Ausgabe 
3.10.1921
 
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§ 6.

Das Kreisamt kann bei besonders nnldem Verlauf der Seuche von den in dieser Verordnung enthaltenen Maßnahmen mit Ausnahme derjenigen des §3 für einzelne Orte ganz oder teil­weise entbinden.

Gießen, den 11. April 1913.

_____________Großherzvgliches Kreisamt Gießen. _________

Bekanntmachung.

Ve t r.: Feldbereinigung Bergheim; hier: das Geldausglei­chungsverzeichnis.

Das Hauptgeldausgleichungsverzeichnis nebst den dazu­gehörigen Cinzelverzeichnissen sowie der Kommissionsbe- schlutz vom 12. Juni 1920 Ziffer 2 und 3

liegen auf der Bürgermeisterei Grüningen vvm 1.5. Oktober, auf der Bürgermeisterei Dorf-Güll Vvm 6.-10. Oktober, auf der

Bürgermeisterei Holzheim von: 11.15. Oktober 1921 zur Ein­sicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Osfenlegungsfristen bei den betreffenden Bürger­meistereien schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 23. September 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: ________________Dr. Jan n, Aegierungsrat.________________

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Kaiser-Allee von der Mvltkestraße Bis zur Georg-Philipp-Gail-Straße r'von Montag den 3. Oktober d. I. ab für jeglichen Fuhr- und Aadfahr- verkehr bis auf weiteres gesperrt.

Gießen, den 30. September 1921.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Druck bet BrLHI'schen tinwersi!ä!,.Duch. unb Srrindruckerei Ä Bange. Bietzen