AmtsveMlidiglmgzblatt
für die provinzialdireltion Gberhessen und für das Kreisamt Gieße».
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Nr. 48 5. April 1921
3nl)ßlts:llebcr|idjt: Bekanntmachung des Reichsfinanzministeriums, Stelle für ausländische Wertpapiere. — Gebühren für Untersuchungen im Untersuchungsamt für Infektionskrankheiten. - Hirnverletzte Krieger. - Dienstnachrichten. - Aenderüng der Friedhofsordnung für Alten-Buseck. - Ortssahung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Trohe.
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Geschäftsjahr 1919.
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Nr. 34
6—10
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fahr 1918.
Dividend enscheine jähr 191.9.
Mk. Mk.
Zweite -luSfüht nngsanweisung des Reichsfinmizministeriums, Stelle für ausländische Wertpapiere, zu den Bekanntmachungen des Relchsininistecs für Wiederaufbau vom 9. Juli 1920 und 19. August 1920 über die Beschlagnahme und Anmeldung von Rechten inib Beteiligungen deutscher Reichsaugehöriger an össentlichen Unternehmungeir aus Anlas; der Turch- führung der Bestimmungen des Artikels 260 des Friedensvertrags.
Auf Grund des § 1 Abs. 2 dec Bekanntmachung über die Beschlagnahme von Rechten und Beteiligungen deutscher Reichsangehöriger an öffentlichen Unternehmungen und an Konzessionen aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des Artikels 260 .des Fliedensvertrags vom 9. Juli 1920 (Reichsanzeiger 151) und des § 3 Abs. 2 der Bekanntmachung über die Ergänzung der Anmeldung und die Beschlagnahme von Rechten und Beteiligungen an össentlichen Unternehmungen aus Anlaß der Turchsüheung der Bestimmungen des Artikels ,260 des Friedensvertrags vom 19. August 1920 (Reichsanzeiger 196) wird folgendes bestimmt:
1. Tie Beschlagnahme nachstehender Dividendenscheine der 5°.’o und 6% Prioritätsaktien sowie Stammaktien der Bereinigten Arader und Cs an aber Eisenbahn wird aufgehoben:
IV. Chemisch physiologische Untersuchungen von Urin, Magensaft und Blut Mk. 6—20 Tic Bestimmungen über die Festsetzung der Gebühr zwischen
Mindest- nird Höchstsatz bleiben bestehen.
Untersuchungen, die sunt Zwecke der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ousgeführt werden, bleiben in dem seitherigen Umfang gebührenfrei.
Gießen, den 2. April 1921.
Kreis amt Gießen. I. V.: W e l ck e r.
a) 5% Prioritätsaktien, Serie II.
Tividendenscheine Nr. 17 jähr 1918.
Tividendenscheine Nr. 19 jähr 1919.
b) 6% Prioritätsaktien, Serie I. Dividendenscheine N„ D
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Stadt L a u t e r - b a ch abgeheilt ist, wird mit Wirkung vom 28. Mürz 1.921 folgende Einschränkung des Sperrbezirks verfügt: Ter Sperrbezirk >mrv auf den Stadtteil südlich der Lauter (Hainigseite) oeschränkt. Aie Stadtteile nördlich der Lauter werden zum Beobachtungsgebret ctflntt
In Uellershausen (Kreis Lantmbach) ist die Maul- und Klancm- seuche ausgebrvchen. Tie Gemarkung Uellershausen wurde zum Sperrbezirk erklärt. Tic Gemeinden Harters'haujcn und Pfordt wurden Atm Beobachtungsgcbiet erklärt.
Peter Anton Kopf von Bellersheim wurde als Polizeidicner der Gemeinde Bellersheim ernannt und verpflichtet.
Heinrich Z in kann V. zu Linden st r u t h wurde als Feldschütze der Gemeinde Lindenstruth ernannt und verpflichtet.
Wilhelm Schwarz III. zu Mainzlar wurde^zmn Kommandanten, Friedrich Becker II. dvrtselbst zum Stellvertreter des Kommandanten der Pflichtfcuerwehr zu Mainzlar ernannt und verpflichtet.
Bekanntmachnng.
SBetr • Tie Ortssatzung über den Bezust von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Trohe.
Auf Grund Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Trobe lüirb nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst. und des Krcisausschusses des Kreises Gießen mit Zustimmung ScUrfcheii Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt
Tic in § 11 der-Ortssatzung vom 1. Ium 1906 enthaltenen Gebührensätze sür Wasserbezug werden aufgehoben
In Zukunft werden die Gebühren tur den Wasterbezug.durch Beschluß des Gemeinderats mit Genehmigung des Hesstschen Kreisa mts Gießen festgesetzt. „
Tiefe Satzungsänderung tritt am 1. April 1921 in Kraft.
T r v h e, dm 24. März 1921.
Bürgermeisterei Trohe. Schmidt.
c) Stammaktien.
Tividendenscheine ....
2. Tie Beschlagnahme der Tividendenscheine der , Br a s s o - H a rv m s z s k e r Lokal- E i s en b ahn- Aktien für das Geschüstsjähr 1919 wird aufgehoben.
Berlin, den 19. März 1921.
Reichssinanzministerium. Stelle für ausländische Wertpapiere.
Köbner.
Bekanntmachung.
Betr.: Tie Gebühren für Untersuchungen im Untersuchungsamt für Infektionskrankheiten. . Ol „ ± , ,
Tie beträchtlich gestiegenen Betriebskosten des Untermchnngs- amtes. für Infektionskrankheiten in Gießen nötigen zu einer ivei- tcren Erhöhung der Uittersnchungsgebühren; sie wurden vom iJiutt» sterium des Innern mit Wirkung vom 1. April l. xsS. folgenoer-
Bekautttmachung.
Betr ■ Amderung des § 14 Ilbsatz III der Friedhofsorduung für " bett neuen Friedhof der Gemeinde Al te n - B u seck.
Durch Beschluß des Gcmeinderats der Gemeinde Alteu-Buseck vom 12. Juli 1920, genehmigt durch Verfügung des Ministeriums des Innern vom 2. Februar 1921 zu 9tr. M. d. I. II 95-9, ist dem .§ 14 III der Friedhofsordliung von Alten-Bufeck nachsteh euder'Wortlaut gegeben worden:
Für jede einzelne Begräbnisstätte, sei es die etitcs Erwachsenen oder -eines Kindes, ist! der Betrag von 100 Alk. an die Gemeindekasse zu entrichten."
Al t e n -Bu s eck, den 16. März 1921.
Bürgermeisterei Älten-Buseck. R a u.
Druck ser Lrühl'schm Unwersitäts-Duch. und Steindruckerei. R. Laug-, Gießen.
maßen festgesetzt:
I. Baktciriologische Untersuchungen:
1. vom Menschen stammenden Materiales
a) Aiikwskopische Untersuchung aus Krank- h.itserreger . . . .. ; • • • - •
bl 'Kulturelle Untersuchungen eiistchlietzlich der erforderlichen mikroskopischen Agglutina- tions- und sonstige Prüfungen ....
2. von Wässern pnd Mwässcrn ....
3. von Nahrungs- und Genußnntteln
al Feststellung des Keimgehaltes von Milch und Fleisch . ■ • • • • • . • • • ;
b) Uutersuchnng von Nährungsmittelu auf krankheitserregende Bakterien und Gifte .
Werden vom Einsender neben den bakterwlogi-- schen Untersuchungen Tierversuche gewünscht, dann erhöhen sich dr.e Gebührensätze um ...........
II. Sevologische Untersuchnugeu:
a) Äusführung der Wafsermannscheu 8ie- aktion . . . . • • • ■ • ■
b) Aussührung der Sachs-Georgischen Re-
III. Mikroskopische Untersuchungen von Körperflüssig- kcitm und Ausscheidungen wie Gnmbalflustig- feit und Urin ans Fo r mel einen te von Kot auf Blut, Eiter, Entozoen, Vom Answurs auf clastifche Fasern, Asthmakristalle, vom Blut aus Beraude- rungen des Blutbildes, von Sounenslussig-
Betr.: Hiruverletzte Krieger.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empschlen Ihnen, innerhalb 3 Tagen^zu berichten, ob hirnverletzte Krieger, d. h. solche, die dnrch" Hirnverletzung eine Störung des Nervensystems davongetrageä" haben, in Ihren Gemeinden vorhanden sind. Name, Alter^frühere Beschäftigung und jetzige Beschäftigung dieser Personeii^snib anzugeben. Fehlbericht ist erforderlich. 6 /
Gießen, den 31. März-^1921.
Kreisamt Gießen (Amtl. Kreisfürsorgestelle).
I. B.: Dr. Heß.


