Amtsverliindigungsblatt
für die provinziaidireftion Gberheffen und für da; Kreisamt Eiehen.
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Nr. 64 3. Mai 1931
Zllhalts-Uebersicht: Höchstsätze für Errverbslosenunterstützung. - Verordnung über den Artikel 22S des Polizeistrafgesetzbuchs. - Die Ausübung der Leichenschau im Kreis Gießen. — Dienstnachrichten. - Feldbereinigungen Londorf und Röthges. - Das Ausstellen der Kehrichtgefäße.
Au Nr. L. A. u. W. 8727.
An die Kreisämter und die Herren Oberbürgermeister.
Wie der Derr Neichsarb-eitsminifler mitteilt, ist, die Geltung der jetzigen Höchstsätze für Erwerbslosenunterstützung im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminisler der Finanzen bis 30. Juni lfd. Js. verlängert worden.
Ten Kreisämtern empfehlen wir, die Gemeinden umgehend hiervon zu verständigen.
D a r m st n d t, den 29. April 1921.
Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt. Raab.
Verordnung
über den Artikel 229 des Polizeistrafgesetzbuchs.
Auf Grund des Artikels 9 der hessischen Verfassung von: 12. Dezember 1919 wird verordnet:
Tie Bestiinmung des Artikels 229 letzter Satz des Polizei- strafgeietzes voin 30. Oktober 1855 und 10. Oktober 1871 wird für beit Psingstsamstag und Pfingstsonntag 1921 außer Kraft gesetzt.
Darmstadt, den 18. April 1921.
Hessisches Gesamtministerium:
Ulrich. Henrich. Dr. Fulda, von Brentano.
Raab. Uebel.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Londorf: hier: die Gemarkungsgrenzregulierung Mit Allertshausen. ....,
Mit Entschließung vom 15. April 1921 hat das Deutsche Landesernährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, den Zutet- lungsplan der Gemarkung Londorf bezüglich'der infolge Gemarkungsgrenzregulierung zugezogenen Grundstücke der Gemarkung Allertshausen auf Grund von Artikel 36 des Feldberemigungs- gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. ^iut 1006 für vollziehbar erklärt. .
Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen- tumsübergang) den 15. Mai 1921 und überweise htermtt mit Witckung von diesem Tage an die Beteiligten die neuen Grundstücke, soweit nicht besondere Anordnungen getroffen sind.
Betr.: Tie Ausübung der Leichenschau im Kreis Gießen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des. Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, bis zum 15. Mai an das Kreis- gesnndheitsamt Gießen zu berichten, in welcher Weise in Ihrer Gemeinde die Leichenschau geregelt ist. Ist ein ntcht- ärztlicher Leichenschauer bestellt, so sind dessen genaue Personalien cVor- und Zuname, Alter, Wohnort, Beruf und Tag der Verpflichtung als Leichenschauer) anzugeben. Ferner ist erforderlich die Angabe, ob ein schriftlicher Vertrag besteht, .zutreffendenfalls ist dieser dem Bericht beizufügen, außerdem welche Vergütung der Leichenschauer erhält. t .
Ter Porto ersparnis wegen empfiehlt es sich, den, Bericht den in den ersten Tagen des Monats Mai an das Kreisgesundhettsamt einzusendenden Tvdeszeugnissen bzw. Sterbefallszählkarten bet- zufügen.
Gießen, den 30. April 1921.
Kreisamt Gießen. I. B.: W e l ck e r._______________
Dienstnachrichten ves Kreisamtes.
In Ober-Rosbach (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Tie Gemarkung Ober-Rosbach wurde zum Beobachtnngsgebiet erklärt.
Tie Ueberweisung erfolgt unter folgenden Bedingiingen:
1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.
2. Tie beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.
Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang an Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.
Friedberg, den 21. April 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
S ch n i t t f p a h n, Regierungsrat.________________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Röthges.
In der Zeit vom 30. April bis einschließlich 13. Mai lfd. Js. liegen auf der Bürgermeisterei Röthges die Arbeiten ves Geniar- kungsgrenzausgleichs mit Nonnenroth und Ruppertsburg zur Einsicht' der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegung bei der Bürgermeisterei Röthges schriftlich einzureichen.
Friedberg, den 24. April 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
Schn it tspahn, Regierungsrat._______________
Bekanntmachung.
Betr.: Tas Ausstelleu der Kehrichtgefäße.
Tie mangelhafte Aufstellung der Kehrichtgefäße, besonders aber die Verwendung ungeeigneter Kehrichtbehälter (wie Holzltsten, Eimer und bergt.) führt häufig zur Verunreinigung der Straßen. Ferner muß es als ein Mißstand bezeichnet werden, w e n n l a n g e vor und nach stat t g e h a b t e r Leerung die Besäße auf den Bürgersteigen stehen und den Verkehr hemmen. L. „ ' ,
Tie Polizeibeamten sind angewiesen, btejent liebelst and ihre verschärfte Aufmerksamkeit zuzuwenden und Verstöße gegen die Bestimmungen der Artikel 111, 112 des Polizeistrafgesetzes und § 366 Ziffer 9, 10 Reichsstrafgesetzbuchs, die das Herausstellen der Gefäße auf die Straße usw. und die Verunreinigung von Straßen und öffentlichen Plätzen unter Strafe stellen, zur Anzeige zn bringen. , „ . , ...
Wir machen darauf ausmerkfam, dast eine ordnungsgemäße und reinliche Art der Aufbewahrung des Hauskehrichts durch die Verwendung der lnit Teckel versehenen Kehrichtgesäße, wie sie von hiesigen Firmen in den Handel gebracht werden, sehr gefördert wird. Diese runden Kehrichteimer mit Traabügel und daran befestigtem Teckel verhindern das Herausscharren und Verschleppen des Kehrichts durch Hunde, erleichtern die Entleerung der Behälter bei der Absuhr und sind, ivenn sie, wie vorgeschrieben, innerhalb der Ho fr eit en an den Eingängen ans gestellt und nach Entleerung, alsbald entfernt werden, für das Straßenbild nicht Mißständig.
'Da die Kehrichtabsühr morgens 8 Uhr beginnt, empfiehlt es sich, die Kehrichtgefäße erst i n d e n F r ü h st u n d e n des betreffenden Abfuhrtages herausznstellen und nach der Entleerung alsbald wieder zu entfernen.
Gießen, den 30. Ilpril 1921.
Pvlizeiamt Gießen. Lauteschläger.
Druck der Brühl'schen UniversiMts-Luch. und ölsindruckerst. R. Lange, Gießen.


