Ausgabe 
8.8.1921
 
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AnüZverkiiMgungMatt

ffir die Prooiiyialdirektlon Gderheflen und für das Kreisamt Gieße«.

nach Bedarf- Montag. Di.n^ag, Donnerstag und Freitag. Nur durch di. Post zu bezieh» gegen MK, 2.S0 vi.rteljShrLch,

Nr. tLL______________________________8. August_________-; 1921

Znhaltr-Uederstcht: Reis-oergünstigungen für Erwerbslose - Bezug von Nährmitteln. - Straßensperre. - Biehseuchen. - Feldbereinigung .'< der Gemeinde Heuchelheim.

Betr.: Reisevergünstigungen für Erwerbslose.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Das abschriftlich nachstehende Rundschreiben des Herrn Reichs­arbeitsministers vom 21. Juli 1921 Ar. HI C 9087/21 teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und Beachtung mit.

Gießen, den 5. August 1921.

Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.

Es ist verschiedentlich darüber geklagt worden, daß einzelne Fürsorgeausschüsse den Erwerbslosen Freifahrtausweise nach Zwi- schenstationen anstatt nach dem Beschäftigungsort oder dem zur Ge­währung der Erwerbslosensürsorge endgültig zuständigen Orte ausgestellt haben. Ich bitte daher, die Fürsorgeträger darauf hin- zuweisen, daß ein derartiges Verfahren unzulässig ist. Für die Ge- Währung der freien Fahrt sind, abgesehen von den Bestimmungen der Verordnungen über die Freimachung von Arbeitsstellen und zur Behebung des Arbeitermangels in der Landwirtschaft, lediglich die §§ 5 Abf. 4 und 8 Abs. 2 der Reichsverordnung über Erwerbs- lvsenfürsorge maßgebend. Ob der Ort, nach welchem die Reise­vergünstigung bewilligt wird, zur Fürsorge endgültig zuständig ist, oder ob der Erwerbslose an dem Ort, in dem er eine Beschäftigung aufnehmen will, eine solche auch tatsächlich finden wird, haben die Fürsorgeträger vorher in einwandfreier Weise festzustellen. Hierzu wird es im allgemeinen nicht ausreichen, daß die sich auf bloße Be­hauptungen der Erwerbslosen oder gar auf irgend welche Vermu­tungen verlassen. Ganz unzulässig ist es aber, wenn die Fürsorge­träger bewußt Fahrscheine nach anderen als den Endstationen aus­stellen, weil sie vielleicht annehmen, daß dem Erwerbslosen an der Zwischenstation schon weitergehvlfen werde. Durch ein derartiges Verfahren wird das zwecklose älmherreisen arbeitsloser Personen gefördert; ich bitte daher, die Ausübung der Erwerbslosensürsorge in den Gemeinden auch nach dieser Richtung hin jeweils prüfen lassen zu wollen, da Reichsmittel zu derartigen, gesetzlich nicht be­gründeten Maßnahmen nicht verwendet werden dürfen.

Bekanntmachung.

Betr.: Berbrauchsregelung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Aährmittel; hier: Bezug von Nährmitteln.

Gemäß § 7 unserer Bekanntmachung über die Verbrauchs­regelung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nähr­mittel vom 17. März 1917 (Kreisblatt Nr. 48) wird für die Land­gemeinden des Kreises folgendes bestimmt:

Es sollen ausgegeben werden:

für brotgetreideversorgungsberechtigte Kinder bis zu 12 Jahren auf die Marke 74 der Nährmittelkarte B (rote Karte) 125 Gramm Grieß, das Pfund 1,90 Mk.:

für die übrige brotgetreideversvrgungsberechtigte Bevölkerung auf die Marke 84 der Nährmittelkarte C (blaue Karte) 125 Gramm Grieß, das Pfund 1,90 Mk.

Der Bezug des Grieß kann in der Zeit vom 10. bis 20. August direkt gegen Abgabe der Marke 74 der Nährmittelkarte B (rote Karte) und 84 der Nährmittelkarte C (blaue Karte) bei einem Kleinhändler des Wohnortes erfolgen. Dabei ist die Aährmittel- karte mit vorzulegen. Einzelne abgtzirennte Marken sind wertlos. Mit dem 20. August ds. Js. verlieren die Marken 74 und.84 ihre Gültigkeit. Die Kleinhandelsgeschäfte haben sowohl die De- stellmarke, wie die Quittungs- und Bezugsabfchnitte abzutrennen und auf Bogen aufgeklebt bis zum 25. August ds. Js. Der Großhandelsvereinigung, Gwßen, West-Anlage 31, einzusenden.

Bis zum 20. August ds. Js. nicht abgeholte Ware ist der Großhandelsvereinigung, Gießen, bei Einsendung der Marken bis zum 25. ds. Mts. anzuzeigen. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat den Ausschluß von dem Vertriebe der Aährmittel zur Folge.

Den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.

Gießen, den 4. August 1921.

Kreis amt Gießen. 3. V.: Hemmerde.

Straßensperre.

Die KreisstraßeE b e r st a d t O b e r h ö r g e r n" (Kreis­grenze) wird vom 8. ds. Mts. ab wegen Vornahme von Walz- arbeiten gesperrt. Der Durchgangsverkehr ist über Mün­zenberg, Rockenberg, Griedel zu leiten.

Gießen, den 6. August 1921.

___________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Rauschband bei einem Rind des Heinrich Stark IV.

zu Saasen.

Nachdem die obige Seuche erloschen ist, werden die Sperr­maßregeln aufgehoben.

Gießen, den 4. August 1921.

Kreisamt Gießen. I. D.: Welcker.

Betr.: Notschlachtungen.

All die Büraermcistcreieil der Laildgemeinden des Kreises.

Wir erinnern, soweit noch nicht geschehen, an die Erledigung unserer Verfügung vom 25. Juni 1921, Amtsverkündigungsblatt Nr. 96 vom 4. Juli 1921.

Gießen, den 4. August 1921. W

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Aach Weisung über den Stand der Maul- und

zrlauenseuche

1 n

Hessen am 15. Juli 1921. Gemeinden Gehö fte

_ (Gutsbezirke) ins- davon ins- davon

Kreis

gesamt (Sp. 1) neu

Spalte 1 Spalte 2

gesamt

Spalte 3

(Sp. 3) neu Spaltes

Darmstadt. . .

Bensheim . . .

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Tiebnrg....

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Erbach ....

1

1

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Groß-Gerau .

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Heppenheim ,fe .

1

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Offenbach ... .

2

2

Gießen . . . .

Alsfeld ....

Büdingen . . .

Fnedbcrg . . .

.

Lauterbach . . .

Schotten . . .

1

15

Mainz ....

1

1

Alzey ....

Bingen ....

Oppenheim . .

Worms ....

1

Bckanutmachttttg.

Betr.: Feldbereinigung Heuchelheim, Kreis Gießen; hier: die Regulierung des Bieberbachs.

In der Zeit vom 6. bis einschließlich 19. August 1921 liegt auf der Bürgermeisterei Heuchelheim

der Entwurf des Bieberbach-Durchstiches oberhalb des Orts nebst zugehörigen Beschlüssen

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet im Rathaus zu Heuchelheim am

Samstag den 2 0. August 1921 vormittags 8 9 DIhr

statt, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 31. Juli 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Negierungsrat.

Druck der 'Lrühl'schen Unmersttäti.Vuch. uni> 5tti*6radw«t 9t Lang»..

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