Ausgabe 
3.11.1921
 
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Amtzverkimdigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Ureisaint Giefren.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.

9»r. ^5G- 3, November 1921

Äa?t"^edbe?a' "seftfiaffunadoiTt/m-61K5a,nmer< ~ Ausstellung von Leumundszeugnissen. - Aufnahme von Blinden m die Blinden-

Betr,: ilntlctgs zur Landwirtschaftskammer.

Au die Geiiiciildcrcchiicr des Kreises.

Gemäß Verfügung des Landesernährungsamtes Abteilung für Landwirtschaft, ist die Erhebung der Umlage zur Landwirt- schaftskammer für das Rechnungsjahr 1921 genehmigt Die Fi­nanzämter sind bereits angewiesen, den Ausschlag vorzunehmen. Damit nun dieser alsbald vorgenommen werden kann beauftragen wir Sie, die Hebregister an die zuständigen Finanzämter umgehend einzusenden.

Gießen, den 1. Aovember 1921.

Kreisamt Gießen.

Dr. LIsinger.

Betr.: Die Ausstellung von Leumundszeugnissen, die Erteilung von Auskunft aus den polizeilichen Straflisten und die Führung dieser Listen.

All die Ortspolizcibchvrden der Llmdgcmtinbeii des Kreises.

Mit Ueberdruck vom 7. ds. Mts. ist Ihnen die Verfügung des Ministeriums des Innern vom 23. September ds. Js. Ar. 26 879 übermittelt worden. 3m vorletzten Absatz der Mini- sterial-Derfügung, Zeile 1, ist ein Fehler unterlaufen: es ist stattpolitischen" zu lesen:polizeilichen".

Wir empfehlen, die Abänderung handschriftlich vorzunehmen. Gießen, den 29. Oktober 1921.

___Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.

Betr.: Die Aufnahme von Blinden in die Blindenanstalt zu Friedberg.

All die Biirgermcistercieii der Landgcmcindcn und nii die Schulvorstände des Kreises.-

Das Pflegegeld für die Zöglinge der Blindenanstalt zu Friedberg ist mit Wirkung vom 1. Oktober 1921 an wie folgt erhöht worden:

a) für Zöglinge, welche die hessische Staatsangehörigkeit be­sitzen, und für welche die Kosten von den Angehörigen oder von einem hessischen Armenverband getragen werden von 1500 Mark auf 2000 Mark jährlich,

b) für andere Zöglinge von 1800 Mark auf 2400 Mark jährlich. Gießen, den 2. Aovember 1921.

_____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.____________ Betr.: Beschaffung von Tierkadavern zu Unterrichtszwecken

für die 3nstitute der vet.-med. Fakultät der Landes­universität.

An das Polizeiamt Gicheu und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Aach Mitteilung der Direktion der Chirurgischen Veterinär­

klinik der .Universität Gießen wird unser übergedrucktes Aus- fchreiben vom 17. Februar 1921 offenbar nicht beachtet. Wir bringen dasselbe daher hierdurch in Erinnerung und beauftragen Sie, demgemäß zu verfahren.

Gießen, den 27. Oktober 1921.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.

Betr.: Unterrichtsbeginn an der Landwirtschaftlichen Schule in Butzbach.

All deü Oberüürgcrmclster zu Giehcn und die Bürger-- meistereieu der Landgemeinden des Kreises.

Der Unterricht an der Landwirtschaftlichen Schule in Dutzbach °ntag, den 7. Aovember 1921, vormittags 9,ö0 -U y r.

Wir beauftragen Sie, für wiederholte ortsübliche Bekannt­machung besorgt zu sein.

Die 3nteressenten wollen sich direkt an den Schulleiter Landwirtschaftslehrer Dr. Schad in Friedberg wenden.

Gießen, den 2. Aovember 1921.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Rabertshausen: hier: Pacht­entschädigung für die bei der Grenzregulierung Raberts­hausenUlfa betroffenen Grundeigentümer.

3n der Zeit vom 7. bis einschließlich 14. Aovember 1921 liegt auf dem Dienstzimmer der Hess. Dürgerineisterei Rabertshausen das obengenannte Pachtentschädigungsverzeichnis

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind während der Osfenlequngszeit bei Meidung des Ausschlusses schriftlich und mit Gründen ver­sehen bei der Hess. Bürgermeisterei Rabertshausen einzureichen.

Friedberg, den 26. Oktober 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. Hann, Regierungsrat.

Dicuftnachrichtcu des Krcisamtes.

Landwirt Karl Horst l. und Landwirt Hoh Häger von Queckborn wurden als Mitglieder des Wiesenvorstandes für die Gemeinde Queckborn verpflichtet.

Heinrich Friedrich Krieb zu Allertshausen wurde als Wiegemeister, und Heinrich Schneider zu Al­lertshausen als stellvertretender Wiegemeister für die Ge­meinde Allertshausen verpflichtet.

Druck der Brühl'schen Universitätr-Buch» und Steindruckerei. R. Lauge, Liehen