3 Mark (einschließlich Reichsstüttpelabgabe) ausgegeben werden. Ziehungstermin: 8. Juni 1921. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem" hessischen Zulassungsstenipel versehene Lase gelangen.
Bekanntmachung.
Betr.: Roh bei einem polizeilich getöteten Pferd des Uarl Freitag zu Wall do r f.
Bei einem polizeilich getöteten Pferde zu Walldorf (Kreis Gwß-
Gerau) ist der Rotz amtlich festgestellt worden.
Gießen, bett 4. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Räude in G ießen.
Bei drei Pferden, die in dem Gehöft Walltorstraße Nr. 28 „Gasthaus zum Schwanen" untergestellt sind, ist die Räude amtlich festgestellt worden. Tie Sperrmaßregeln sind angeordnet.
Gießen, den 2. Mai 1921.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
Bekanntmachung.
Betr.: Sperrung der Westi-Unlage in Gießen.
Wegen Vornahme von Pflasterarbeiten wird die West-Anlage zwischen Bahsthofstraße und der Eisenbahnüberführung an der Gabelsbergerstraße von heute an bis auf weiteres für den Fuhrwerks- und Radfährverkehr gesperrt.
Gießen, den 2. Mai 1921.
Polizeiamt Gießen. Laut e.sch l ä ge r.'
Bckakttttnrachllug.
' In der Zeit vom 16.—30. April 1921 wurden in hiesiger Stad! gefunden: IPaar Tamenhandschuhe, l Frühstückstäschchen, ein Metermaß, 1 Rechen, 1 Lederhandschuh, 2 Broschen, 1 Korb- dcckchen, 1 Anhängsel, 1 Wachstuchtasche, 1 Tanrenhandtasche, 1 Kettchen, 1 Ataschinenteil, 1 Brieftasche mit Inhalt, 3 Trag gurte und 1 Handbeutel;
verloren: 1 schwarze Brieftasche mit Militärpapieren, 1 silbernes Medaillon, 1 braune Lederbrieftasche mit 280 Mk. Inhalt. 1 Slnnkspelz, 1 Brieftasche mit 300 Mk. Inhalt und ein Trauring.
Während der Spielzeit 1920/21 int hiesigen Stadttheater gefunden: 12 TaschrntnchÄr!, 2 Operngläser, 2 Gehäuse, 3 Geldtaschen, 2 Zwicker, 2 Zwickcr- ' futterale, 1 Brille, 5 Paar Handschuhe, 10 einzelne Hand schuhe, 2 Pelzmanschetten, 1 Gantasche, 3 Photographie- Kassetten, 1 schwarzes Spitzentuch, 1 Kragenschoner, zwet Schleier, 2 Ledergstrtel, 2 Pelzschwänze, 1 Zigarettenspitze, 4 Boo schon, 2 Kettenarmbänder, 1 Rocknadel, 2 Hornpfeile, 1 Kamm, 3 Spazierstücke und 1 Spitzenkragen.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vorpnttags und 4—5 Uhr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.
Gießen, den 2. Mai 1921.
Polizeiamt Gießen. L a u tes ch lä ge r.
Druck der BUlch^Ünmersitärs.Buch. und Steindrnckerei R Lange. Wietzen


