Amtsverkimdigungsblatt
für die Provinzialdirektion Gberhessen und für das Kreisamt Liehen.
—ch Msnta-, Dsnnrrrtag und Freitag. Shu durch die Poft zu beziehen gegrn Mb. 2.60 vierteljährlich.
Nr. 190 28. Dezember 1920
Inhalt?-Ileberficht: Schweizerische Goldhypotheken. - Hundesteuer. — Fortbildungsschulsparkassen. — Lonntagsarbeit in gewerblichen Betrieben. — Schulzahnpflege. — Dienstnachrichten. — Feldbereinigungen Bergheim, Hausen und Nieder-Bessingen.
Bekanntmachung.
Im Regierungsblatt Seite 2023 ist das Gesetz über ein Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche iiitb der Schweizerischen Eidgenossenschaft, betr. schweizerische Goldhppotheken und gewisse Arten von Jrankeiiforderungcn an deutsche Schuldner, vom 9. Dezember 1920, abgedruckt. Wir verfehlen nicht, die Interessenten hierauf aufmerksam zu machen.
Darmstadt, den 20. Dezember 1920.
Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschastsami: Raab.
Bel r.: Die Hundesteuer.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger-' meistereien der Landgemeinden des Kreises.
_ Die Umgestaltung, die durch die Neuordnung des gesamten Staatssteuerwesens auch in der Steuererhebung eingetreten ist, nötigt dazu, den Fälligkeitstermin für die Hundesteuer fernerhin vom 25. Februar auf den 15. Februar zu verlegen, damit diese Abgabe gleichzeitig mit dem letzten Ziel der Reichseinkommensteuer erhoben lverden kann. Die Einhaltung dieses Termins erscheint nur dann Möglich, wenn die Aufstellung der Hundesteuer- heblislen und die Austeilung .der Anforüerungszettel durch die Bürgermeistereien rechtzeitig erfolgt. Nach einem von dem Ministerium der Finanzen, Abteilung für Steuerwesen, am 23. November l. Js. erlassenen Amtsblatt sollen die Hundestenerheblisten von den Bürgermeistereien alsbald nach ihrer Aufstellung, spätestens bis zum 10. Januar, an das zuständige Hauptsteueramt'abgegeben und die den Bezirkskassen zur Erhebung überwiesenen Hunde- steuerposten den Steuerschuldnern durch Vermittelung der Bürgermeistereien bis zum 25. Januar zur Zahlung angefordert werden.
Wir empfehlen Ihnen, den Termin für die Abgabe der Hundesteuerheblisten pünktlich einzuhalten und die Ihnen zugegangenen Anforderungszettel über Hundesteuer ohne Verzug zustellen zu lassen. ■ - . .
Will eine Gemeinde vom 1. Januar 1921 an eine gemeindliche Hundesteuer neu einführen oder di: bereits eingeführte Steuer erhöhen, so müssen die entsprechenden Verhandlungen umgehend durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, daß bei Abgabe der Hundc- steuerlisten an die Hauptsteuerämter diese von solchen Beschlüssen vorläufig benachrichtigt werden. Abschrift solcher Beschlüsse sind uns zur Genehmigung vorzulegen.
Gießen, den 23. Dezember 1920.
__________Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm erde, ) Betr.: Einrichtung von Fortbildungsschulsparkassen.
An die Schulvorstände des Kreises.
Soweit unserer Verfügung vom 5. November 1920 (Amtsver- kündigungsblatt Nr. 164 vom 11. November 1920) 'noch nicht entsprochen ist, wird hiermit an ihre Erledigung erinnert.
Gießen, den 20. Dezember 1920.
_____Kreisschulkommission Gießen. I. B.: Hemmerde.______
Bekanntmachung.
Bclr.: Sonntagsarbeit in gewerblichm Betrieben.
Entsprechend dem Antrag der Friseur- und Perückcnmacher- zwangsinnung genehmigen wir die Ausübung des Barbier- und Friseurgcwerbes am Sonntag, 2. Januar von 9—12 Uhr vorm.
Gießen, den 23. Dezember 1920.
_____________Kreisamt Gießen. I. V.: Welche r.____________
Bekanntmachung.
Betr.: Schulzahnpflege.
Es schließen die Herren
Zahnarzt M e tz bis zuin 3. Januar 1921,
Zahnarzt Dr. Pets ch bis zum 5. Januar 1921, Zahnarzt K o ch bis zum 6. Januar 1921, Zahnarzt Hauba ch bis zum 7. Januar 1921, Zahnarzt Fischer bis zum 6. Januar 1921., Zahnarzt ® ort ter bis zum 5. Januar 1921, Zahnarzt Jaeger bis zum 4. Januar 1921, Zahnarzt Dr. Kockerbeck bis zum 7. Januar 1921.
Vertreter für die Ferien in dringenden Fällen:
Herr Zahnarzt Buchinger, Herr Zahnarzt Wertheim, Herr Zahnarzt Dr. Ban m.
Gießen, den 24. Dezember 1920.
_____________Kreisamt Gießen. I. B.: W e l ch e r.______________
Dienstnachrichtcn des Ärcisamtcsl
L u d wi g B ü ck vmt Qncckborn wurde freute zum Feld- geschworenen für die Gemeinde Oueckbotn verpflichtet.
Georg M v b n s von Q u e ck b o r n wurde heute Mm Polizeidiener der Gemeinde Oueckborn verpflichtet.
Druck d»r Brüh pichen Dr,iv«rsitäl».Buch.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Bergheim: hier: die Arbeiten des 111. Abschnitts.
Mit Entschließung vom 2. November 1920 hat das Hess. Landesernährnngsamt, Abteilung für Landwirtschaft, den Zutei- lnngsplan der Gemarkung Bergheim auf Grund von Artikel 36 des Feldbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.
Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen- tumsübergang) den 1. Januar 1921 und über weise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke, soweit nicht besondere Anordnungen getroffen sind.
Die lieberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch femerhin vorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräbew oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit .bet Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.
Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentrimer nach dem Bonitätswerk vergütet bzw. zugeschrieben.
Friedberg, den 15. Dezember 1920.
Ter Hessische Feldbercinigungskommissät. _________________Dr, Jan n, Regierungsrat.
Bekaniltmachnng.
Betr.: Feldbereinigung Hausen: hier: die Arbeiten des 111 Abschnitts.
Mit Entschließung vom 2. November 1920 hat das Hess. LandeSernährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, den Zutei- - lungsplan der Gemarkung Hausen auf Grund von Artikel 36 des Feldbereinigungsgesetzes in der Fasumg der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt.
Ick bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigen- ' tumsübergang) den 1. Januar 1921 und über weise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke, soweit nicht besondere Anordnungen getroffen sind.
Die lieberweisung erfolgt unter folgenden Bedingung-n:
1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der. Aus- • führung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben oder aus sonstigen Gründen innerhalb der Z« der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.
Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wir dein neuen Eigentümer nach dem Bonitätswerl vergütet bzw. zm geschriebeit.
Friedberg den 15..Dezember 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
_______________ Tr. Jan n, Regierungsrat.________________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung N i e der-Be s s i n ge n: hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.
Mit Entschließung vom 7. Oktober 1920 hat das Hess. Landesernährungsamt, Abteilung für Landioirtsckaft, den Zutei- _ lungsplaii der Gemarkung N ieder-Bessi n g e n auf Grund von Artikel 36 des Feldbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt/
Ick bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentumsübergang) den 1. Januar 1921 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke, soweit nicht besondere Anordnungen getroffen sind.
Die lieberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:
1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auck fernerhin vorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefaltet lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräbeii ober aus sonstigen Gründen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden.
Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. zn- geschrieben.
Friedberg, den 15. Dezember 1920.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. Jan», Regierungsrat.
mit SNinbtutatr«i. R. Lang«,


