Ausgabe 
24.2.1920
 
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AmtsverküMgullgMatt

für die Provinzialdirektion Gberhessen und für das Kreisamt Eietzen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag. Nur durch di« Post zu beziehen gegen MK. 250 vierteljLhrt. PoftzeituagsUfteNr.

Nr. 27 34. Februar 1920

Znhaltr-Uebersicht: Ausnahmezustand Januar 1920. - Sitzung des Provinziallags der Provinz Oberhessen. - Die Ausführung des Grund- erwerbssteuergesetzes. - Fortbildungsschule. Stiftung der 25. Reserve-Division sowie des Landwehr-Infanterie-Regiments Rr. 118. Erwerbslosenfürsorge. - Auszahlung der Familienunterstützungen. - Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse.

Betr.: A u snahinezuffattt Januar 1920.

Reichswehrbrigade 11 Cafsei, den 10. Februar 1920.

I c. Nr. 3748/20.

Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten tont 13. Januar 1920 ordne ich im Einverständnis mit dem Regierungs-- -kommissar Oderpräsident Tr. Schwander an:

Gastwirtschaften und Gasthäuser fallen in Erweiterung des 8 6 der Verordnung des Reichspräsidenten vorn 13. Januar 1920 unter den Begriff der lebenswichtigen Betriebe.

Tie für ben 15. Februar 1920 im Bezirk Frankfurt a. M. beabsichtigte' Schließung der Gastwirtschaften und Gasthäuser wird 'verboten.

Zuwiderhandlungen oder Aufforderung -oder Anreizung zu solchen werden, sofern nicht die bestehenden Gesetze eine höhere Strafe bestimmen, mit Gefängnis oder Haft oder Geldstrafe bis zu 15 000 Mark bestraft.

Liegen im Einzelfall besondere Verhältnisse vor, so kann die Aufhebung des Verbots bei den Ortspolizeibehörden beantragt und von ihnen genehmigt tverden.

gez. v. S t o l z m a n n.

Bekanntmachung.

Betr.: Sitzungen des Provinzialtags der Provinz Oberhessen.

Samstag den 28. ds. Mts., vormittags 97z Uhr, findet im Sitzungssaal des Regierungsgebäudes zu Gießen eine außerordent­liche Sitzung des Provinzialtagcs mit folgender Tagesordnung statt:

1. Na cht ragsvor anschla g zum Voranschlag der Provinzialkasse der Provinz Oberhessen für das Rechnungsjahr 1919.

2. Antrag des Provinzialausschusses auf Erhöhung der Pflege­geldsätze in der Provinzialsiechenanstalt.

3. Antrag des Provinzialausschusses betreffend Beschaffung von Geldmitteln für den Ausbau der Elektrischen Ueberland- anlage.

Gießen, den 21. Februar 1920.

Ter Vorsitzeirde des Provinzialtags.

___________________Tr. Using er.______________________

Betr.: Tie Ausführung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12. September 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1617).

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen darauf aufmerksam, daß den Gemeinden nach § 34 des obengenannten Gesetzes die Befugnis zusteht, mit Genehmigung der Landesregierung für ihre Rechnung Zuschläge zu der Grund­erwerbsteuer zu erheben. Soweit die Gemeinden von der Befugnis Gebrauch machen tvollen, ist entsprechender Beschluß des Gemeinde­rats zur Erwirkung der Genehmigung uns vorzulegen. In allen Fällen, in denen den Gemeutden die Erhebung eines Zuschlags genehmigt wird-, bleibt die Erhebung auch eines staatlichen Zuschlags Vorbehalten.

Gießen, den 20. Februar 1920.

Kreisamt Gießen, vr. Ufinger.

Bekanntmachung.

Betr.: Fortbildungsschule.

An die Schulvorstände des Kreises.

Bis spätestens 1. April l. I. sehen wir Ihren Berichten über folgende Punkte entgegen:

1. Zahl der: a) Klassen, b) Lehrer, c) Schüler, d) Stunden pro Woche, e) Stunden int ganzen;

2. Betragen der Schüler;

3. Leistungen der Schüler;

4. Zahl der Schüler nach dem Berufe: a) Landwirte, b) Kauf­leute, c) Handwerker, d) Fabrikarbeiter;

5. Versäumnisse: a) erlaubte, b) wegen Krankheit, c) un­erlaubte (Es ist die richtige Anzahl, nicht der Prozentsatz der Versäumnisse anzugeben):

6. Vergütung: a) pro Stunde, b) int ganzen; '

7. Unterrichtszeit: a) Wochentage, b) Lage der Stunden.

Gießen, den 19. Februar 1920.

Kreisschulkommission Gießen.

Dr. Ufi.it g>er.

B e tr. : Stiftung der 25. Reserv-e-Tivision, sowie des Landweh» Jnjanterie-Negimettts Nr. 118.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Tie dem ehemaligen Großherzog ton Hessen zustehende Ver­waltung der Stiftung der. Re,erve-J nianterie-Ttviston und des Laudwehr-Jnfanterie-Regiments Nr. 118 ist auf die Heststche Hauptsüriorge,teile der Kriegsbeschädigten- und KriegshitUervlre- benenfür,orge üvergegangen.

Tie Stiftungen sollen dazu dienen, Unterstützungen zu ge- währeit an würdige und bedürftige Personen deS llmerossizier- uno Alannschastssiandes, welche am Kriege in der 25. Reieroe- Tivision, bzw. in dem Landwehr-Jnfamerie-Regiinent Dir. 118 teiigeno muten haben, sowie an Hinterbliebene solcher Kriegsteil­nehmer. .

Wir sind beauftragt, alsbald Vorschläge zur Gewährung von Unterpützungen einzureichen.

Sie 'wollen daher binnen 3 T a ge n die Namen der be­sonders bedürftigen und würdigen Personen des Unter» ofstzier- und Manns chaflsstandes, die in obigen Formationen am Kriege teilgenommen haben, bzw. der Hinterbliebenen ber,eiben Mitteilen.

Ter 25. Reserve-Jnfanterie-Tivision haben folgende.Truppen­teile angehört:

1. Stab 25. Reserve-Tivision,

2. Stab 50. Reserve-Jnfanterie-Brigade,

3. Infanterie-Regiment 168,

4. Reserve-Jnfanterie-Regiment 118,

5. Reierve-Jnsanterie-Regiment 83,

6. 2. Estaümn-Reserve-Tragoner-Regimettt 4,

' 7, Artillerie-Kommandeur 127,

8. Reseroe-Feldartillerte-Regiment 25,

9. Stab Pionier-Bataillon 11,

10. 1. Reserve-Kompagnie-Pionier-Bataillon 11,

11. 2. Reserve-Kompagnie-Pionier-B-ataillon 11,

12. Minenwerferkompagnie 225, \

13. Sanitätskompagnie 518,

14. Reserve-Feldlazarett 67, '

15. Reserve-Feldlazarett 68,

16. Pserdelazarett 425,

17. Feldretr utendepot 25. Reserv-e-Tivision,

18. Tivisi-ons-Kraftwagen-Kvloitne 723.

Gieß e n, den 20. Februar 1920.

Kreisamt Gießen. (Amtliche Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge.) I. V.: L a n g e r m a n n.

Betr.: Erwerbslosenfürsorge.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen aus die Reichsverordnung über Ertverbsloseitsür- sorge tont 26. Januar 1920 aufmerksam, wie sie int Reichsgesetz­blatt von 1920 Seite 98 ff. und in der Beilage zur Darmstädter Zeitung Nr. 38 vom 14. Februar 1920 abgedruckt ist. Wir emp­fehlen genaueste Beachtung und möglichste Bekanntgabe ihres In­halts durch Belehrung der Beteiligten.

Gießen, den 20. Februar 1920.

_________Kreisamt Gießen. I. B.: Laugermann.

Betr.: Auszahlung der Familienunterstützungen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen, soweit noch nicht geschehen, umgehend zu be­richten, welche Reichsunterstützungen, Erhöhungen nach der Ver­ordnung vom 2. November 1917 bzw. 28. September 1918 und welche Kreisunterstützungen im Februar ausbezahlt ivorden sind.

Gießen, den 20. Februar 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: L an germ an n.

Betr.: Einsendung der Kreisabdechereiverzeichnisse; hier: für den Monat Januar 1920.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Tiejenigen von Ihnen, die mit der Einsendung der Kreis- abdeckereiverzeichnisse für den Monat Januar 1920 noch im Rück­stände sind, werden hiermit aufgefordert, dieselben innerhalb acht Tagen an uns einzusenden.

Gießen, den 21. Februar 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Langermann.

Druck der Brühl'schen Univerfttäts-Buch- unb,5teinbtu<femi. tR, Sangt, Blitzen.