Ausgabe 
1.3.1921
 
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AmtsverNMgmgZblatt

|iir die WHpinzialdirektion Gderheßen und für das Kreisamt Gies;en.

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I. März i$)51

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__d°r Bemernden Mufchenheim, Allendarf a. d. Lahn und Londorf. - Dienstnachrichten 11

Verordnung

betreffeitd die Abänderung der Verordnung vom 9. Juni 19°0 über die Ausbildung und Prüfung für tot mittleren Staats­dienst im Verüi-essungsfach. Vom 8. Februar 1921.

Einziger Paragraph.

Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Staatsdienst int Vermessungsfäch vom 9. Juni 1920 wird wie folgt geändert:

£ 2 Ziffer 1 lautet nunmehr:

1. Die Reife für die Obersekunda eines Gymnasiums, Rcal- gymnäsiums, einer Oberrealschule oder einer Realschule mit sieben­jährigem Kursus."

Darmstadt, den 8. Februar 1921.

Hessisches Gesamtministerium.

Nlri ch. Henri ch. Dr. Fulda, v. Brentano.

B e t r.: Erwerbslosenfli rforge.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinde,t des Kreises.

Nach einer Mitteilung des Herrn Reichsarbeitsministers ist die Erwerbslosenfürsorge des Freistaates Danzig als der reichs­deutschen gleichwertig anzusehen; sie wird auch deutschen Reichs­angehörigen in gleichem Maste gewährt wie Einheimischen. Ange­hörige des Freistaates Danzig sind deshalb in Hessen hinsichtlich der Erwerbstosen f nrsorge ebenso M behandeln, tvie deutsche stieichsan gehörige.

Gießen, den 26. Februar 1921.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. H e ß.

Betr.: Die Haferumlage.

An den Oberbürgermeister zu Giestcn.und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf Verfügung des Hessischen Landesentährnngsamtes bom 24. Februar 1921 zu Nr. L. E. A. 5644 geben «wir Hiermit nach­stehendes bekannt:

Bei der Durchführung der kürzlich ausgeschriebenen Haferumlage haben sich Schwierigkeiten ergeben, indem in einzelnen Gegenden Bedenken gegen di" Höhe der dem Einzelnen zur Lieferung enf- erlegtcn Aietlge erhoben worden sind, und allgemein darauf hin­gewiesen wird, daß die Landwirte damit gerechnet hatten, den von ihnen angebanten Hafer in ihren Betrieben unbeschränkt ver- süttern zu dürfen. Den Schwierigkeiten soll dadurch Rechnung ge- traoen werden, daß einem Beschluß des Haushaltsausschnsses des Reichstages entsprechend, den Landwirten, die 50 Prozent ihres Liefersolls xrsüllt haben, für die weitere Lieferung Mais oder Maiskleie zu einem dem Hafer entsprechenden Preise zur Ver­fügung gestellt werden. In Verbindung mit diesen Maßnahmen ist. dieser Tage eine Verordnung! ergangen, die im Anschluß an die bereits vor längerer Zeit ergangenen Richtlinien vorsieht, daß Landwirte, die ihrer Lieferungspflicht nicht Nachkommen, das Drei­fache des Haferpreises an di" öffentliche Hand zu zahlen haben; bei nachweislichem Unv'rschulden kann die höhere Verwaltungs­behörde die Zahlung Nachlassen.

Wir empfehlen Ih eit röchest rstes ortsüblich veröffentlichen.

Gieße n, den 25. Febrnar 1921.

Kreis amt Gießen.» Dr. Usinger.

B etr.: Ausführung des Reichsgesehes vom 19. Mai 191.3 über Gewährung von Beihilfen an ehemalige Kriegsteilnehmer; hier: Abrechnung.

All die Geiiieiildercchiier des Kreises.

lieber die von den in Frage kommenden Gemeindekassen im Rj. 1920 an ehemalige Krwgsteilnehiner in monatlichen Raten von 12,50 Mk. gezahlten Beihilfen ist bis zu m 15. Märzl 921 gegen Vorlage der vorgeschriebenen Empfangsbescheinigungen mit der Kreiskasse abzurechuen.

Gießen, den 17. Februar 1921.

x Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. H c st.

Vckantttmachttng

Betr.: Sebweinervtlmif in dem Gehöft des Peter Peter zn Odenhansen. ,

Nachdem die Rotlaufseuche unter dem Bestände -es Peter

Peter zu O d e n h a u s e n erloschen ist, werden die angeordneten z-perrmaßnahmen aufgehoben.

Gießen, den 22. Februar 1921.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher.

Bektttttttmochttng.

Betr.: Die, Ortssatzung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Mu sche uste im.

. Aus Beschluß des Gemeinderats der Gemeinde Mufchenheim wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbs! und des Kreis­ausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessischen Mini­steriums des Innern verordnet, wie folgt:

§ 12 I Absatz 1, 2 und 3 des Ortsstatnts vom 8. April 1910 werden ausgestoben. .

An ihre Stelle tritt folgende Bestimmung:

Tie Gebühren für den Wasserbczug werden durch Beschluß des Gemeinderats.mit Genehmigung des Krcisamts Gießen fest­gesetzt.

* Diese Satzungsänderung tritt am 1. April 1921 in Kraft. M u s ch e n h e i m, den 1.9. Februar 1921.

________Hessische Bürgermeisterei Muschensteim. V c cke r.

Bcknnlltmachnttg.

Betr.: Tie Ortssatzung über den Bezug von Wasser ans dem Wasserwerk der Gemeinde A l l e n d o r f a. d. Lahn.

§ 12 Ziffer I A und B Wsatz 1 des Ortsstatuts vom 19. April 1912 werden aufgehoben.

An ihre Stelle tritt folgende Bestimmung:

Tie Gebühren für den Wasserbczug werden durch Beschluß des Gemeinderats mit Genehmigung des Kreisamts Gießen fest­gesetzt.

Diese Satzungsänderung tritt am 1. April 1921 in Kraft.

Allendorf a. d. Lahn, den 25. Februar 1.921.

Hessische Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lahn. Volk.

Bekanntiilachttttg.

Betr.: Die OrtSsntznng über den Bezug von Wasser aus ton Wasserwerk der Gemeinde Londorf.

§ 9 Absatz 3 der Ortssatzung vom 1.2. November 1904 wird aufgehoben.

An seine Stelle tritt folgende Bestimmüttg:

Die Gebühren für den Wasserbezug werden durch Beschluß des Gemeinderats mit Genehmigung des Kreisamts Gießen fest­gesetzt.

Diese Satzungsänderung tritt am 1. April 1921 in Kraft.

Lvndor f, den 25. Febrnar 1921.

Hessische .Bürgermeisterei Londorf. A u in a n n.

Dienstnachrichten des Krcisamtes.

In den Gemeinden Ober-Wöllstadt, Nieder-Flarstadt, Nicder- Wöllstadt. .Dorheim, Rödgen, Ossenheim. Beienheim, Steinfurth, Nieder-Weisel, Fauerbach v. d. H. und PvU-Göns (Kreis Fried­berg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die Gemeinden Ober-Wöllstadt, Nieder-Wöllfladt, Dorheim, Rödgen, Beienheim, Ossenheim. Frtedberg-Faue buch, Bad-Nauheim. Ockstadt, Bauern­heim, Bruchenbrücken, Melbach, Oppershofen, Schwalheim, Södel, Weckesheim, Wisselsheim, Wölfersheim, Nieder-Florstadt und Stein­furth treten ins freie Gebiet, Jus Äeobachtnugsgebiet fallen die Gemeinden Ostheim, Fauerbach v, d. H., Langenhain-Ziegenberg, Maibach, Bodcuvod, Hansen, Pohl-Göns, Kirch-Göns, Gambach, Griedel und Nwder-Weisel.

In der Gemeinde Ehringshausen (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Ter Vertrieb der Lose 1. Klasse der 18./244. Preußisch-Süd­deutschen Klassenlotterie beginnt am 10. Mai 1921. Tic Ziehung 1. Klasse dieser Lotterie wird am 12. und 13. Juli 1921 sslattfinden

Karl Spies, II. von Rodh eim wurde von uns zum K-'Mniandant der Pflichtfeuerwehr zu Mdheim ernannt und ver­pflichtet.

Druck der Brühl'schen llniversiläts-Buch- und Stcinbrudterei. R. Lange, Bietzen.