Ausgabe 
10.6.1921
 
Einzelbild herunterladen

Amern hat dem Präsidium der Deutschen

Druck der Brühl'schen UniversitLts.Buch. und Stetndrucker« R Lunge, «.eben

Bei dieser Sachlage ist cs leider nicht mehr angängig, entbehr­lich werdende Pferde in anderer Weise als int Wege der ösfent- lichen Verstmgerung zu veräußern.

Den Bewerbern kann hiernach nnr. anheimgestellt ivcrb.'ii, sich an den Versteigerungen, die durch die Tagespresse hekannt- gegeben werden sollen, 'M beteiligen oder sich soweit sie Land­wirte sind an die örtlich zuständigen Divisionen mit. der Bitte u*nt Ueberlassung von Leihpferden M werrden.

An ausgeschiedene oder auszuscheidende Offiziere werden ent­behrliche Keercspferde nicht mehr verkauft. Tie Bestimmungen über diese Verkäufe sind bereits seit einigen. Monaten außer Kraft gesetzt worden." " -

Ich ersuche ergebenste die Lokal v er wal t nng s b e hör den und dre landw. Organisationen in geeignet erscheinender Weise zu ver­ständigen.

Im Auftrage: gez. Ni'klas.

sW '..

'M

Dienstnachrichtcn des Kreisamtcs.

Tas Ministerium des Innern hat der Bayerischen Lanves- Haüptfürsorgesielle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene in München die-Erlaubnis erteilt, 20 000 Losbriese der ihr zu Gunsteü der Kricgsbeschädigtenfürsorge für.1921 genehmigten Geld­lotterie innerhalb des Volt'sstaates Hessen zu vertreiben. Nach dem vo>r der zuständigen Behörde genehmigten Veülvsungsplan dürfen 111 000 Losbriefe zu je,2 Mk. zuzüglich 40 Pf. Reichsstempel­abgabe ausgegeben werdens Zürn Vertrieb' in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Losbriefe gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Losbriefe in Hessen nicht gestattet.

Das Miuisteriüm des Innern hat dem Präsidium der Deutschen Gewerbeschule München 1922 in München die Erlaubnis erteilt, bis zu 20 000 Lose der zu Gunsten der im Jahre 1.922 in München.,, stattsindenden Deutschen Gcwerbeschan genehmigten Goldlottcrie innerhalb des Volksstwates Hessen zu vertreiben. Die Lotterie wird in zwei Reihen ausgespielt. Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlvsungsplan dürfen in jeder Reihe 600 000 Lose zu je 5 Mk. zuzüglich 1 Mk. Reichs stempel ab g a b e ausgegeben iverdeu. Ziehungstermin der 1. Reihe: vom 21. bis 28. September 1.921. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem yessischcn Zülassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der .Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb, der Lose in Hessen nicht gestattet.., '

Bekanntmachung

Betr.:. .Wälz-arbeiten auf den Kreisstpaßem

Wegen Vornahme von Walzarlkeiten wird die Kreis­straßeKlein-LindenDu ten ho fcn" vom 9. d. Mts. ab bis auf weiteres Ur den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Fern­verkehr wird über Gwßen-Linden Mendorf a. d. Lahn oder Heuchelheim, AtzbqchWetzlar und umgekehrt geleitet.

- Gießen, beit 7. Juni 1921/ '

, ' Kreisamt Gießen. I. B.': Welcher.

B e t r.: Hverespferde.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Das abschriftlich nachstehende Rundschreiben des Herrn Reichs- Ministers für Ernährung und Landwirtschaft Vom 21. Mai 1921 zu Nr. V/8.628 teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und Be­deutung etwaiger Interessenten mit.

Gießen, den 7. Jiunr 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: I)r. H e ß.

Abschrift. ' \

s Mit Schreiben vom 3. Mai 1921 Nr. 1015, 4. 21. In. 3.

IV. 3. teilt das Reichswehrministerium, Chef der Heeresleitung,^mit:

Nachdem die Reichswehr inzwischen auf ihre endgültige Orga- nisatron zurückg'eführt worden ist, Müssen die wegen Dienstnnbrauch- barldit auszusvndernden, verhältnismäßig .wenigen.Pferde nach den Friedensbestimmnngen sowie im Hinblick auf. die Fiucmzrwt öffentlich mMbietend versteigert, werden..

Bekanntmachung.

' Ter Landesgaolvge Bergrat Tr. Schottler ifi zur Zeit mit geologischen und bodenkunidlichen Untersuchungen in Teilen des . Kreises Gießen beschäftigt. Allen uns unterstellten Behörden wird seine Unwesenheit hiermit mitgeteilt. Das Feldschutzpersonal wird angewiesen, Genannten in jeder Hinsicht zu unterstützen.

Gießen, den 9. Juni 1921.

Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker. '

B e t r.: Sonntagsruhe.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern, soweit noch nicht berichtet, an umgehende Er­ledigung unserer Verfügung vom 22. Februar d. Js. im A.-V.-BI. Nr. 29 vom 25. Februar.

Gießen, den 6. Juni 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.

z