Kreisausschusses und mit Genehmigung des Ministeriums des Innern zu Ar. M. d. 3.10172 vom 12. Sept. 1921 folgendes bestimmt:
3n dem Schutzgebiet der 3nheidener Wasserquellen, das ist in dem durch Einzäunung kenntlich gemachten Grundeigentum der Provinz Oberhessen, innerhalb der Gemarkung 3nheiden ist verboten, Vieh zu treiben oder weiden zu lassen.
Ebenso ist in diesem Gebiete verboten:
1. das Düngen mit natürlichem Dünger,
2. die Verwendung von Zugvieh bei der Bewirtschaftung der Grundstücke außerhalb der Bestellungs- und Erntezeit.
§ 2.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des § 1 werden, sofern auf Grund anderer Vorschriften keine härtere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis 30 Mk. geahndet.
§ 3.
Diese Pvlizeiverordnung tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Giehen, den 1. Oktober 1921.
_____ Kreisamt Gießen. 3. D.: Hemmerde.
Beka n ntmachüngl
Betr.: Abänderung der Friedhofsordnnng in Lollar.
Auf Antrag des Gemeinderats der Gemeinde Lollar hat nach Vernehmung der Lokalpolizeibehörde und nach Anhörung des Krcisausschusses mit Genehmigung des Ministeriums,des 3nnern zu Ar. M. d. 3. I I. 7586 vom 13. September 1921 die Friedhofsordnung folgende Aenderung erfahren:
Der § 14 der Friedhofsordnung von Lollar wird aufgehoben. Die §§ 15—18 bleiben für die bereits eingeräumten Erbbegräbnisse in Kraft.
Vorstehende Aenderung tritt am Tage der Veröffentlichung dieser Dekanntmachung im Amtsverkündungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft.
Gießen, den 30. September 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
B e t r.: Pferdediebstahl.
3n der Aachl vom 3. zum 4. Oktober ds. Js. wurde aus dein Stall von QI. Börners in Lengfeld bei Corbach in Waldeck eine dunkelbraune Stute (Baberbeckertyp), Gröhe 1,60 Mir., rechts vorn und hinten weiß gefesselt, Langschweif, starke Mähne, Aase durch Halfter abgescheuert, rechts hinten frische Streichwunde, mit silberplattiertem Brustblattgeschirr, Zaum mit gelbschwarzem Stirnband, gestohlen. Börners hat 5000 Mk. Belohnung für zweckdienliche Angaben, die zur Ermittelung des Täters und Wiedererlangung des Pferdes führen, ausgesetzt. Pferd passierte mit kleinem gelben Wagen am 4. Oktober, 3 Ähr nachmittags, Fronhausen (Str. Marburg). Führer war ein junger Qlkann von kleiner Statur.
Gießen, den 5. Oktober 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.
Dicnstnachrichtcn des Kreisamtes.
Die auf den 20. und 21. Oktober 1921 angesetzte Ziehung der Geldlotterie zu Gunsten der Wiederherstellung der Stadtkirche in Schotten ist auf den 11. und 12. Januar 1922 verlegt worden.
Das Ministerium des 3nnern hat dem Deutschen Offiziers» bund in Berlin die Erlaubnis erteilt, 5000 Lose einer zur Beschaffung eines Kurhauses in Bad-Oeynhausen für bedürftige schwerkriegsbeschädigte und schwerkranke frühere aktive und inaktive Offiziere zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des
Volksstaates Hessen zu vertreiben. Aach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 300 000 Lose zu je 3,60 Mk. einschließlich Deichsstempelabgabe ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zu- lassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.
Das Ministerium des Innern hat dem Landesverband für Säuglings- und Kleinkinder-Fürsorge in Bayern E. V. in München die Erlaubnis erteilt, 5000 Losbriefe der 4. Reihe der ihm genehmigten Geldlotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Aach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 111 000 Losbriefe zu je 2,40 Mk. einschließlich Deichsstempelabgabe ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Losbriefe gelangen. Während der Zeit des Vertriebs der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lvsbriefe in Hessen nicht gestattet.
Das Ministerium des 3nnern hat der Bayerischen Landeshauptfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene in München die Erlaubnis erteilt, 20 000 Losbriefe der 3. Reihe der ihr zur Schaffung und Erhaltung von Srhvlungs- und Genesungsheimen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene genehmigten Geldlotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Aach dem Bon der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 111 000 Losbriefe zu je 2,40 Mark einschließlich Reichsstempelabgabe ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Losbriefe gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Losbriefe in Hessen nicht gestattet.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 16.—30. Sept. 1921 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 altes Herrenhemd, 1 silberner Fingerring, eine Zugkette, 1 Regenschirm, 3 Portemonnaies mit 3nhalt, ein Trauring, 1 grüne Mädchenmühe, einige Papiergeldscheine 1 weißes Taschentuch, 1 Federhaltermäppchen, 1 Gummigürtel:
verloren: 1 Damenportemonnaie mit einem goldenen und einem silbernen Ring und 4 Mk., 1 Trauring, gez. L. 3- 11 6. 16, 1 goldene Brosche, 1 Brieftasche mit Gewerbe- . schein, 1 50-Markschein, 1 braune Lederbörse mit 50 Mk.
1 Weißes Kinderjäckchen mit blauem Kragen, 1 silberne Armbanduhr, 1 Trauring, gez. F. L. 1893.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Ähr vormittags und 4—5 Ähr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Ar. 1, erfolgen.
Gießen, den 1. Oktober 1921.
Polizeiamt Giehen. 3. V.: Dr. Heß,
Bekanntmachung.
Die Sperre der Klinikstraße zwischen Frankfurter Straße und Wetzlarer Weg wird nach Beendigung der Walzarbeiten vom 3. Oktober d. Js. ab wieder aufgehoben.
Giehen, den 1. Oktober 1921.
Polizeiamt Giehen. Lauteschläger.
Druck der Brühilche» Unwersitüts-Buch- unb Strmdruckerei *R Laugt- Sirhrn


