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Mit dem 23. April ds. Js. verlieren die Marken ihre Gültigkeit. Wer die von ihm bestellte Ware nicht bis zn diesem Zeitpunkt bezogen hat, verliert den Anspruch darauf. Tie Klein- Handelsgeschäfte haben die betreffenden Quittungs- und Bezugsmarken abzutrennen und getrennt nach Nummern und Farben der Großhandelsvereinigung in Gießen, West-Anlage 31, abzuliefern.
Bon den Bestellern nicht abgenommene Warenmeng.n find der Großhandelsvereinigung in Gießen bis zum 30. April anzn- zeigen. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat den Ausschluß von dem Vertrieb der Nährmittel zur Folge.
Ten Bürgermeistereien der Landgemeinden desKreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, de» 5. April 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Sieg er t.
Ticrrstnachrichten des Kreisamtcs.
Johann Biehl von Eber stad t wurde als Feldschütze der Gemeinde Eberstadt ernannt und verpflichtet.
Heinrich Magel II. von Bel tcrsha i n wurde als Feldgeschlvorener für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet.
In Ober-Seibertenrod (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Tie Gemarkung Ober-Seibertenvod wurde aus dem Sperrgebiet ausgeschieven und dem Beobachtungsgebiet angeg.iedert.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung -zu Queckborrr.
Dienstag den 12. April 1921 werden an Ort und Stelle die im Haingrabengcbiet gelegenen Massegrundslücke verste.gert. Zusammenkunst hierzu vormittags 10 Uhr an Ort und Stelle, woselbst die Versteigerungsbedingungen bekanntgegeben tverden.
Friedberg, den 3. April 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
S ch n i t t s p a h n, Negierungsrat.
Druck der Lrühl'Ichen Unwersitäm-Buch. und Steindrnckerei. R. Lange. Bietzen


