Nr. 341
6. Oktober
AmtzveMndigllngzblatt für die Prsvinzmldireition Gberhesfen und für das Kreisamt Gießen - .».!> B-daq: Wonn3, Di-n-lag, und 3-ritog. Siu, 1„,d) bl. P-p ä« b.zi.h.n g.g.n SM. 2.50 »I.N.MHrüch.
Für die Opfer von Oppan!
Eine Katastrophe, wie sie tu Deutschland noch nicht erlebt wurde, bat in der bayerischen Rheinpfalz Hunderte von Menschen- Ie6en vernichtet, Tausende obdachlos gemacht, und unermeßliche WirtschastSlchäden verursacht.
Aoch ist zwar die Wirkung des Anglücks in allen seinen Folgen nicht absehbar Aber eins ist schon jetzt ersichtlich: Riesenanstrengungen sind notwendig, um ausreichende Hilfe zu bringen Lieber 1000 Lote und Schwerverletzte sind neben zahlreichen Leichtverletzten ein Opfer der Explosion geworden.
Kann auch den Kindern und Frauen, die das Schicksal zu Waisen und Witwen geniacht hat, der Ernährer nicht wieder- gegeben werden, vermag auch keine noch so weitreichende Hilfe den obdachlos Gewordenen ihr altes Heim wiederzugeben so gilt es doch, in Zusammenfassung aller hilfsbereiten Kräfte Mittel und Wege zu finden, um rasche und möglichst nachhaltige Hilfe zu gewähren.
Angehrure Summen wird die Wiederherstellung des betroffenen Werkes und seiner Arbeitsfähigkeit im Interesse der deutschen Volkswirtschaft erfordern. Diese Suminen aufzubringen betrachtet das Werk als seine selbstverständliche Aufgabe. Darüber hinaus aber werden große Beträge zur Behebung der verschieden gearteten Aotstände erforderlich sein. Bereits sind aus öffentlichen und privaten Mitteln umfangreiche Summen zur Verfügung gestellt und Maßnahmen zur einstweiligen dringlichsten Hilfe getroffen. Soll aber volle und nachhaltige Hilfe gebracht werden, so gilt es, weitere große Mittel aufzubringen.
Die Anterzeichneten richten deshalb an das gesamte deutsche Volk in Stadt und Land die Bitte:
Gebt rasch und gebt reichlich für die Opfer des Oppauer Anglücks!
Lieber die eingehenden Beträge verfügt der unterzeichnete Reichshilssausschuß. Er überweist sie nach Bedarf den ösfent- lichen Hilfseinrichtungen der betroffenen Länder, in, denen alle Beteiligten, auch die Vertreter der Geschädigten, mitarbeiten
Spenden nehmen entgegen: Die Reichsbank, sämtliche Banken Posianstalten sowie die Postscheckkonten Ludwigshafen Rr. 15 000 Frankfurt a. M. Rr. 55 000 und Berlin Rr. 117 000 (Reichs- hilfsausschuß für Oppau). *'
Ebert, Reichsprä sident.
Graf Lerchenfeld, Bayerischer Ministerpräsident.
T r u n k. Badischer Staatspräsident. , Alrich, Hessischer Staats- und Ministerpräsident.
Or. W i r t h, Reichskanzler. '
Lobe, Präsident des Deutschen Reichstags.
Der R e i ch s h i l f s a u s sch u h für Oppau: Deichsarbeitsminister Dr. Brauns.
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt: Stegerwald. Der Bayerische Staatsminister für soziale Fürsorge: Oswald.
Der Badische Arbeitsminister: Dr. Engler.
Der Präsident des Hessischen Landes-Arbeits-.u. Wirtschaftsamts. Raab.
Allgemeiner Deutscher Gcwerkschaftsbund.
Allgemeiner freier Angestelltenbund.
Caritasverband für das Katholische Deutschland.
CentralauSschuh für die innere Riission der deutschen ev. Kirche. Centralverband des deutschen Bank- und Bankiergewerbes. Deutscher Gewerkschaftsbund.
Deutscher Städtetag.
Deutsches Rotes Kreuz.
Gewerkschastsring der Angestellt Arbeit.- u. Deamtenverbände. Hauptausschuh für Arbeiterwohlfahrt.
Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels. Interessengemeinschaft der chemischen Industrie. Rcichsausschuh für die deutsche Landwirtschaft. Aeichsverband der deutschen Industrie. Reichsverband der deutschen Presse. x Aeichsverband des deutschen Handwerks.
Zentralverband des deutschen Großhandels. Jenlralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden.
Geschäftsstelle des Aeichshilssausschusses für Oppau: Berlin AW. 40, Scharnhorststraße 35, Zimmer 279, Fernsprecher Aor- öen 2831 ff.
Die nach der Bundesratsverordnung vom 15. 2. 1917 erforderliche Sammlungsgenehmgiung ist in allen Ländern erteilt.
Ä» den Oberbürgermeiftrr zu Gießen und die Bürger- . meistereien der Landgemeinden drS Kreises.
^nier Bezugnahme auf obigen Aufruf empfehlen wir Ihnen, die verteil Angehenden Plakate an geeigneten (Stellen au-3vJ hangen, und Ännahniestelleik für die Geld- und sonstigen Spenden einzurichtcn. Die einlaufenden Geldspenden sind bis zum 10 und 25. jedes Monats an unseren Bureau-Vorsteher abzusühren
Entlaufende Spenden an Kleidern, Wäsche, Möbel sind direkt „Hilsswerk Oppau" nach Ludwigshafen abzusenden. Rach Mtitetlung des Reichsverkehrsministeriums transportiert die Et,enbahnvcrwaltung sie frachtfrei an die Anfallstelle.
„ .®i,e Bürgermeistereien wollen in ihren att uns zu erstattenden Berichten über die Sammeltätigkeit auch die von ihnen ver- mtttelten Sachspenden aufführen.
Gießen, den 4. Oktober 1921.
___________Kreisamt Gießen. I. B: Welcker. ,
<Be£l’<®Cn $crfe$r mit Arzneimitteln attßerhalb der Apotheken An Vas Polizriamt Girßen nnd die Pürgernleistcreien der Landgemeinden des Kreises.
Wir sehen uns veranlaßt, den § 35 der Reichsgewerbeo-d- tntng in Erinnerung zu bringen, wonach Personen die den Handel mit Drogen und chemischeit Präparaten, welche zu Heil- zwecken dienen, beginnen, bei Eröffnung des Gewerbebetriebes der zuständigen Behörde hiervon Anzeige zu machen haben Rach der Verordnung obigen Betreffs vom 20. Mürz^ 1905
S. 125) ist zugleich mit dieser Anzeige ein Laqe- plan über die vorhandenen Verkaufs-, Vorrats- und Arbeits- räume einzureichen. Die zuständige Behörde sind wir.
Hinblick auf in der letzten Zeit häufig vorgekommene Verstoße. die zur Bestrafung geführt haben, entpfehlen wir Ihnen die Inhaber von Drogenhandlungen sowie Besitzer sog. Drogcn- schränke auf die genaue Beachtung der in der Verordnung vom 22. Oktober 1901 betr. den Verkehr mit Arzneimitteln (Reichs- Gesehblatt S. 380) enthaltenen Bestimmungen hinzuweisen wonach die in der genannten Verordnung im Verzeichnis A auf- geführten Zubereitungen ohne .Unterschied, ob sie heilkräftige Stoffe enthalten oder nicht, als Heilmittel (-Mittel zur De- seitigung oder Linderung von Krankheiten bei Akens Heu oder Tieren) außerhalb der Apotheken nicht feilgehalten oder verkauft werden dürfen. Etwa bei der kreisärztlichen Revision festgestellte Verstöße gegen diese Verordnung Haben Bestrafung zur Folge.
Sollte sich in Ihrem Dienstbezirk eine hier in Betracht konnnende Verkaufsstelle finden, deren Aitmeldung gemäß oben angeführtem § 35 RGO. bei uns noch nicht erfolgt ist, so tvvllen Sie dies umgehend hierher berichten.
Gießen, den 4. Oktober 1921.
___________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
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Betr.: Die Gebühren für amtstierärztliche Dienstverrichtuitgen. Im Rachgang zu»Ziffer 11 unserer Bekanntmachung vom 28. Huli 1921 — Ämtsverkündigungsblatt Ar. 111 — weisen wir daraus hin, daß das Ministerium des Innern die Laud- wirtschaftskammer für Hessen und deren 3 Ausschüsse als öffentlich-rechtliche Verbände bezeichnet- hat, denen die Gebühren durch Vermittelung der Kassestellen anzufordern sind.
Gießen, den 4. Oktober 1921.
____________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Betr.: Feststellung der Zahl der bei Aotstandsarbeiten gleichzeitig beschäftigten Erwerbslosen.
Au dir Bü'gcrmeiftereien der LlMdgrmcjnßr'il des Kreises. Wir erinnern Sie an die Erledigung unserer Verfügung vom 14. September ds. Hs. (Ämtsverkündigungsblatt Ar. 133) bis spätestens 7. ds. Mts.
Gießen, den 3. Oktober 1921.
Kreisamt Gießen. I, V.: S ch ni i d t.
Polizei-Berordnung
betreffend den Schutz der JnheidenerWasserguellen.- Auf Grund des Art. 64 des Gesetzes betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen vom 12. Juni 1874 in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1911 wird nach Anhörung der Bürgermeisterei und der Gemeindevertretung der Gemeinde Inheiden mit Zustimmung des


