Ausgabe 
28.10.1920
 
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AmkverkülldlgungMatt

für die Provinzialdirektion Gberheffen und für da; Kreisamt (Siegen.

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Nr. Iö6 * 28. Oktober 1920

Inhalts-llcbersicht: Verordnung betr. Ueberlassung von Anhangewagen zu Sttaßenzugmaschinen und Lastkraftwagen. - Bekanntmachung des K hessischen Lanüesernährungsamtes. Landesausnahme: Biegen. Aorechnung zur Erwerbslosenfürsorge. Einsendung der Kirchenrechnungen.

Hessisches Landeswanderkino. Dienslnachcichten. Viehseuchen. Fetdvereinigungen Obersteinderg, Lich, Bergheim und Heuchelheim.

Verordnung

über Aufhebung der Verordnung, betresfertd Ueberlassung ton Anhängewagen zu S.raßenzugmaschineu und La,rkrafbwagen.

Vom 6. Oi.ober 1920.

Aus Grund der Befugnisse üoer die wirtschaftliche Demobil- machung und nach Maßgabe des Erlasses, berrefiend Auslosung des Reichsministeriums )ü.r ivir.schaf.liche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Reichs-Gesetzvlait S. 468) wird verordnet:

Tic Verordnung, betreffend die Ueberlassung von Anhänge­wagen an gemeinnützige Verkehrsunternehmungen, oom 19. Fe­bruar 1620 ^Reichs-Gesetzblatt S. 251) tritt außer Kraft."

B e r l i n, den 6. Ok.vber 1920.

Der Reichsverkehrsminisler: G r o e n e r.

Bekanntmachung.

Aus Vorschlag des Pwvinzialausschusses der Provinz Rhein­hessen haben wir den Kaufmann Jakob Becker zu Mainz, früher Prokunü bei der WeinguoMaiwlung Georg Aierz 'zu Mainz, mit Wirkung vom 1. Dezemoer 1920 zum Sachverständigen im Hauptberuf -gemäß § 21 Äv.-atz 2 des Wenige,etzes vom 7. April 1909 für die Provinz Rheinheien besteckt. Der Genannte ist be­auftragt worden, vom gleichen Tage -an bis auf weiteres auch als Sachverständiger im Haup.beruf für die Provinzen Starkenburg und O b e r h e s s e n.ig-, zu sein.

Darmstadt, den 18. Ok.ober 1920.

Hesiisches Landesernährungsamt. Uebe l.___________

Bekanntmachung.

Bei der Landesaufnahme in Berlin NW. 40, Moltkestr. 4, sind in Neubearbei.ung sertiggestellt und dem Buchhandel sowie den amtlichen Verkaufsstellen von Kart-enwerLm der Landesaufnahme übergeben worden'

Von der Karte des Deutschen Reiches 1:100 OOO Blatt Nr. 460 Gießen, Ausgabe A Kupferdruck, Ausgabe D Umdruck.

Tie Kar.en sind im Buchhandel, bei den amtlichen Verkaufs- siellen und bei der Kart-envertriebs-Abteilung-, Berlin NW. 40, Moülestr. 4 unmickelbar zu beziehen. An letzteren beiden Stellen stud auch Preisverzeichnisse und Uebersich-.en sämtlicher Karten­werke der Landesausnahme erhältlich.

Gießen, den 21. Ok.ober 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.

Betr.: Abrechnung zur Er'iverbslosenjürsvrge.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die sei.her benützt-en Formulare für die monatlichen Nach­weisungen entsprechen nicht mehr den derzeitigen Anforderungen, die vckm Reichem Bezug aus die Abrechnung, gestellt werden.

Für die Folge ist,- das neue Formular, das durch uns zu beziehen ist, zu verwenden.

Die Spalte 5 ist'für den Eintrag der einmaligen Zusckuß- beträge für langfristige Erwerbslose vorgesehen, auch kann, wenn noch, weitere Einträge verlangt, eine andere nicht zugleich benützte Spalte (auch Spalte 1) hierzu abgeändert werden.

Gießen, den 25. Ok.vber 1920.

_______________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. K e ß._______________

Bekanntmachung.

Betr.: Termin zur Einsendung der Kirchenrechnungen.

An die evangelischen Kircheiivotstäude des mreifes.

Wir empfehlen, alsbald zu berichten, -ob- die Rechnungen für 1919 bzw. 1917/1919 an Sie abgegeben worden sind nnd an bte Oberrechnungskammer rod -ergegeben wurden.

Greß, en, den 21. Ok.ober 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Betr.: Hessisches Landeswanderkino.

An die Schulvorstände des Kreises.

Die Zentralstelle zur Förderung der Volksbildung und Jugend­pflege in Hessen hat vom 1. Oktober 1920 "ois zum 1. April 1921 versuchsweise ein Landeswanderkino eingerichtet. Dieses Landes- wanderckno soll in den Dienst von Un.erricht, Wissenschaft und Volksbildung gestellt werden und zwar in der Weife, daß etwa monatlich an 2025 verschiedenen Orten vormittags und nach­mittags für die Oberklassen der Schulen und abends für die Er­wachsenen Vorsühruilgen von Lehrfilmen stattfinden. Wir emp­fehlen diese Einrichtung Ihrer freundlichen Beachtung und ersuchen

Sie, die Zentralstelle zur Förderung der Volksbildung und Jugeuo- pstege in Hei,en bei der Durchführung, des Unwrnehmens wcit- geheitdst zu unwrstützen.

Gießert, den 25. Oktober 1920.

Kreisschultommisfeon Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Licnstlmchrichten ves jkrcisamtes.

In Griedel und Butzbach ist. die Maul- und Klauen­seuche am.lieh fepgesoelti nrorucn. Die genannten Gemeinden und GemartUn-gen nerven zum Sperrgebiet erklärt.

In den Genninden Liß, berg und Rinderbügen (Kreis Büdingen) t,t die Akaul- und Klauenseuche ausgebrochen. Tie erforderlichen Sperrmapnahmen sind augeorckn.t.

In der Gemdnde Burg-Gemünden i,t der Ausbruch der Ak-aut- und Klauenseuche am.tich. sei.-genellt worden. Die ersoroer- lichcu Sperrmaßnahmen süid augeord-net.

J>t Kölzenhain und R a i n r v d ist, die Maul- und. Klauen­seuche ausg-evvochen. Die Gemarrung.il Kölzenhain uno Ramvod wcroen daher zum Sperrgebiet erklärt, dem Beobachtungsgeoiet iviro die Gemarkung Wohnfeld aiigogliedert.

Christine Margarethe H ühnergar t h von Op­penrod wurde von uns als Hebamme für die Gemeinde Oppen­rod ernannt und verpflichtet.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Beuern.

In Beuern ist die Maul- und Klauenseuche, amtlich fest- gestellt worden.

Es wiro gebildet ein S perr bezir k, bestehend aus der Ge- m-a rtun g euer n.

Zum B e-o bucht ungsgebiet tritt die Gemarkung Bersrod.

Untere Bekanntmachung vom 25. August ds. Js. in Nr. 122 des Annsvertündigungsvla.tes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwioerhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sic wi,sentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.

Gießen, den 22. Okwber 1920.

Kreisamt Gießeii. I. V.: Dr. H e ß.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gieße n.

Tie Maul- und Klauenseuche ist in Gießen weiter im 6k» Höfte Mittel w e g 7 amtlich festgestellt worden.

Die Sperrmatzregeln sind ang.ordnet.

Wir wei,en erneut auf unsere Bekanntmachung vom 24 August ds. Js. (Am.sverrundigungsblatt Nr. 121) und die Bekannt­machung des Kreisamls Gießen vom 25. August ds. Js. (Amts- verlündi-gungsbl-att Nr. 122) hin.

Zuwioerharrdlungen gegen die erlassenen Llnordnnngen werden mit hohen S.rasen geahndet, und zwar, roenn sie wissentlich be­gangen werden, gemäß § 328 RStGB. mit Gesängiris.

. Gießen, den 25. Ollober 1920.

______________Polizeiamt Gießen. L auteschläger.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in G i e ß e n.

In den Gehöften Marburger Straße Nr. 58 und Riegelpfad Nr. 37 ist die Seuche erloschen. Die für diese Gehöf.e ungeordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben.

Gießen, den 25. Oktober 1920.

_________ Polizciamt Gießen. L a u t e s ch l ä g e r.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung O ber st.e in b er g; hier Einleitung

. .Der Antrag auf Einleitung des Feldbercinigunasverfahrens sowie das Ergebnis der am 30. August 1923 zu Obersteinberg erfolgten Abstimmung über den Antrag nebst den dazugehörigen Aiklagen hegen in der Zeit vom .10. bis einschließlich 17. No­vember 1920 auf dem Amtszimmer J>er Hess. Bürgermeisterei Watzenborn-Steinberg zur Einsicht der Beteiligten offen

Entwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebmsfes find binnen 14 Tagen von der Veröffentlichung rie-ier Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet