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Gräben oder ans sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.
Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang an Gelände ivird dein neuen Eigentümer nach tat Bouitätswert vergütet , bzw. zugeschrieben.
Friedberg, den 21. April 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
________________Schnittfpahn, Regierungsrat. _________
Bekanntmachung. ~
Betr.: Feldbereinigung Röthges.
Zn der Zeit vom 30. Slpril bis einschließlich 13. Mai lfd. Zs. liegen auf der Bürgermeisterei Röthges die Arbeiten oes Gcmar- kunasgrenzausgleichs mit Nonnenwth und Ruppertsburg zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegung bei der Bürgermeisterei Röthges schriftlich einznreichen.
Friedberg, den 24. Slpril 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
' Schn ittspahn, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Lich: hier: den Zuteilungsplan.
Mit Entschließung vom 16. März 1921 hat das Hessische Landesernährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, den Zutei- lungsplan der Gemarkung L i ch auch hinsichtlich der nachträglich zum Feldbereinigungsversahren zugezogeuen Gemarkungsteile (Baugelände an der Hungener Straße, Wallstvaßengelände und früherer
fürstlicher Pflanzgarten, Flur I Nr. 483) auf Grund des Art. 36 des Feldbereinigungsgeseßes in ta Fassung der Bekanntmachung vom ^7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.
Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen- tümsübergang) den 15. Mai 1921 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage au den Beteiligten die neuen Grundstücke, sowcst nicht besondere Anordnungen getroffen fiird.
Tie Ueberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen: .
1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.
2. Tic beteiligten Grundeigentümer inüssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.
Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände ivicb dem neuen Eigentümer nach, dem Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.
Friedberg, den 25. April 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: S ch u i t t f p a h n, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Schweinepest in G i e ß e n.
In dem Gehöfte Bruchstraße Nr. 12 dahier ist die Schweinepest amtlich festgestellt worden. Tie Sperrmaßregeln sind ungeordnet.
Gießen, den 28. April 1921.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
Druck der VrühNchen Univ-rsitärs.Duch. und.Steindruckerei. R. Lang-, Gießen


