Dienstnachrichtctt des Kreisamtes.
Im Kreist Büdingen, besten iwrij- folgend- Sperrbezirke- öof-Sierflftrtc«, Tiidelsheim, Rodenbach, Eckartsborn Oberau Romwelhansen, Drebach a. Sb. und EnMim. Alle anderen Gemeinden des Kreises Büdingen sind freie Gebiete
-, Unter dem Viehbestände des Schneiders Ludwig Stanbitz in Schrock (Kreis Marburg) st, die- Maul- und Klauenseuche aus- gebvachen -- Tie Maul- und Klauenseuche in Niederasphe und im Gutsbezirk Fleckenbühl (Kreis Marburg) ist erloschen.
Tas Ministerium dis Innern hat dem Vorstand des Rhein- ■ NiUienms in Koblenz die Erlaubnis erteilt, 1OOOO Lose der um 27., 28 und 2!, Juni 1921 zu 'veranstaltendem Verlosung ftoit Erzeugnis,en des Kunslgeiverbcs innerhalb des Volksstaates Lessen zn vertreiben, 9cach dem von der zuständigen Behörde gmehustgten Verlosungsplan dürfen 250 000 Lose zu je 5 A5k. ausgegeben werden. Zum Vertrieb in .Hessen dürfen nur -mit dem hessischen lZn- laifnngsstempcl veusrhene Lose gelangen.
Tas Ministerium des Innern hat der Landesstelle der Kriegs- beschadiatm- und Krregshint-erblicbenen-Fürsorge (Landesfürsorgest.elle) in München die Erlaubnis erteilt, 10 000 Losbriefe der Bayerischen Kriegshinterbliebenenlotteric innerhalb des Volksstaats Hessen zu vertreiben. Nach dem von der zuständigen Behörde!ae- - ne'lMigtcn Verlolungs'plan dürfen 170 000 Losbriefe zu je .1 50 Mk ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen' nur mit vem hessischen Zulassungsstempel versehene Losbriefc gelangn Während
Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preustisch- Änddentschen Staatslottene ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Losbriese in Hessen nicht gestattet.
Das Ministerium des Innern hat dem Komitee für den Pferdemarkt zn Beerfelden dir Erlaubnis erteilt, anlässtich ocs im Juli ds. Js. daselbst stattsindeudrn Pferde-, Zohlen- und Zuchtvieh Marktes zu Prämiicrungszwecken eine Verlosung von lebendem Vieh sowie land- und hauswirtschaftlichen Geräten aller Art zu veranstalten und diese erforderlichenfalls nach Mastgabe des vor- gelegtcn Berlofnngsplans als Geldlotterie ,ur Ausspielung zu bringen. Zichungstermin: 12. Jnli 1921. Es dürfen biü zu 30 000 Lose zu 2 Mk. das Stück ausgegeben werden Der Wert der Gewmngegeustäude must mindestens 40 Prozent des Brutto- Erlöses ans dem Verkauf der Lose betragen. Ter Veririeb (der Lo,e ist in Hessen gestattet. Während der Zeit des jVertiiebs ver Low zur 1. Klasse einer Preussisch-Süddeutschen Staatslotterie' ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose nicht gestattet.
Bckatttttmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Beltershain x Kreis Giestcn.
Nachdem die Feldbereinigung in der Gemarkung Beltershain endgültig beschlossen und der Beginn der Feldbereini- g'nngsarbciten vom Hess. Laudeseruährungsaint, Abteilung für Landwirtschaft, angeordnet worden ist, lade ich hiermit sämtliche beteiligten Grundeigentümer" zu der in-der Gemästheit-des Artikels 1(> des Feldberein i gn n gsge se tzes
Montag den 21. März 19 21 vormittag s 9% U h r
bei Gastwirt .Heinrich Erb zu Beltershain slatt- Nudenden Versammlung ein.
... Tie Versammlung hat:
1. darüber zn beschlichen, wie die Feldbcreinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächeu- gehalt oder den Abschätzuugswert der Grundstücke oder abgesehen von dem in Artikel 20 des Feldberciniguugsgesches bezeickueten Fall, durch Bildung und Verkauf von Masse- grundstückeu, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfnis erhoben, oder ob die Kosten, durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen.
2. me zur Vollzngskommissio» zn berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter foivic ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter (Artikel 35 Ges.) zn wählen. Außerdem kölinen Wünsche und Anträge seitens der Beteiligten vorgebracht und beraten werden.
. 3.!' dieser Versammlnng hat jeder anwesende beteiligte Grnnv- elgentumer enie Ltnnme, auch lucitii er mehrfach bevollmächtigt ist
Beschlus,e erfordern zn ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zwndrttteilen der Anwesenden und finb unter dieser Voraussetzung auch für die,nicht erschienenen beteiligten verbindlich. Beteiligter Grund ergcnt u mer int Sinne des Feldbereinigungsgesetzes ist, wer im Grunobuch als Eigentümer eingetragen ist. Der Inhaber einer erblichen,Leihe wird dem Eigentümer der Grundstücke gleichgestellt Wenn cui hiernach beteiligter Grundeigentümer oder bekannte Erben derselben nicht vorhanden sind, der Aufenthalt der Bc- m1®1 uii&efaiint i,t ober diese sich austerhalb des Deutschen weiche^ aushalten, so ist der Besitzer als beteiligter zn erachten, "^ostrn er sich durch eine entsprechende Bescheinigung des Orts- gerichts als folcher ausweist.
m Ist.unbekannt oder ungewist, wer beteiligt ist, so findet die Anwenchmg^ § ^s Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechende
Gehört ein Grundstück zum Gesamtgut, so bedarf der Mann nicht der Zustimmung der Frau. Gehört ein Grundstück zum ein- gebrachten Gute der Frau, so bedarf diese nicht der Einwilligung d-es Mannes.
0A Vertreter von beteiligten Grundeigentümern haben gehörige Vollmachten vorznlegen.
Kommen gültige Beschlüsse nicht zn stände, so hat: zu 1. Ate Vollzugskommissiou die erforderlichen Besrttllkse zn fasten und
zn 2. Tie Landeskomnstssion die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.
Zugleich fordere ich die ausserhalb Beltershain >voh nenden beteiligten Grundeigentümer (Ausmärker) auf, zur Wahrung "Zw -viiiteresfen einen in Beltershain wohnenden Bevoll machtigteii zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Lause des Feldbereininuiigsverfähreus an sie nicht mehr erfolgt.
Friedberg, den 27. Februar 1921.
Ter Hessische Feldbercinigungskommissär. Schnitt s p a h n, Regier,ingsrat.
Betantttmachttitg.
Betr.: Feldbeveiuiguilg Londorf.
In der Zeit vom 9. bis einschliesslich 22. Atärz,1921 liegen aus dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Londorf zur Einsicht der Beteiligten offen:
I. Die Akten der G e m a r k u n g s g r e n z r e g u l i e r u n g Londorf—Allertshausen und zwar:
1. 1 Zuteilungskarte,
2. 1 Band Gütergeschosse,
3. 1 Baud Gütergeschosse mit Zuteilungsplan,
4. 1 Baud Zuteilungsverzeichnis.
II. Tas Entschädi g u ugsverzci ch ist S f ü r Z a u u v er se tz u n g en.
.. , Tagfahrl zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen sindet statt:
M i 11 w vch den 23. März 192 1
ii a ch mittags 2 — 3 II h r
auf dem Rathaus zn Londorf, wozu ich die Beteiligten 'mit dem Anfügen einlade, das, die Nichterschienenen mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Tie. Einwenduiigen sind schriftlich, und mit Gründen versehen einzureichen.
F r i e d b c r g, den 3. März 1921.
Ter Hessische Feldbereinignngskommissär:
S chn i t t s P a h n, Regiernngsrat.
.Druck her Lcüht'scheii Universitäts-Buch- und Steiiiörudierei Ji Vange. (Liehen


