Ausgabe 
6.1.1921
 
Einzelbild herunterladen

AmtZveMMgungsblatt

für die Provinzialdirektion Gberheffen und für das Ureisaint Gietzen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährl. Postzeitungsliste Nr.

0. Januar

Nr. 2

1921

3nbalts=Ucbcrfid)t: Bekämpfung der Tuberkulose. - Feierabendstunde. - Erhebung der örtlichen Kirchensteuern. - Viehseuchen. - Dienstnach- ' richten. - Feldbereinigungen Watzenborn-Steinberg und Steinheim.

Bekanntmachung.

Betr.: Bekämpfung der Tuberkulose.

Die Tuberkulosefürsorgestelle für den Kreis Gießen (mit Aus­nahme der nachstehend genannten Gemeinden), geleitet von Pro­fessor Dr. Step v, hält jeden Mittwoch, nachmittags von, 56 Uhr, in der Medizinischen Universitätsklinik Sprechstunden ab. Die Tuberkulosefürsorgestelle Hungen (für die nachstehend genannten Gemeinden), geleitet van Dr. Schmidt in Hungen, hält reoen 2. nnd 4. Freitag int Monat, nachmittags von_ 45 Uhr, iw Krankenhaus in Hungen Sprechstunden ab. Die Tätigkeit derDuber- kulosefürsorgestelle Hungen erstreckt sich auf folgende Gemeinden:

1. Hungen, 2. Inheiden, 3. Utphe, 4. Trais-Horloff,

5. Steinheim, 6. Rodheim an der Horloff, 7. Rabertshausen, 8 Langd, 9. Villingen, 10. Nonnenroth, 11. Röthges, 12. Ettingshausen, 13. Münster, 14. Ober-Bessingen, 15. Nieder- BcfsWgen, 16. Langsdorf, 17. Bettenhausen 18. Bellersheim, 19. Obbornhofen, 20. Birklar, 21. Muschenheim, 22, Weickartshain, 23. Stockhanseir.

Unbemittelte Lnngenkrmtke und Krankheitsgefährdete erhalten unentgeltliche Beratung. Sie bedürfen, falls sie sich in ärztlicher Behandluni befinden, einer Ueberweisung ihres Arztes an die Fürsorgestelle.

Gießen, den 3. Januar 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.

B e t r.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, vorstehende Bekanntmachung ortsüblich bekanntzumachen und Fragende entsprechend zu bedeuten.

Gießen, den 3. Januar 1921.

Kreis amt Gießen. I. V.: Weicker.

B e t r.: Fcierabendstnnde.

An die Bürgermeistereien der-Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen Sie darauf hin, daß die Feierabendstnnde nach wie vor besteht nnd durch Ihre Polizeidiener scharf zu handhaben lift.

Gießen, bett 4. Januar 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher.

Bekanntmachung.

B e t r.: Die Erhebung von örtlichen Kirchensteuern.

An die evangelischen und katholischen Kirchenvorstände ' des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 16. 'Dezember 1920 (Amtsverkündignngsblatt Nr. 186) empfehlen nur, alsbald zu berichten, was der Kirchenvorstand in obigem Betreff be­schlossen hat.

Gießen, den 3. Januar 1921. 1

Kreisamt Gießen. I. B.: Welcher.

Bekanntmachung.

Betr.: MM- und Klauenseuche.

Die Gemarkung Göbelnrod wird aus dem Beobachtungs­gebiet ausgeschieden.

Gießen, den 31. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: W el cke r.

Dicnstnachrichten des Kreisamtes.

Das Ministerium des Innern hat dem Münsterbauverein Ueberlmgen die Erlaubnis erteilt, 20000 Lose der am 6., 7. und 8. Oktober 1921 stattfindenden Ziehung der 8. und 9. Reihe feiner Geldlotterie zum Zweck der Wiederherstellung des St. Niko- lansmünsters zu Ueberlingen innerhalb des Freistaates Hessen zu vertreiben. Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfetr 270 000 Lose zu je 3,60 Mark ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen

ZulassnngssteMpel versehene Lose gelangen. Während der Zeck des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer iPrenßisch^Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.

In bett Gemeinden Groß^Eichen, Unter-Seibertenrod (Kreis Schotten), Flensungen (Kreis Alsfeld), Münster (Kreis Friedberg), Wünschen-Moos, Reichlos, Rixfeld, Schlechtenwegen und Hemmen (Kreis Lauterbach), Tiefeitbach, Niederkleen und Dornholzhausen (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die erforderlichen Sperrmaßnahmen wurden angeovdnet.

In den Gemeindeit Rockenberg, Bauernheim, Ostheim, Har­heim, Massenheim, Melbach, Rendel und Staden (Kreis Friedberg) Ober-Seibertenrod, Ulfa unt> Michelbach (Kleis Schotten), Alt- Wiedermus, Bergheim, Bindsachsen, Wippenbach, Bellmuth, Ran­stadt, Leibhecken, Hof-Dauernheim, Grund-Schwalheim, Eckarts­hausen, Effolderbach!, Selters, Heegheim, Vonhansen und Glauberg (Kreis Büdingen.), Engelrod, Rimbach!, Bernshausen, Schlitz und Uetzhausen (Kreis Lauterbach), Lohra (Kreis Marburg), Alten­kirchen, Kinzenbach, sowie Hofgütern Altenberg nnd Homburger Hof (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen wurden aufgehoben.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen.

Die Maul- und Klauenseuche ist in dem Gehöfte Riegel- pfad Nr. 18a dahier amtlich festgestellt worden.

Die Sperrmaßregeln sind angeordnet.

Wir weisen erneut auf unsere Bekanntmachung vom 24. August v. Js. (Amtsverkündigungsblatt 9ir. 121) und die Bekannt­machung des Kleisamts Gießen vom 25. August v. Js. (Aucks- verkündigungsblatt Nr. 122) hin.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen Werben mit hohen Strafen geahndet, und zwar. Wenn sie wissentlich be­gangen werben, gemäß § 328 RStGB. mit Gefängnis.

Gießen, ben 3. Januar 1921. 1

Polizeiamt Gießen. L a u t e sch l ä ge r.

Bekanntmachung.

Betr.: Felbbereinigung Watzenborn-Steinberg.

In ber Zeit vom 5. bis einschließlich 18. Januar 1921 'liegt auf ber Hess. Bürgermeisterei Watzenborn-Steinberg

bas Projekt über die Drainierung von Grundstücken in den Fluren III und IV nebst, Kostenanschlag und dem K'ommis- sionsbeschluß vom 30. Dezember 1920"

zur Einsicht der Beteiligten offen. . >

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungsfrist bei der Hess. Bürgermeisterei Watzenborn-Steinberg schriftlich und. mit Gründen versehen ein­zureichen.

Friedbergs den 30. Dezember 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

Dr. Jan n, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Felbbereinigung St ein heim: hier: vorläufige Kosten­tilgung.

In ber Zeit vom 10. bis 18. Januar 1921 liegt werktags auf bem Gemeinbehaus zu Steinheim ber Beschluß ber VollzucB- kommission über bte Tilgung von Feldbereinigungskosten vom! 26. November 1920, sowie der Kvstenausschlag vom 20. Dezember 1920 zur Einsicht der Beteiligten offen. Ausgeschlagen sind 50 Mk. auf den Morgen.

Einwendungen können nur innerhalb der Osfenlegnngsfrist bei ber Bürgermeisterei Steinheim erhoben werben. Die Ein- wendungen sinb schriftlich unb mit Gründen versehen einzurerchen.

Friedberg, den 30. Dezember 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

Dr. K o ch, Regierungsassessor.

Druck der Brübl'kdrn und SieinbruAtttt. R 2«»n,