Amtsverlimdigungzblatt
für die Provinzialdirektion Gberheffen und für das Kreisamt Eietzen.
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Nr. 3 „ 7. Januar 1921
Znhalts-Ucberficht: Bekanntmachung des Hessischen Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamtes. - Bestellung von Nährmitteln. - Benutzung von Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken der,Landesuniversität. - Viehseuchen. - Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse. - Gefunden, verloren.
Zu Nr. L. A. u. W. 24253 Darmstadt,'30. Dezember 1920, All die Kreisinmer und Herieu Dberbiirßmiieiftcr.
Die italienische Regierung hat eine in ihren Leistungen der deutschen annähernd gleichwertige Fürsorge für Erwerbslose eingerichtet, ohne hierbei einen Unterschied in der Behandlung deutscher und italienischer Erwerbsloser zu machen.
Wir bestimmen mit Rücksicht hierauf, daß auch italienischen Staatsangehörigen Erwerbslosenunterstützung in demselben Umsang zu gewähren ist, wie deutschen Reichsangehörigen.
Den Kreisämtern empfehlen wir, die Gemeinden hiervon zu verständigen.
Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt. Raab.
Bekanntmachung.
Betr.: Berbrauchsregelung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel; hier: Bestellung von Nährmitteln.
Gemäss § 5 unserer Bekanntmachung vom 17. März 1917 Hfreisblatk Nr. 48) über die Berbrauchsregelung der in die öffentliche Bewirtschastung genommenen Nährmittel wird für die Landgemeinden des Kreises folgendes besUmmt:
Es sollen ausgegeben werden:
1 lür brotgetreidemrsvrg-ungsberechtigte Kinder bis zu 12 Jahren (rote Karte):
auf die Marke 69 der Nährmittelkarte L 125 Gramm Grieß (das Pfund 1,90 Mk.),
auf die Marke 70 der Nährmittelkarte B 125 Gramm Zwieback oder Keks (Zwieback Paket 1,95 Mk., Keks Paket 1,90 Mk.);
2 . für die übrige brotgetreideversorgungsberech-tigte Bevölkerung
- (blaue Karte):
aut die Marke 79 der Nährmittelkarte125 Gramm Griess _ ■ (das Pfuud 1,90 Mk.),
. auf die Marke 80 der Nährmittelkarte 'C 125 Gramm Teig- Waren (das Pfund 8Ü0 Mk.).
Wer die aut jhu entfallende Ware zu beziehen wünscht, hat unter Vorloae seiner Karte bei einem Kleinhändler seines Wohnortes bis zuin 15. ds. Mts. eine Bestellung- aufzugeben. Dabei ist darauf zu achten, dass der Kleinhändler nur die betreffenden Bestellmarken abtrennt und auf der gleichzifferigen Quittungsund Bezngsmarke die Bestellung bestätigt.
Wer die vorgesehene Frist für die Bestellung nicht einhält, verliert den Anspruch ans die ihm zustehende Ware.
Tie Kleinhandelsgeschäfte haben die Bcstellmarken auf die in Bedacht konimenden Bestellbogen aufzuklcben und spätestens am 20. Januar ds. Js. der Großhandelsvereinigung e. G. m. b. H. in Gießen, West-Anlage 31, einzusenden.
Nichteinhaltung dieser Frist zieht den Ausschluß des betreffenden Kleinhandelsgeschäftes von der Beteiligung -an dem Vertrieb der Nährmittel nach sich.
Bei Einsendung der Bestellmarken an die Großhandelsver- einigung Gießen ist von den Kleinhändlern aus der Rückseite der Bogen anzug-eben, von welchem Großhändler die Ware geliefert werden soll.
Ten Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, den 4. Januar 1921.
_________Kreisamt Gießen. I. V.: vr. S iegert.__________ Betr.: Benutzung von Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken der
Landesuniversität.
An das Polizciamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir sehen Ihrem Bericht binnen einer Woche entgegen, wann im Jahre 1920 Leichen an das anatomische Institut der Landes
universität Gießen abgeliefert worden sind oder nach den bestehenden Bestimmungen hätten abgeliefert werden müssen. In letzterem Falle ist der Grund der Nichtablieferung anzugeben. Fehlberichte t - sind nicht erforderlich. ' -
Gießen, den 5. Januar 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Betr.: Viehseuchen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises
Wir haben Veranlassung, Sie auf § 11 des Reichsviehseuchengesetzes hinzuweisen.
Danach haben Sie sofort, nachdem Sie Kenntnis vom Ausbruch einer Seuche oder vou dem Verdacht einer Seuche erhalten haben, den beamteten, Tierarzt zuzuziehen. -
Es genügt also nicht die Nachricht an uns, die von -uns «alsdann erst weiterzugeben wäre, was zu Verspätungen führen würde. Aus Orten, die den Amtsveterinären zn Grüuberg- bzw. Nidda zugeteilt sind, ist die Nachricht nicht-dem Kreisveteriuäramt Gießen sondern den betrefsenden Amtsveteriuären zuzusenden.
Zu Grünberg gehören: Alleudors a. d. Lda., Allertshausen, Beltershain, Bersrod, Beuern, Climbach, Ettingshausen, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Hattenrod, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Münster, Nieder-Bessingen, Nonuenroth, Ober-Bessingen, Oden Hausen mit Slppenborn, Qneck- born, Reinhardshain, Röthges, Rüddrugshausen, Saasen mit Bolln- bach, Beitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen Treis a. d. Lda., Villingen, Weickartshain, Weitershaiu und Winnerod.
Zu Nidda gehören: Langd, Rabertshausen mit Riugelsh-ausen, Rodheim mit Hof-Graß, Steinheim, Trais-Hvrloff.
Gießen, den 6. Januar 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Betr.: Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse für den Monat Dezember 1920,
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. <.,
Wir erinnern Sie wiederholt an die Einsendung der
Abdeckereiverzeichnisse für den Monat Dezember 1920 und sehen :- der Erledigung, soweit noch nicht geschehen, in aller Kürze entgegen.
Gießen, den 4. Januar 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 16.—31. Dez. 1920 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 goldnes Armkettchen, 1 schioarzer Handbeutel, eine
Plüschmrütze, 1 gestreiftes Deckchen, 1 goldene.Brosche, zwei Portemonnaies mit Inhalt, 1 wollenes Umhängetuch und 1 schwarzer Herrensilzhut;
verloren: 1 schwarzer Muss lAlaskafuchs, Kopf und Schwanz), 1 Handtasche mit 300 Mk., 1 schwarze Ledertasche mit 200 Mk., 1 Visitenkartentasche mit Inhalt, 1 goldener Siegelring mit rotem Stein, 1 weißer wollener Strumpf, ein Zeitgbeutel mit etwa .600: WM., 1 s ilberner Manschetten-, knöpf, 1 goldener Zwicker und 1 Kollier mit Brillanten besetzt.
Tie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben rhre Ansprüche -alsbald bei uns geltend zu machen.
Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.
Gießen, den 4. Januar 1921.
Pvlizeiamt Gießen. Lanteschläger.
Druck b« Brühpfchrn Uniuerfitätr-Duck- und Stent bra&trrt N E<s»qt, Eiefeec.


