Ausgabe 
2.5.1921
 
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Gräben oder ans sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.

Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang an Gelände ivird dein neuen Eigentümer nach tat Bouitätswert vergütet , bzw. zugeschrieben.

Friedberg, den 21. April 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

________________Schnittfpahn, Regierungsrat. _________

Bekanntmachung. ~

Betr.: Feldbereinigung Röthges.

Zn der Zeit vom 30. Slpril bis einschließlich 13. Mai lfd. Zs. liegen auf der Bürgermeisterei Röthges die Arbeiten oes Gcmar- kunasgrenzausgleichs mit Nonnenwth und Ruppertsburg zur Ein­sicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegung bei der Bürgermeisterei Röthges schrift­lich einznreichen.

Friedberg, den 24. Slpril 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

' Schn ittspahn, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Lich: hier: den Zuteilungsplan.

Mit Entschließung vom 16. März 1921 hat das Hessische Landesernährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, den Zutei- lungsplan der Gemarkung L i ch auch hinsichtlich der nachträglich zum Feldbereinigungsversahren zugezogeuen Gemarkungsteile (Bau­gelände an der Hungener Straße, Wallstvaßengelände und früherer

fürstlicher Pflanzgarten, Flur I Nr. 483) auf Grund des Art. 36 des Feldbereinigungsgeseßes in ta Fassung der Bekanntmachung vom ^7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen- tümsübergang) den 15. Mai 1921 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage au den Beteiligten die neuen Grundstücke, sowcst nicht besondere Anordnungen getroffen fiird.

Tie Ueberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen: .

1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.

2. Tic beteiligten Grundeigentümer inüssen sich eine Verände­rung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Aus­führung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.

Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände ivicb dem neuen Eigentümer nach, dem Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.

Friedberg, den 25. April 1921.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: S ch u i t t f p a h n, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Schweinepest in G i e ß e n.

In dem Gehöfte Bruchstraße Nr. 12 dahier ist die Schweinepest amtlich festgestellt worden. Tie Sperrmaßregeln sind ungeordnet.

Gießen, den 28. April 1921.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Druck der VrühNchen Univ-rsitärs.Duch. und.Steindruckerei. R. Lang-, Gießen