Ausgabe 
6.6.1921
 
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2. für die übrige brotgetveideversorgungsberechtigte Bevölke- rung (blaue Karte)

Elf die Marke 83 der RährMittelkarte C 125 Gramiu Grieß

Der Bezug des Grießes 'kann in der Zeit voM 8. Juni bis 15. Juni drrekt gegen Abgabe der Marke 73 der Nährmitteln karte B (Tote Karte) und 83 der Nährmitte'lkarte C (blaue Karte) bei einent Kleinhändler des Wohnortes erfolgen. Dabei ist! die Nährmittelkarte mit vorzulegen. Einzelne abgetrennte Marken sind wertlos. Mit dein 15. Juni ds. Js. verlieren die Marken 73 und 83 ihre Gültigkeit. Die Kleinhandelsgeschäfte haben sowohl die Bestellmarke, wie die Quittungs- und Bezugsabschnitte abzutrennen und -auf Bogen auf geliebt bis znnr! 20. ds. Mts. der Grosz- handelsvereinigung, Gießen, West-Anlage 31, einzusenden.

Bis Mim 15. Juni ds. Js. nicht abgeholte Ware ist! der Gwß- handelsv-ereiniguug Gießen bei Einsendung der Marken bis zu'in' 20. ds. Mts. anzuzeigen.

Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat den Ausschluß von dem Vertriebe der Nährmittel zur Folge.

Den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises toirb empfohlen, vorstehende Bekanntmachung so­fort ortsüblich- zu veröffentlichen.

6) i e ß e n, den 2. Juni 1921.

___________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß._____________ Betr.: Das Turnen an den Geräten.

An die Schulvorstände des Kreises.

Nachstehende Verfügung des Landesamts für das Bildungs- Wesen, Abteilung für S chula 11 gelegen heften, teilen wir Ihnen zur Kenntnis und Nachachtung init.

Gießen, den 3. Juni 1921.

KreiSschulkommisliou Gießen. I. V.:. H e m in er de.

Hessisches Darmstadt, den 18. Mai 1921.

Landesamt für das BildnngSweseu, Abteilung für Schulang-elegenheiten. 1 .

Zu Sir. L. B. S. 6558.

Bet r.: Das Turnen an den Geräten.

Die Meisten Schüler haben gegenwärtig der hohen Preise wegen feine Turnschuhe; es wirb in Straß-enfchüheu, die häufig stark genagelt sind, geturnt. Dadurch werde» die mit Leder be- zogeuen Geräte, also Böcke und Pferde, ebenso auch die Leder­matratzen oft schwer beschädigt und sehr schnell abgenützt. Bei den unerschwinglichen Lederpreifen ist Ersatz in absehbarer Zeit unmöglich und schon 'kleine Ausbesserungen verursachen hohe Kosten. Das Turnen an den genannten Geräten f-oiviie der Gebrauch der Ledemm kratz en ohne Turnschuhe ist darum zu verbieten. Die da­durch -ausfallenden Hebungen sind- durch andere zu ersetzen: viele Sprünge an Bock und Pferd können auch! an Reck und- Barren ausgeführt iverbnt. IM! Freien dürfen Matratzen überhaupt nicht gebraucht werben.

________________________I. V.: Dr. B a ch._______________________

Bekanntmachung.

Betr.: Erlaß einer Dieirstanweisung für die Kveisseuerwehm iuspekkoren.

Wir verweisen auf die iM Reg.-Blatt Nr. 9 vom 31. Mai 1921 abgedruckte Dienstanweisung für die Kreisfeuerwehrinspektoren und sehen JhreM Bericht bis tzum 1. k. Mts. entgegen, falls Sie einen oder mehrere .Abdrucke für sich oder den Kommandanten der Feuer­wehr wünschen.

Der Preis wird sich! bei gemeinsamem Bezug auf 0,60 Mark pro Stück stellen.

Gießen, den 3. Juni 1921.

_____________Kreis amt Gießen. I. B.: Dr. Heß.____________

Dicnstnachrishten des Kreisamtes.

W i l h e l 'm B ö hMer Von G-e i l s h a u s-en tvurde als stell­vertretender Wiegemeister für die Gemeinde Geilshausen ernannt und verpflichtet._______________________________________________________

Bekautttmachuua.

B e t r.: Straßensperre der Ortsdurchfahrten Allendorsa. b. Lda.

Die Sperre der Kreisstraßenortsdurchfahrten Allendvrf a. d. Lda. ivird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 2. Inin 1.921.

________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.____________

Bckarnrtmachrtua.

Die unterm 2. Mast ds. Js. -angevrdnete Sperre der West- Anlage zwischen Bahnhofstraße und der Eisenbahirüberführun-g >tnrb aufgehoben.

Gießen, den 28. Mai 1921-

____________Polizeiamt Gießen. La u t e schl ä ger.___________

m Bekanntmachung.

de t r.: Reinhalten der Straßen.

Seit neuerer Zeit ist! toieber die Unsitte eingerisseu, Papier, Obstschalen, Obflkem-e und sonstige Mfälle auf Bürgersteige und pahrbcchu, 'z!u werfen. Hierdurch werden nicht nur die Straßen verunreinigt, sondern -auch Gefahren für Passanten hervorgeruseu, die durch Ausgleiten auf Obstresten und dergleichen -zu Falle wmMen und sich erheblich verletzen können. Wir erwarten, baß

es .nur dieses Hinweises bedarf, nut den Uebelstaud abz-u stellen, widrig enfalls die Poliz-cibeaMteu mit Strafanzeig-en Vorgehen müßten.

Gießen, den 1. Ium 1921.

_____________Polizeiamt Gießen. Lautes -ch- l ä g e r._____________

Bekanntmachung.

In der Zeit VoM 16.31. Mar 1921 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Zigarrenetui, 3 Portemonnaies mit Inhalt, eine schwarze Halskette, 1 Gliederarmbaub, 1 Segeltuch'Markt- tasche mit Stoffschuhen, 1. Kinderarmbanb mit Anhänger, 1 Paar graue Lederhandschuhe, 1 schwarze Handtasche, eine Zuggurte, 1 dUnkLlblauer Filzhut (Herreu), 1 Zwicker (Nickel- gestell) mit Futteral', 1 Paar braune Lederhandschuhe, ein Buch, 1 schwarzes Haubtäschchen mit weißem Taschentuch: verloren: 1 runbe Brosche, 1 goldenes Kettenarmband, eine silberne Taschenuhr, 1 Halskette vou Mattgolb, 4 Geldbriest iascheu, 1 silberne Brosche, 1 Stock 'mit silbernem Griff, 1 japanischer hellgelbgestreifter Beutel Mit Inhalt.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Tie Abholung der gefitnbenen Gegenstände kann -au jebem Wochentag von 11.12 Uhr vormittags und 45 Uhr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.

Gieße n, den, 31. Mar 1921.

______________Polizeiamt Osteßen. L a u t e s ch l ä g e r______________

Bekanntmachung

Betr.r Aenderung der Ortssatzung über die GenieiubefuhrlverkS- _ und Viehwage in M u f ch- e nh e i in.

'Auf Gnmd des Beschlusses' der Gemeindevertretung der Ge­meinde Müschenheim wird nach Anhörung des Bürgermeisters dort- selb-st rind des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des Innern verordnet, tote folgt:

1. § 5 der Satzung voni 30. März 1904 wird aufgehoben. An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:

Die für die Benutzung der Gemeiubefuhrwerks- und Viehwage zu entrichtenden Gebühren werbe» durch- einen nach Artikel 187 der LGO. !zu erlassenden Gebührentarif festgesetzt.

2. Vorstehende Satzungsänderung tritt am Tage der ^Ver­öffentlichung im AmtsverlÜnbigungsblatt in Kraft.

M u s ch e n h e i 'm, den 28. Mai 1921.

Bürgermeisterei Müschenheim. B-ecke r.

Gelnihrcntarif.

Gemäß Artikel 187 der LGO. werden mit-Genehmigung Hessi­schen Ministeriums des Innern folgende Gebühren erhoben:

A. Für die Viehwage:

1. Für Kleinvieh, Schafe, Schweine -und Kälber für das Stück..... 1,50 Pik. .

2. für Großvieh, Rinder usw., für das Stück . . 3, Mk.

B. Für die Fuhrwerkswage: für jeden Zentner...........0,05 Mk.

C. Ortsfremde haben die doppelten Gebühren zu eut- richten.

D. An Gebühren erhält -der Wiegemeister: tzu Al...............0,50 Mk.

TU A2......... 1, M k.

!z-u B für jede einzelne Führe.......0,40 Mk.

M u scheu h e i 'm, den 28. Mai 1921.

Bürgermeisterei Müschenheim. Becker.

Bekanntmachung.

Betr.: Aenderung ber Ortssatzung üb!er die Benutzung der Ge- meindeviehwage zu Mteu-Buseck.

Auf Grund des Beschlusses ber Gemeinbevertretung ber Ge­meinde Mten-Büseck toirb nach AnhöNlUg des Bürgermeisters dort- selbft imb des Kreisausschusses des Kreises Osteßen mit Genehmigung HMisch-en Ministeriums des Innern verordnet,-wie folgt:

1. § 7 der Ortssatzung vom 26. Mai 1919 wird aufgehoben.

2. Vorstehende Satzungsänderung tritt mit dein Tage der Ver­kündigung im AmtsverkündigÜngsUatt in Kraft.

Alten-Buseck, den 30. Mai 1921. -

Bürgermeisterei Alten-Buseck.

R! -a!u.

®cl)iiljrciifarif.

Gemäß Arükel 187 ber LGO. toirb mit Genehmigung Hessi- scheu'Ministeriuins des.Innern folgender Gebührentarif erlassen:

1. Für Kleinvieh (Schweine, Schafe, Kälbdr usiv.)

von jedem Stück 1.Mk.

2. Für Großvieh (Ochsen, Kühe, Rinder usw.) von

jedem Stück 2.Mk.

3. Für jeden anderen zür Verwiegung kommenden

Gegenstand (Frucht, 'Kartoffeln usw.) bis zu

3 Zentner , 0,50 Mk.

Für jeden toeiteren Zentner 0,10 Mk.

Alten-Buseck, den 30. Mai 1921.

Bürgermeisterei Mteu-Buseck.

RaU.

Druck der Brühl'schen Unwersttätr-Buch. und SWnbrudwrtl R. Lange. Dießen