Ausgabe 
30.4.1920
 
Einzelbild herunterladen

2

Bekanntmachung vom 17. September 1919 betreffend Baustoff- bewirtschaftung, abgedruckt in der Darmstädter Zeitung uum 1 £>t* bber 1919, genannten Zwecke (für Neubauten, Umbaute» An­bauten -oder Ausbesserung ton Wo hn u n g s b a u t e n' land- wirt,chaftliche oder bergbauliche Betriebsgebäude oder Reparaturen gewerbliche mrd industrielle Bauten, soweit sie der Ber- sorguna des,Boltes mit Gegenständen des täa- ^ebct?'teä i?,iene19 erforderliche Bauholz (Kant- und Schnittholz^ aus dem ihm dafür von den staatlichen und standes- herrlrclen piorstvcrivaltungcn zur Berfügung gestellte Nadelstamm- tolztoen Verbrauchern abzugeben.

Tie Belieferung der Verbraucher mit diesem Bauholz erfolgt nur durch dre Baustollbeschassungsstelle für Hessen, Sitz in Frank- furt a. Bi am, Obermainstraße 51, Fernsprecher Hansa 7734 ans Grund einer in dreifacher Ausfertigung durch Vermittelung, der Krelsbaumspektvrcn bzw. städtischen Baupolizeiämter an die Baustoffbeichaffiingsstelle einznreichenden Holzbedarssliste In dieser Kiste iit neben dem Gesamtbedarf die Holzitärten und Abmessungen der einzelnen Holzarten auzugeben und eine besondere Spalte für Bemerkungen". Tie Kreisbauinspektoren bzw. Städtische Bau- polizeiämtei prüfen und bescheinigen den Bedarf auf Dringlichkeit und auLschliefzlicher Berwendimg für die oben in Absatz 1 genann­ten Zwecke.

Tie Preise für Bauholz sind frei Waggon Versandstation: Kantholz nach Listen geschnitten 925 Mk je cbm

Kantholz aus Vorrat, geschnitten, 8/815/15 875 Mk je cbm'

Kantholz durchschnittlich........915 Alk. je cbm'

Bretter 1824 mm stark 990 Mk. je cbm

unsortierte Latten 12,75 m lang .... 800 Mk je cbm

scharfkantige Lacken 44,5 m lang 1000 Mk. je cbm'

Preise für Kalk:

Nach Mitteilung des Tentschen Kalkbundes, Nebenstelle in -rrez, Marktplatz 5, Fernsprecher 32, gelten zur Zeit für Kalk folgende Preise:

Ab Kaltwerke des Lahngebietes:

2200 Mk. für 1 Waggon Grau- und Weißstückkalk (auch für Tün- gerzwecke),

2400 W'k. für 1 Waggon Sackkalk ohne Säcke,

2600 Mk. für 1 Waggon Spezialsackkalk ohne Säcke (Spritzkalk).

Ab Kaliwerke des Rheinganes:

600 Mk. für 1 Waggon Kalöabfälle (nur für Tmigerzwecke), 2400 Mk. für 1 Waggon Grau- und Weißstückkalk (auch für Tün- gerzwecke),

2620 Mk. für 1 Waggon Sackkalk ohne Säcke,

2800 Mk. für 1 Waggon Spezialsackkalk ohne Säcke.

Tie Säcke werden mit 4 Mk. je Sack berechnet und von den Kaliwerken nicht mehr zurückgenommen.

Als H ändler-Zuschlag kann ein Ausschlag von 10 Prozent unter gesonderter Berücksichtigung der gesamten Spesen berechnet werden.

Preise für Zement:

Nach Mitteilung der Süddeutschen Zementverkaufsstelle von Heidelberg stellt sich ab 1. April der Zement für Händler, frei roppelwagen der betreffenden Empfangsstation, wie folgt: 56,10 Mk. die 100 kg einschl. Hinterlegungsgebühr für Stoffsticke, 50,50 Mk. die 100 kg einschl. Papiergewebesäcke, 50,10 Mk. die 100 kg einschl. Papiersäcke.

Jur Stoffsäcke, welche in gutem Zustande ans Sendungeir ab 1. März ds. Js. zurückgeliefert werden, wird die Hinterlegungs- gebühr abzüglich Abnützungsgebühr mit, 4 Mk. pro Sack zursück- b er gütet. Papier- und Papiergewebesäcke werden nicht znrnck- genommen. Als Händlerverdienst können obigen Einkaufspreisen folgende Sätze zugeschlagen iverden:

Bei Abgabe von 1 50 Sack 30 % bei Abgabe k ni 51100 Sack 20 %' und bei Abgabe über 100 Sack ....... . 10 %.

Darmstadt, den 12. April 1920.

Ter Staatskommissar für die wirtschastliche'Demobilmachung in Hessen.

3. V.: Tr. BernHeim.

Wir verweisen auf obige Bekanntmachung des Staatskom­missars für wirtschaftliche Demobilmachung und geben außerdem bekannt, daß zur.

Erleichterung des F r e i g a b e v> e r f a h r e u s f li r B a u st o f s e

1. für die Landgemeinden des Kreises der Kreisbau- i n s bett o r, Regierungsgebäude, Landgraf-PHilipp-Platz, Fenisfrecher 2019,

2. für die Stadt Gießen das S t a d t b a u a m t, Asterweg 9, Fernsprecher 134, ~

)ur selbständigen Freigabegeneymiugng ermächtigt sind.

Vordrucke usw. können durch Vermittlung Iber Bürgermeistereien uzw. des Stadtbauamts Gießen bezogen werden.

Gießen, den 20. April 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H e ß.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Boldrucke zu den Freigabeantrügen und Banstosjnachwcisungen und sonstigen Unterlagen sind von Ihnen bereitzuhalten Sie können von der Buchdruckerei Herr in Gießen, die ihren seitherigen Truck auf eigene Verantwortung übernommen hatte, oder Von anderen Trnckereien bezogen werden.

Gießen, den 20. April 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: Tr. H e ß.

Bekanntmachung

über Bausto ffbewir tschaflung.

Infolge Steigerung der Preise für Papiersäcke hat, nach Mit­teilung der Süddeutschen Zeinenkverkaujsstelle, Heidelberg, der- Zementpreis ab 15. ds. Alts, eine weitere Erhöhung erfahren und stellt >ich derselbe nunmehr für .Händler freibleibend bis ans weiteres auf:

56,10 Mark die 100 Kilogramm einschl. Hinterlegungsgebühr für Stofssäcke,

54,10 Mark die 100 Kilogramm einschl. Papiergewebesäcke, , , 52,10 Mark die 100 Kilogramm einschl. Papiersicke frei Doppelwagen der betrefsenden Empfangsstation.

Darmstadt, den 23. April 1920.

Ter Staatskommissar für die wirtschaftliche Demobilmachung in Hessen: Tr. Wagner.

Obige Bekanntmachung bringen wir mit dem Anfügen zur Kenntnis,daß die früheren Bestimmungen über H.ändlerzn- I ch l a g, Vergütung von Skofssäcken usw. dadurch unberührt bleiben

Gießen, den 28. April 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H e ß.

Bekanntmachung.

Tas Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt hat durch Ver­fügung zu Nr. L.-A.- und W. 6658, 6146, 61.50 vorn 16. April und 9. April beit Gemeinden Londorf, Hungen, Muschenheim, Annevod, Ober-Hörgern, Lang-Göns, Eberstadt, Burkhardsfelden Grünberg und Lich auf Antrag die Ermächtigung erteilt, die Ver- mietimg, Ucberlassuilg und Ingebrauchnahme von Wohnräumen von der vorherigen Zustimmung der Gemeindebehörden abhängig zu machen.

Gießen, den 21. April 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H.

Bekauntmachuttg.

Betr.: Tie Tieustgeschäfte des Landamtmanns zu Bad-Salz- hausen; hier: die Abhaltung von Anitstagen zu Gießen.

Es wird hiermit zur allgemeinen Keimtnis gebracht, daß der Herr Landamtmann zu Bad-Salzhausen jeden zweiten Montag,im Monat von 10 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags im Sitzungssaal des Kreis-, amts in Gießen einen Amtstag ab halten wird

Gießen, den 28. April 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: Tr. Heß,

Bekauntmachuttg.

Betr.: Schweineseuche unter dem Schweinebestand des A u g u st Klein in Klein--Lind en.

Bei einem gefallenen Schwein des! M u g u st Klei n in Klei n- Kiitben ist bei der Sektion desselben Schweineseuche restgestellt worden. Tie Sperrmaßregeln finb angeordnet worden.

Gießen, den 24. April 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: Tr. Heß.

Bekattntmachuttg.

Betr.: Ten Schutz der Vögel.

Wir bringen in Erinnerung,.,daß nach § 1 des Reichsaesetzes tont 30. Mai 1908 (R.-G.-Bl. So 317) das Zerstören und Aus­heben ton Nestern oder Brutstätten der Vögel, das Zerstören und Ausnehmen von Eiern, das Ausnehmen und Töten von Jungen verboten ist. In gleicher Weise ist das Ferlbieten und der Verkauf der gegen dieses Verbot erlangten Eter und Jungen untersagt.

Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafe bis zn 150 Mark ober mit Haft bestraft. Tiefe Strafe trifft insbesondere auch benjemgen, der es unterläßt, Kinder oder ander« unter seiner Gewalt stehende Personen, welche feiner Aufsicht untergeben sind und zu seiner Hansgenossenschaft gehören, von solchen Zu- wrd erhandlungen abzuhalten.

v Tas, Aufiichtspersonal ist angewiesen, auf die Befolgung der vorstehenden Bestimmungen ein scharfes Augenmerk zu haben und jeöe Zuwiderhandlung behufs Herbeiführung. der gerichtlichen Be­strafung zur Anzeige zu bringen.

Gießen, den 23. April 1920.

Polizeiamt Gießen. L a u t e s ch ge r.

Druck der Brühl'schen Unwersitäts-Buch- und Steindruck-rei. R. Lange, Gießen.