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Bekanntmachung.
Betr.: Wälz arbeiten der Kreisstraßen.
Die Kreisstraß-envr ts du r ch sah r t in G rv ßen-Lin deu „Moltkestraße und Alte Heerstraße" lvird wegen Vornahme von Wal-rarbeiten voml 1. J-uni ds. Js. bis ans weiteres für beit Durchgangsverkehr gesperrt.
Gießen, den 31. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I.' V.: Weicker.
Bekanntmachung.
Die Sperrung der Kieisflraßenortsdurchfahrt „Watzenborn- Steinberg" wird aufgehoben.
Gießen, den 30. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und.die Bürger- -meistcreien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis ans unsere Bekanntmachung vom G.‘ Februar 1920 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 21 vom 10. Februar 1920 — bringen wir die nachstehende Bekanntmachung zur allgeuieinen Kenntnis.
Gießen, den 30. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Fällen von Fälschungen und unbefugtem Vertrieb von Ein- liommcnsteuermarken uns Anzeige zu machen.
.Gießen, den 30. Mai 1921.
Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm er de.
B e t r.: Pitz tafeln.
An die Schulvorstände des Kreises.
Der Verein „Jugeudspende für Kriegerwaiseu E. V.", Essen, welcher seinerzeit den Vertrieb von Pilztafeln übernommen hatte -und gegenwärtig noch über gewisse Bestände dieser Tafeln verfügt, teilt Mit, daß er. denjenigen Schulen, die den Ankauf von 100 der kleinen Tafeln MM Preise von je 30 Pfennig für die Reihe (6 Tafeln) vermitteln, 6 große Tafeln unentgeltlich zn- stellen werde, während beim Verkauf von 200 kleinen Tafeln die 6 großen Tafeln auf 'Pappe, und zwar gleichfalls kostenlos, geliefert werden.
Anträge aus Zusendung von Tafeln sind unmittelbar an den vorgenannten Verein >zn richten. .
G i c ßcn, den 31. Mai 1921.
Kreisschulkommission Gießen. I. V.: Hem werde.
Dicnstnachrichten des Krcisamtcs.
In der Gemeinde Wölfersheim (Kreis Friedberg) isi die Maul- -und Klauenseuche erloschen. Tie Gemeinde fallt somit ins freie Gebiet.
Bekanntmachung die Abänderung der hessischen Ausführungsbestimmungen zur Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot vom 30. Januar 1920 (Reg.-Bl. S. 56) betr. BoM 26. April 1921.
In den Vorschriften zu § 4 der hessischen Ausführungs- bestimmnngen zur Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot vom 30. Januar 19 2 0 (Reg. - BL S. 561 wird folgender zweite Absatz eingefügt:
Der Provinzialausschuß kann von deni Beschwerdeführer, wenn der Beschwerde nicht oder nur teilweise stattgegeben wird, Gebühren nnd Ersatz der Auslagen verlangen.
Ans die Berechnung der Gebühren finden die Artikel 115 Und 117 des Gesetzes, die Verwaltungsrechtspflege betrefsend-, vom 8. Juli 1911 (Reg.-Bl. S.i 265) und die §§ 1 bis 5 und 8 der Verordnung, die Gebühren im Verwaltungsstreitverfahren betreffend, vom 23. März 1912 (Reg.-Bl. S. 188) mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß für die Wertberechnung der Zeitpunkt maßgebend ist, in dem der Prvviniziälausschuß mit der Angelegenheit befaßt wird, und daß die Sätze des § 4 auf die Hälste ermäßigt werden.
- Darmstadt, den 26. April 1921.
Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt. Raab.
Betr.: Die Ausführung des Körperschaftssteuergesetzes/ [
An den Oberbürgermeister zu Gießen nnd die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach § 9 der Ansführungsbestimmungen zum- Mrperschaftssteuergesetz haben die Gemeindebehörden eine Nachweisung iiber jeden 'Körperschafts-Steuerpflichtigen anzUlegen, der in dem Gc- meiudebezirk den Ort der Leitung hat, Grundvermögen, Gewerbe- oder Handelsanlagen einschließlich der Bergwerke oder eine Betriebsstätte -zur Ausübung von Handel und Gewerbe oder Handelsanlagen einschließlich der Bergwerke oder eine Betriebsstätte zur Ausübung von Handel und Geiverbe einschließlich des Bergbaus (§'■ 20 Nr. 3, § 21 des Landessteuergesetzes — RGBl. 1920 S. 402) besitzt. Die vorgeschriebenen Nachweisung«: erstrecken sich nur aus solche Tatsachen, die aus den Akten. -6er Gemeindebehörden entnommen werden können. -
Die Nachweisungen finb jeweils bis 1. April jeden Jahres dem für Ihre Gemeinde zuständigen Finanzamt vor- tzulegen, das sie nach Wahrung in seinen Akten zur- jährlichen Ergänzung und Wicdervorlage zum- nächsten Termin wieder au Sie -zurnckgibt. Ist- dieses Fiuauzämt für die Veranlagung nicht zuständig, so gibt es die Nachweisungen an das zuständige Finauz- "fliitt weiter. Die Nachweisungen, die am 1. April 1921 vvrzluleg«: waren, sind erst cinzureichen, wenn Sie int Besitze der Vordrucke der Nachweisungen sind. Aufstellung -mid Einsendung hat sodann Umgehend zu gcschcheN.
Die Vordrucke der Nachweisungen werden Ihnen nach Fertig- stellung des Drucks durch die Finanzämter -zugehen.
Gießen, den 30. Mai 1921.
Kreisanit Gießen. I. V.: H e m m e r d e.
Betr.: Fälschung oder Unbefugter Vertrieb von EinkoMMenswuer- Marken. . '
An die Ortspolizeibchörden nnd die Gcndarinericstntionen des Kreises. . „
Uni eine rasche und durchgreifende Verfolgung der in letzter Zeit häufiger vovkoMMenden Fälle von Fälschungen oder unbefugtem Vertrieb von EinkoMurensteuermarken -z:: gewährleisten, weisen wir Sie an, von allen ihnen -zur Kenntnis 'kommenden!
Druck der Brühl'schen Universttäw-Vuch.
N a ch w e i s u n g über den Stand K lanense u -ch e in He s f e n am 15. Mini
Kreis
Ta mstadt . .. Bcnsh.im . . Ticbu g . . . Erbach . . . Groß-Gerau . Heppenheim ?
Ossenbach . . Greß n . . . Alsf.ld . . . Büdi gen . . Fnedberg . . Lauterbach , . Schotten . . Mainz . . . Alzey . . . Bingen . . . Oppenheim .
Wo.ms . . .
Gemeinden (Gutsbezirke) ins- davon gesamt (Sp. 1) neu
Spalte 1 Spalte 2
1 1
1 —
1 —
1 1
4 2
1 —
2 —
1 —
2 —
1 —
der Maul- und 1921.
Gehöfte
ins- davon
gesamt (Sp. 3) neu
Spalte 3 Spalte 4
1 1
I —
1
1 1
14 6
1
4 4
2 —
2
1 —
Bekanntmachung.
Betr.: Aeuderung der Ortssatzung über die Benutzung der Ge- Meiud-eviehwage der Gemeinde Bettenhause n.
Aus Grund Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Bettenhausen >vird nach Anhörung des Bürgermeisters dvrtselbst und des Kreisansschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt:
1. § 5 der Ortssatzung über die Benutzung der Biebwagc der Gemeinde Bettenhausen vom 18. Dezember 1887 wird aufgehoben. An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:
Die Wiegegebühren werden auf Grund eines nach Artikel 187 der LGO. zu -erlassenden Gebührentarifs festgesetzt.
2. § 6 der erwähnten Satzung wird geändert, !vie folgt:
Sogleich nach st-attgefundcner Wiegung sind die verfallenen Wiegegebühren nebst der Gebühr sür die Tätigkeit des Wiegemeisters an diesen auszubezahlen.
3. Vorstehende Abänderungen treten Mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Bettenhausen, den 28. Akai 1921.
Bürgermeisterei Bettenhausen. R v t h.
Gebührentnrif.
Auf Grund des Artikels 187 der LGO. wird mit Zustimmung Hessischen Ministeriums des Innern folgender Gebührentarif er« lassen:
1. für jedes Stück Vieh .bis zum Gewicht von
100 Kilo ........... . . . 1,— Mk.,
für jede lvcitcren angcfangeuen 100 Kilo mehr . 0,50 Mk.,
2. für andere Gegenstände, als Heu, Stroh, Frucht usw.. für 1 Zentner...... 0,20 Mk.,
für jeden weiteren Zentner Mehr.....0,05 Mk.,
3. für die Tätigkeit deS Wiegemeisters für jeden ausgestellten Wiegeschein ........0,50 Mk.
Bettenhaus e n, den 28. Mai 1921.
Bürgermeisterei Bettenhausen. R o t h.
und Strtndruckerel R. Laugt, «Bitten.


