§ 6.
Das Kreisamt kann bei besonders nnldem Verlauf der Seuche von den in dieser Verordnung enthaltenen Maßnahmen mit Ausnahme derjenigen des §3 für einzelne Orte ganz oder teilweise entbinden.
Gießen, den 11. April 1913.
_____________Großherzvgliches Kreisamt Gießen. _________
Bekanntmachung. “
Ve t r.: Feldbereinigung Bergheim; hier: das Geldausgleichungsverzeichnis.
Das Hauptgeldausgleichungsverzeichnis nebst den dazugehörigen Cinzelverzeichnissen sowie der Kommissionsbe- schlutz vom 12. Juni 1920 Ziffer 2 und 3
liegen auf der Bürgermeisterei Grüningen vvm 1.—5. Oktober, auf der Bürgermeisterei Dorf-Güll Vvm 6.-10. Oktober, auf der
Bürgermeisterei Holzheim von: 11.—15. Oktober 1921 zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Osfenlegungsfristen bei den betreffenden Bürgermeistereien schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 23. September 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: ________________Dr. Jan n, Aegierungsrat.________________
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Kaiser-Allee von der Mvltkestraße Bis zur Georg-Philipp-Gail-Straße r'von Montag den 3. Oktober d. I. ab für jeglichen Fuhr- und Aadfahr- verkehr bis auf weiteres gesperrt.
Gießen, den 30. September 1921.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
Druck bet BrLHI'schen tinwersi!ä!,.Duch. unb Srrindruckerei Ä Bange. Bietzen


