AmtsveMMgmlgsblatt
für die Provinzialdirektion Gberhesien und für das Kreisamt Gießen.
(Erlernt nach Bedarf: Montag, Dirnstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.
Nr. 67______________ZO. Mai ~ iüäl
-^aS Bsfahreu von Uebsrwegen. - Landespolizeiliche Prüfung des abgeänderten Entwurfs der Verbesserung der lieber: sichtlichkeit des.Weguberganges m per Gemarkung Mainzlar der Strecke Brünberg-Lollar. - Erhebung der Kurtaxe 'und der Ladegelder zu '_____ Lad-Nauheim. — Dienstnachrichten. — Bemeindeviehwage zu Stockhausen.
Bekanntmachultg.
Bet r.: Das Befahren bum lleberwegen.
Mit Rücksicht auf die sich wiederholenden Eisenbahuunsätle durch Uebersahreu von Fnhriverken ans nnbemachten Ueberwegen, Iveisen wir die Fuhrwerksführer erneut barauf hin, bei Befahren von Ueberwegen die Warnungstafeln zu beachten, sowie nach! rechts und links UinsckMu tzn halten, ob kein Zug in Acht ist'.
' Gießen, den 6. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Landespolizeiliche Prüfung des abgeündcrten Entwurfs der Verbessentug der Ucbersichtlichkeit des Wegüberganges in der Gemarkung Mainzlar in Km. 23,3 der Strecke Grünberg—Lollar.
Bont 18.—25. Mai 1921 liegt auf der Bürgermeisterei Mainzlar der Plan zu jedermanns Einsicht offen.
Einwendungen sind bei Meldung des Alusschtusses mit denselben in dieser Zeit dorten vorzrtbringen.
Gießen, den 6. Mai 1921. y.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
'Betr.: Tie Erhebung der Kurtaxe und der Badegelder zu Bad- Naüheim. ,
An den Oberbürgermeister zn Metzen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Tie Kurverwaltung Bad-Rauheim hat die Wahrnehmung ge- macht, daß. in den benachbarten Städten uttb Orten Fremde Wohnung nehmen, von da aus bte Kurmittel in Bad-Rauheim gebrauchen, die Konzerte und das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe auf diese Weise zu umgeben suchen. Daher ist an- gsordnet worden, daß die Abgabe von Bädern in den Badehäusern Ziu Bad-Naüheim an die Ortsansässigen voir Bad-Nauheim' und der benachbarten Städte und Orte zukünftig nur dann noch er-, folgen soll, wenn von denselben Ans weis karten nach dem unten abgedruckten Muster dem Aufsichtspersonal iit den Bade- Häusern vorgezeigt werden. Diese Answeiskartcn sollen durch Sie auf Ansuchen der Ortsansässigen ausgestellt werden.
Die Abgabe der Ausweiskarten darf also nicht an solche Personen erfolgen, welche zufällig nur zu Besuch anwesend sind. Rur färbte Ortsansässigen, die mindestens drei Monate in dem betr. Orte wohnen und auch Steuer bezahlt haben, dürfen d erar.t i geKar t en ansg estellt werden, diese Ausstellung hat jedoch zu unterbleiben, insofern diese Ortsansässigen in Bad-Nauheim Wohnung genommen haben und nicht nach genommenem Bade an demselben Tage in ihren Wohnort zurückkehren.
ließet die ausgestellten Ausweiskarten haben Sie namentliche Verzeichnisse zu führen. ,
Tie jeweils ausgestellten Karten sind nur für das Kalenderjahr, in dem sie ausgefertigt sind, gültig.
Sie wollen Vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen. Die Formulare zu Ausweiskarten sind - £>ei der Kurverwaltung Bad-Nauheim gratis und franko Zu haben.
Tie Ausweiskarten wollen Sie bei der Badevertvaltung Bad- Naunheim anfordern.
Tie Listen sind ami Schluffe der jeweiligen Saison .— int Oktober jeden Jahres — direkt.bet der Kurverwaltung. Bad-Nauheim portofrei von Ihnen einzureichen.
Tie nichtgebrauchten Starten sind von Ihnen zwecks Verwendung in nachfolgenden Jahren zurückzubehalten.
Von denjenigen Personen, die die Kurmittel gebrauchen wollen, aber nicht im Besitze- einer Ausweiskarte sind, wird jedesmal ein Zuschlag von 5 Mk. (statt wie bisher 40 Pf.) vom 1.. April l. I. ab erhoben.
Gießen, den 24. März 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
....................
ivird hiermit bescheinigt, daß d . . selbe hier ansässig ist und die Bäder in Bad-Nauheim gebrauchen will.
......., den . . ten . . . 19 . . Bürgermeisterei . . .
(Siegel.)
Bei mißbräuchlicher Benutzung verliert diese Karle ihre Gültigkeit.
Dienstnachrichten des ätreisamtes.
In der Stadt Wetzlar und der Gemeinde Naubor ;t ist die Maul- und Klauenseuche, anttlich sestgestellt worden. Die Sperrmaßnahmen sind aiigeordnet.
Bekanntmachung.
Betr.: Aenöerung »er Ortssatzung über die Benutzung her Ge- meiudeviehwage zu Stockhausen.
Aus Grund Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Stockhausen ivird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt:
1. § 5 der Ortssatzung vo'M 22. Juli 1893 wird aufgehoben. An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:
Tie Wiegegebühren werden durch einen nach Artikel 187 der LGO. zu erraffenben Gebührentarif festgesetzt.
2. § 6 der Satzung erhält folgende Fassung:
Sogleich nach stattgefundener Verwiegung sind die nach dem Gebühreutarif verfallenen Gebühren an den Wiegemeister zu entrichten.
3l Borstehende Satzungsänderungen treten mit dem Tage ber Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Stockhausen, dein 30. April 1921.
Bürgermeisterei Stockhausen. Jo chi m.
Geüührentallf.
Auf Grund des Artikels 187 der LGO. wird mit Zustimmung Hessischen Ministeriums des Innern folgender Gebührentarif erlassen :
1. für Großvieh, als Ochsen, Kühe, Rinder nsw., für das Stück...... 1,— Mk.
2. für Kleinvieh, als Schtveine, Schafe, Kälber) Ziegen «sw., für das Stück.........0,50 Mk.
3. von jedem anderen zur Bertviegnug kommenden.
Gegenstand, als Heu, Stroh, Frucht, Kartoffeln nsw., bis Zu 10 Zentner.........1,— Mk.
von jedem weiteren .Zentner.......0,10 Mk.
jedoch von einer einmaligen Wiegung nicht mehr als ,....... 2— Mk.
In vorstehenden Gebühren ist die Vergütung des Wiegemeisters einbegriffen.
Stockhausen, bebt 30. ZLpril 1921.
Bürgermeisterei Stockhausen. Jo chim. .
Druck der Lrühl'schen UniversitätSl


