Ausgabe 
5.5.1921
 
Einzelbild herunterladen

AmtrverlimdigmgMatt

für die provinzialdireitiou Gberheßen und für das Kreisamt Sichen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich.

Nr. 65 6. Mai 1921

...............-................... .......,..... -..... --------------------------------------------_____I---------------------------

Inhalts Ueberstcht: Bezug von Nährmitteln. Iuckerverbrauchsregelung. - Kreisstraßensperre Garbenteich-Watzenborn. Aufhebung der Straßensperre Daubringen-Alten-Buseck. - Ferkelmarkt zu Langsdorf und Lich. Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse. Dienst­nachrichten. - Viehseuchen. - Sperrung der West-Anlage. Gefunden, verloren.

Bekanntmachung.

Bctr.: Verbrauchsregclung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel; hier Bezug von Nährmitteln.

Gemäß § 7 unserer Bekanntmachung über die Verbrauchsrege­lung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel voUt 17. März. 1917 (Kreisblatt Nr. 48) wird für die Landgemein­den des Kreises folgendes bestimmt:

Es sollen ausgegeben werden:

. 1. für brotgetreideversorgungsberechtigte Kinder bis zu 12 Jah­ren (rote Karte)

auf die Marke 72 der Nährmittelkartc B 125 Gramm Grieß, das Pfund 1,90 Mk.,

2. für die übrige brotgetreideversorgungsberechtigte Bevölke­rung (blaue Karte)

auf die Marke 82 der Nähr'mittelkarte 0 125 Gramm Grieß, das Pfund 1,90 Mk.

Entgegen dem seitherigen Verteilungsverfahren ist diesmal eine Vorbestellung durch Abgabe der Bcstellmarken nicht erforderlich.

Der Bezug deS Gries; kann vielmehr in der Zeit vom 9. bis 15. Mai ds. Js. direkt gegen Abgabe der Marke 72 der Nährmittel­kartc B (rote Farbe) und 82 der Nährmittelkarte C (blaue Farbe) bei einem Kleinhändler des Wohnortes erfolgen. Tabei ist die Nährmittelkarte mit vorznlegen. Einzelne abgetrennte Marken sind wertlos. .Mit den, 15. Mai ds. Js. verlieren die Marken 72 und 82 ihre Gültigkeit. Tic Kleintzandelsgeschäfte haben sowohl die Bestellmarke, wie die Quittungs- und Bezugsabschnitte abzatrennen und auf Bogen aufgeklcbt bis zum 20. Mai ds. Js. der Gwß- handelsvereinigung, lReßen, West-Anlage 31, cinznsenden.

Bis zum 1.5. Mai ds. Js. reicht abgeholte Ware ist. der Groß- haudelsvereinigung bei Einsendung der Marken bis zum 20. ds. Mts. anzuzcigeu. . , ,,, .

Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat den Ausschluß von dem Vertriebe der Nährmittel zur Folge.

Den Bürgermeistereien der Landgemeinven des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung so­fort ortsüblich zu veröffentlichen,

Gießen, den 3. Mai 1921.»

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Siegert.

Betr.: Zuckerverbrauchsregelung.

An die Bürgermeistereien D*r Landgemeinden des Kreises.

Auf Grund des 8 2 der Bekanntmachung vom 15. Januar 1918 (Kreisblatt Nr 5) wird bekänntgegeben, daß die für den Monat Mai 'zustehende Zncker'menge in Höhe von 750 Gramm am den Kops der Bevölkerung zur Ausgabe gelangt. .

Es 'können auf die Zuckermarken 185, 186 und 18/ je 2a() Gramm --- 750"Gramm Zucker bezogen werden.

Mit Ablauf des 25. Mai 1921 verlieren obengenannte Marken ihre Gültigkeit. , ..... ' .

Di e Kk ei »Verkaufspreise zur den Monat Acar betragen: ' t , ,,,

für Perl- und Kristallzucker . . . das Pfund 4,10 Mk. für Kandiszucker, gelb und braun . das Plund 4,/a Mi.

'D en B ü r g e r in e i st er e i e it der L a n dg e m ei n d en des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung p» fort ortsüblich bekanntzumachen, und allen Kleinhändlern besonders mitzuteilen. . . ,, . ,

Tie Händler haben die Höchstpreise sofort tn das vorgeschriebene Preisverzeichnis einzutragen. Znwiderhaudlungeu sind zur Anzeige zu bringen. '

Gießen, den 3. Akai 1921. s

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Siegeri.

Bcknnntmachttttg.

Betr.: Straßensperre GarbenteichWatzenb o r n. _ _>

Wegen Vornähme tton.W a l z a r b e i t e n wird dir'Kreisstraße Gar beut eichWatzenbor n" vom' 6. ds. Mts. ab bl­aut weiteres für jeden Verkehr gesperrt. _ . .

Letzterer wird über die KreisstraßeWatzenborn -Lpipen- berg" geleitet. '

Gießen, den 3. Mai 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Straßensperre Täublingen A l ten - B u s e ck.

Tie StraßensperreDaubringenAlten-Bnieck" wird vom 8. Mai ab wieder ausgehoben.

Gießen, den 3. Mai 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Ten Ferkelmarkt zu Langsdorf und L i ch.

Montag den 9. Mai 1921 findet zu Langsdorf nnd Dienstag den 1.7. Mai 1921 zu Lich je ein Ferkelmarkt unter folgendeir Be­dingungen statt:

1. Ter Austrieb beginnt um 9 Uhr vormittags. Nach 10 Uhr werden keine Tiere mehr zugelassen.

2. Es dürfen nur anfgetrieben tverden:

a> Ferkel aus Zuchtbeständen des Kreises Gießen. Durch Ur­sprungszeugnis, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrück­lich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht, des­jenigen stammen, der die Tiere 'zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen.

b) Ferkel von Händlern, die nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht haben. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.

c) Tie Ferkel der Händler sind auf einem, von dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material anstreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.

; d) Tie Untersuchung des Antriebs hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Ter Platz ist so zu wählen, daß bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtrausvor- tiert werden können, ohne den Marktplatz, zu berühren.

G i e ß e n, den 29. April 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

B e t r.: Eiu'endnng oer KreiSavkeckereioerzeichnissc für den Monat April 1921

An Die Bürgermeistereien Der LanDgemeinden des Kreises nnd das Polizeiamt Gießen.

Wir erinnern Sic an die Einsendung Der Kreisaboeckereiver- zeichnisse für den Monat April 1.921, soweit noch nicht geschehen. Hierzu benötigte Formulare sind durch uns zu beziehen.

G i e ß e n, den 4. Mal 1921.

Kreisamt Gießen. I. B.: Hemm erde.

Dienstimchrichterr des Kreisamtcs.

Am 16. April 1.921 bestanden im Kreise Lauterbach folgende Sperrbezirke: Pfordt, Rudlos, Uellershansen. Tie Seuche tritt im Schlitzerlaud sehr bösartig auf. Zum Beobachtungsgebiet gehören folgende Gemeinden: Lauterbach, Bernshausen, Blitzenrod, Frischborn, Hos-Eisenbach, Rixfeld, Frau-Roinbach, Hartershausen, Nieder-Stolt und Schlitz. Tie, Gemeinde Schlechtenwegen wurde zum gefährdeten Gebiet genommen. Im übrigen bleibt das ge­fährdete Gebiet unverändert.

Unter bent Viehbestände in Giiselberg und Wollmar (Kreis Marburgs ist die Maul- uad.Älauensenche ausgebrochen. Tie Maul- nnd Klauenseuche in B a n e r b a ch und S ch Warzen- bo r n (Kreis Marburg) ist erloschen. Tie angcordneten Schntzmaß- regelu sind aufgehoben.

Tas Ministerium deS Innern hat dem Stadtvorstand von Alsfeld die Erlaubnis erteilt, gelegentlich des aut 25. Juli ds. Js. daselbst, stattfindenden Prämien und Pferdemarktes eine Verlosung von Vieh- urrd landwirtschaftlichen Geräten zu veranstalten. Es dürfen bis zu 20 000 Lose zu 2 Mk. das Stück ausgegeben werden. Ter Wert der Gewinugegenstände muß mindestens 40 Prozent de§ Bruttoerlöses ans dein Verkauf der Lose betragen. Ter Vertrieb der Lose ist. in Hessen gestattet.

Tas Ministerium des Innern hat dem Verein für Pferderennen und Pferdeausstellnngen in Preußen, Königsberg, die Erlaubnis erteilt, 5000 Lose einer gelegentlich der im' Juni ds. Js. in Königsberg stattfindenden Pferdeausstellung zu veranstaltendeu Verlosung von Pferden, Geschirren, silbernen, versilberten, sowie Gebrauchs- nnd kunstgewerblichen Gegenständen, innerhalb des Bolksstaates Hessen zu vertreiben. Nach dem von der zuftäichigen Behörde genehmigten Verlvsnngsplan dürfen 150 000 Lose zu je

/