.

iftr- 143 10. Oktober 1921

Jnhalts--Aebersicht: Versorgung der Kranken mit Zusahlebensmittcln. Eigentum ehemaliaer russischer und serbischer Krieos- und Tinii gefangener. - S-to.ffnng d»y.n «rfejagefa,/,,,,.. _ m. slra[9gi|to.X

,t! Langsdorf. Apparat zur Vertilgung von Ungeziefer. Viehseuchen.

Bekanntmachung

die Versorgung der Kranken mit Zusahlebensmittcln betreffend vom 20. September 1921.

Das von dem Ministerium des Innern erlassene Ausschreiben vom 10. November 1916 mit den dazu erlassenen Richtlinien über die Abgabe von Zusahkarten für Lebensmittel auf Be- schemigung eines Arztes (veröffentlicht in der Darmstädter Zei­tung Ar. 266) wird aufgehoben.

Darmstadt, den 20. Scpteinber 1921.

Hess. Landesernährungsamt. LIebel.

Vetr.: Wie oben..

An i)ic Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung, mit der unsere Anordnung vom 14. November 1916 (Kreisblatt Ar. 148) hinfällig wird, ist alsbald ortsüblich -zu veröffentlichen. Alle seither gewährten Zusahlebensmittel für Kranke kommen danach, zukünftig in Wegfall.

Gießen, den 4. Oktober 1921.

Kreisamt Gießen.

Dr. Llsinger.

, Vetr.: Eigentum ehemaliger russischer Kriegsgefangener.

. )/ ; An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. ii, .[< Soweit unserer Verfügung vom 22. September 1921 (Amts­verkündigungsblatt Ar. 139 vom 29. September 1921) noch nicht entsprochen ist, wird hiermit ihre Erledigung erinnert.

Gießen, den 4. Oktober 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß.

Vetr.: Eigentum ehemaliger serbischer Kriegs- und Zivil- f gefangener.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Soweit unserer Verfügung vom 19. September 1921 (Amts- verkündigungsblatt Ar. 136 voin 22. September 1921) noch nicht entsprochen ist, wird hiermit ihre Erledigung erinnert.

Gießen, den 4. Oktober 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Vetr.: Heimschasfung der russischen Kriegsgefangenen.

,N An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Soweit unserer Verfügung vom 15. Ailgust 1921 (Amts-

11, I Verkündigungsblatt Ar. 121 vom 22. August 1921) noch nicht entsprochen ist, wird hiermit ihre Erledigung mit Frist von 8 Tagen erinnert.

Gießen, den 5. Oktober 1921.

___________Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß.____________

Vetr.: Die Strafregister: hier: Die Aachweisung der. in der Zeit vom 1. Juli 1919 bis 30. Juni 1921 verstorbenen bestraften Personen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Viele Dürgerineistereien sind mit der Einsendung der Nach­weisungen über die in der Zeit vom l.Juli 1919 bis 30. Juni 1921 verstorbenen bestraften Personen rückständig.

Wir, erinnern auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft dringend an die Einsendung und machen noch bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam, daß die Berichte alljährlich ohne Erinnerung ein­zusenden sind.

Gießen, den 7. Oktober 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.

Bekanntmachung.

Vetr.: Wohnungswechsel des Amtsveterinärarztes.

Dom 15. Oktober ab befindet sich die Wohnung des Aints- veterinärarztes Dr. Stein zu Gießen im Hause Henselstrahe 4. Nummer seines Fernsprechers nach wie vor 1080.

Gießen, den 7. Oktober 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Detr.: Tollwut in Langsdorf.

In Langsdorf ist in der Hofreite des Wilh. Scheid I. bei einem Hunde die Tollwut festgestellt worden. Ein anderer Hund aus Langsdorf, 3 Monate alt, zirka 30 cm hoch, rötlich-braun, Mischrosse, Wolfstyp, stark der Tollwut verdächtig, ist entlaufen.

'Drei Monate lang sind sämtliche Hunde festzulegen, d. h. ein­zusperren oder anzubinden.

Der Festlegung ist das Führen an der Leine oder mit einem sichern Maulkorb versehenen Hunde gleichzuachten. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Herden und von Jagdhunden bei der Jagd ohne Maulkorb und Leine ist gestattet.

Hunde, die diesen Bestimmungen zuwider umherlaufend be­troffen werden, sowie im Gelände freilaufende Katzen sind sofort zu töten.

Die Besitzer der eingesperrten Hunde sind verpflichtet, das Auf­treten verdächtiger Krankheitserscheinungen der Bürgermeisterei zu melden.

Obige Bekanntmachung gilt für folgende Gemeinden: Langs­dorf, Lich, Birklar, Dorf-Güll, Muschcnheim, Bettenhausen, Bellers­heim, Hungen, Inheiden, Trais-Horloff, Villingen, Aonnenroth, Aieder- und Ober-Beffingen und die Bezirke der Güter Dorf-Güll und Arnsburg.

Gießen, den 8. Oktober 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß wir beim Stadtbauamt Gießen einen Apparat zur Befreiung der Woh­nungen von Flöhen, Wanzen und Läusen aufgestellt haben.

Die Anwendung dieses Apparates ist jedermann im Kreis Gießen gegen Ersatz der Unkosten zugänglich gemacht.

Minderbeniittelten gegenüber findet Niederschlagung der Kosten in gleicher Weise wie bei den Desinfektionskosten statt.

Gießen, den 5. Oktober 1921.

Kreisamt Gießen. I. D.: W e l ck e r.

Bekanntmachung.

B e t r.: Schweinerotlauf in Gießen.

In dem Gehöfte Roon st raße Nr. 22 dahier ist Schweine­rotlauf amtlich festgestellt worden. Sperrmaßregeln sind angeordnet.

Gießen, den 7. Oktober 1921.

Polizeiamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.

Druck der Brühl'schen Universitätr-Nuch» nnfl Sittnhrudurtt Lauge, Ließen

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