AmtrverkiiildigllllgMatt
für die Provinzraidirettion Gberheßen und für dar Kreisamt Gietzen.
Ers<h«Kt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Frettag. Nur durch btt Post zu beziehen gegen MK. 2.50 viertestShrttch.
Nr. HO______ 1. August ' 1921
Onhaitr-Ucbersicht: Bekanntmaä;ung der Neichsrücklieserungskommission. — Diensträume der Hessischen Versicherungsanstalt sür gemeindliche Beamte. — Ausstellung von Nachtragsvoranschlägen für 1920. — Ltratzensperre. — Bestellung- eines Untererhebers für die Untererhebstelle "lllendorf a. d. Lahn. — Dienstnachrichten. — Bekanntmachung des Polizeiamts Gießen.
Bekanntmachung.
Durch Verordnung der Reichsregierung vom 20. Hunt 1921 ist die Frist sür die Anmeldung von Gegenständen aller Art, insbesondere Tiere, Maschinen, Maschinenteile, industrielle und landwirtschaftliche Geräte, Zubehörteile dieser Geräte, ruhendes Eisenbahnmaterial, Fluhschiffahrtsmaterial, Transportmaterial, Rohstoffe, Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstande, Teppiche (Gobelins), Kunstgegenstände, Silberzeug, Gemälde, Schmuck, Bücher, Dokumente, Korrespondenzen, Wertpapiere usw., die in den von den. Truppen der Zentralmächte besetzt- gewesenen Gebieten Frankreichs, Belgiens, Polens, Rumäniens, Serbiens und Italiens während der Besetzung den Berechtigten durch behördlichen Zwang entzogen oder rechtswidrig sortgenommen oder gefunden worden und die nach Deutschland verbracht worden sind, und die aus Grund der Verordnung vom 6. April 1921 'bis 'zum 1. Juni 1921 bei der Reichsrücklieserungskommission, Berlin W 9, .Potsdamer Straste 10—11 unter Benutzung der von letzterer herausgegebenen Vordrucke anzumelden waren, bis zum 15. Aug. 1921 verlängert.
Allen Personen, welche innerhalb dieser Frist (bis zum 15. August 1921) der ihnen obliegenden Anmeldepflicht nachkommen, wird Straffreiheit wegen Versäumung der bisher gesetzten, am 1. Juni 1921 abgelaufenen Frist gewährt. Soweit Straffreiheit gewährt wird, werden die verhängten «trafen nicht vollstreckt, die anhängigen Verfahren eingestellt und neue nicht eingeleitet.
Die Vordrucke liefert die Reichsrücklieserungskommission (Meldestelle) Berlin W 9, Potsdamer Straste 10—11, unentgeltlich auf Anforderung. Auch sind solche durch Vermittelung der Stadt-, Gemeinde- und Kreisbehörden zu beziehen.
Berlin, den 25. Juni 1921.
Reichsrücklieserungskommission.
Der Präsident: Dr. Guggenheims r.
Bekanntmachung.
Betr.: Diensträume der Hessischen Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte.
Die Diensträume der Direktion und der Kasse der Hessischen Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte befinden sich nunmehr in dem neuen Verwaltungsgebäude der Versicherungsanstalt:' „Darmstadt, Landgraf-Philipp- Anlage 14" (gegenüber dem alten Bahnhof).,
Wir weisen die beteiligten Anstellungskörperschaften und Versicherten hierauf hin.
Gissten, den 29. Juli 1921.
Kreisamt Giesten. I. V.: Hemmerde.
Betr.: Die Aufstellung von Nachtragsvoranschlägen für 1920.
All die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Auf unser Austreiben vom 25'. v. M. sind uns bis jetzt nur einige Nachtragsvoranschläge vorgelegt worden. -
Wir empfehlen, falls die Aufstellung eines Nachtragsvoranschlags erforderlich ist, diesen umgehend vorzulegen, verneinendenfalls Fehlbericht zu erstatten. Erledigung wird bis zum 10. August bestimmt erwartet.
Gietzen, den 29. Juli 1921.
____________Kreisamt Gietzen. I. V.: H e in m e r d e._____________
Bekanntmachung.
Die Sperrung der Kreisstraste „Dors-Güll —Hof- Güll", ist wieder aufgehoben worden.
Die Kreisstraste „Dvrf-Güll — Hvlzheiin" wird wegen Vornahme von Walzarbeiten bis auf weiteres gesperrt. Der Durchgangsverkehr ist über Gambach—Oberhörgern zu leiten.
Gietzen, den 29. Juli 1921.
Kreisamt Gietzen. I. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Bestellung eines .Untererhebers für die Untererhebstelle Allen do rf a. d. Lahn.
An Stelle des auf Rachsuchen von seinem Amt entbundenen staatlichen Untererhebers Amend zu Allen dorf a.d. Lahn ist der Kaufmann Heinrich Keiner zu Allendorf a. d. Lahn zum staatlichen Untererheber bestellt worden.
Gietzen, den 26. Juli 1921.
Kreisamt Gießen. 2. D.: Welcker.
Dicnstnachrichten des Kreisamtes.
Martin Schmitt zu G r ü n b e r g ist zum Jagdaufseher des Jagdpächters Pons für dessen Jagden in den Gemeinden Grünberg und Beltershain bestellt und von uns verpflichtet worden. t
Bekanntmachuug.
Wir bringen erneut zur Kenntnis der Fuhrwerksbesitzer, öah nach der Polizeiverordnung vom 13. Rovember 1891 jedes Fuhrwerk, welches nicht ausschließlich zur Beförderung von Personen bestimmt ist, an sichtbarer Stelle mit dem.Ramen (Firma) und Wohnort des Eigentümers in deutlicher Aufschrift versehen sein mutz.
Gietzen, den 28. Juli 1921.
Polizeiamt Gietzen. , Lauteschläger.
Druck bet Brühl'schen Universitäts-Buch- und Stetndruckerei 9t Lauge.- Bietzen


