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Bekanntmachung.
33etr.: Feldbereinigung Klein-Linden: hier: den allge- memen Meliorationsplan. 8
In der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. November 1921 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Klein-Linden allgemeine Meliorationsplan nebst Erläuterungsbericht und Prüfungsprotokoll zur Einsicht der Beteiligten offen.
.^ag^brt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst statt Dienstag, den 15. November 1921, tormittags 9 10 Ähr wozu ich die Beteiligten mit der An- drohung emlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. a
. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. 1 y
Friedberg, den 17. Oktober 1921.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. Hann, Negierungsrat.
J'.e die erforderlichen Scheine zur Verfügung haben und Ä1Ä “ÄSnS% ™ ‘*"f bi°
Gietzen, den 27. Oktober 1921
____________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker
1 a Dicnstunchrichteu vcs äkrcisamtes.--------
. ,®aS Ministerium des Innern hat auf Grund der Bundes- ratsverordnung vom 15. Februar 1917 (Aeichsgesetzblatt Q. 143) 8t9lRlrn ^r Berufsarbeiter der Inneren Mission E. B. in Berlin-Zehlendorf die Erlaubnis zur Sammlung von Geld- spendei, durch Werbeschreiben an di/Niitglieder Lid Frkunde zum kl März"l92^ertesttz Hessen bis
Das Ministerium des Innern hat dem Geflügelzuchtverein Ornis zu Sprendlingen (Kreis Offenbach) die Erlaubnis erteilt sD1- Mlhgeflügel und Gegenständen, die in der n/rts-Urt”. Haushalt Verwendung finden, zu veranstalten. Os dürfen bis zu 3000 Lose zu 2 Mark das Stück aus- gegcben werden Der Vertrieb der Lose ist in der Provinz vtaikenburg gestattet. Ziehungstermin: 15. Januar 1922. $
Bürgermeist^ Nühl, Otto Zimmer III., Heinrich Leidner Hermann Koch, Georg Leidner II., Georg Zimmer IV und August ©^13 toui-beu als Vorstandsmitglieder der Wassergenosten- schäft „Oberau zu Gillingen verpflichtet.
Bckantttmachttilik.
C&etr.: Das Aiisstellen der Kehrichtgefäste.
Die mangelhafte Aufstellung der Kehrichtgefäste, besonders aber dm Verwendung ungeeigneter Kehrichtbehälter (wie Holz- kisten, Eimer und dergl.) führt häufig zur Verunreinigung der Strasten. Ferner must es als ein Miststand bezeichnet werden, ?).eun lange vor und nach stattgehabter Leerung die Gefäße aus den Bürgersteigen st e h e n und den Verkehr hemmen.
Die Polizeibeamten sind angewiesen, diesem Äebelfland ihre nv|le Qlu] ine i-()g inte it zuzulvenben unb Q3erftDfje gegen bie beu lU. 112 bes Polizeistrasgesebes unb
.8 bbb Ziffer 9, 10 Neichsstrafgesetzbuchs, die das Herausstellen der Oesaste auf die Straste usw. und die Verunreinigung von Strasten undg^fentlichen Plätzen unter Strafe stellen, zur Anzeige zu , .stsachen darauf aufmerksam, dah eine vrdnungsmästige und reinliche Art der Aufbewahrung des Hauskehrichts durch die Verwendung der mit Deckel versehenen Kehrichtgefäste, wie sie von hiesigen Firmen in den Handel gebracht werden, sehr gefordert wird. Diese runden Kehrichteimer mit Tragbügel und ba^aik befestigtem Deckel verhindern das Herausscharren und Verschleppen des Kehrichts durch Hunde, erleichtern die Entleerung der Behälter bei der Abfuhr und sind, wenn sie, wie vorgeschrie- ben, innerhalb der Hof reiten an den Ging äii gen auf gestellt und nach Entleerung alsbald entfernt v> e r d e n, für das Strastenbild nicht mistständig.
Da die Kehrichtabfuhr morgens 8 Ähr beginnt, empfiehlt es sich die Kehrichtgefäste erst i n d e n F r ü h st u n d e n des be- . K^en 2Ibfuhrtages herauszustellen und nach der Entleerung alsbald wieder zu entfernen.
Gießen, den 27. Oktober 1921.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
Bekantttmachung.
Betr.: Strastensperre.
„ Strastensperre der Kaiser-Allee zwischen Moltke- und Georg-Philipp-Gail-Straste ist wieder ausgehoben.
G test en, den 28. Oktober 1921.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.
Druck der Brühstschen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


