Ausgabe 
23.3.1920
 
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Amtsverköndiguligsblatt

für die provinzialdireition Gberheffen und für das Nreisamt Gießen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Poft zu beziehen gegen Mli. 2.50 vierteljährlich.

Nr. 39 23. März 192Ö

Ziibalts-Ucbersicht: Betrwbsrategesetz.(Fortsetzung und Schluß). - Verordnung über die Abgeltung von Ansprüchen gegen das Reich. - Be- <r>am?tmad)Unp des hessischen Gssamtministerlnms. - Ausnahmegericht in Wietzen. - Kriegsgräberfürsorge. - Statistische Nachweisungen über das Volksschulwesen. Auszahlung der Familienunterstützungen. Bestellung von Nährmitteln. Höchstpreise für Tumaronharz. Wemeinde- Hebamme in Saasen. Feldbereinigung Watzenborn-Steinberg.

BeLriebsrätegesetz.

V-om 4. Februar 1920. (Fortsetzung und Schluss,.).

Anhang.

Inwieweit der Wahlvorstand von den folgenden Mustern Ge­brauch machen will, bleibt ihm überlassen.

1. Muster zum Wahlausschreiben (g 3 der Wahlordnung). Ansgchüngl am........

Abgenvmmen am ......

Wahlausschreiben für die Wahl des Betriebsrats (Ä>rbeiterrat »mb Angestelltenräts) für (Bezeichnung des Betriebs).

Gemäß § 1 des Betriebsrätegesetzes vom sind von den mindestens 18 Jähre allen, im Besitze der bürgerlichen Ehren­rechte befindlich«« männlichen und weiblichen Arbeitern und An­gestellten des Betriebs zusammen Betriebsratsmitglieder zu wählen; hiervon entfallen auf die Arbeiter Mitglieder, auf die Airgestellten.....Mitglieder.

Zwecks Bildung des Arbeiterrats treten zu den Arbeitermit- gliedern des Betriebsrats Ergänzungsmitglieder, zwecks Bildung des Angestelltenrats treten zu den Angestelltenmitgliedern des Betriebsrats Ergänzungsmitglieder hinzu.

Wählbar sind unter den Boraussetzungen der g§ 20, 21 des Bctriebsrätegejetzes alle mindestens 24 Jahre alten reichsange­hörige ir Wahlberechtigten. Gemäß g 3 Absatz 1 der Wahlordnung werden die Wahlberechtigten aufgefordert, bis zum Vor­schlagslisten für jede der beiden Gruppen von Betriebsratsmit- gliedern (Arbeiter und Angestellte) bei dein unterzeichneten Vor­sitzenden des WaUvorstandes, (Name), (Ort), .... (Straße) einzureichen. Vorschlagslisten, die später ein» gehen oder die nicht von mindestens 3 Wahlberetchigten nnler- zeichnet sind, sind ungültig. i

Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt soviel wählbare Bewerber benennen, wie Bctriebsratsmitglieder und Ergänzungs- rnitglieder zu wählen sind. Tic einzelnen Bewerber sind unter fortlaufender Nummer oder in sonst erkennbarer Reihenfolge auf- zuführcn und nach Familien- und Vor-(Rus-)namen, Beruf und Wohnort zu bezeichnen. . i

Tie zugelassencn Vorschlagslisten werden vom .... bis .... täglich von bis Uhr im .... . z'.Em-, sicht der Wähler ausliegen.

Tie Wählerliste liegt vom .... bis zum täglich von bis Uhr in zur Einsicht aus. Ein­sprüche gegen die Wählerliste sind zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens am bei dem unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes anzubringen.

Tie Stimmabgabe über die zugelassenen Vorschlagslisten findet an den Tagen vom bis zum in .... . statt. Jeder Wahlberechtigte darf nur für eine der zugelassenen Borschlags- listen stimmen. Ter Wähler, der von seinem Wahlrecht Gebrauch machen will, bat seinen Stimmzettel an einem der oben bezeichneten! Tage während der Zeit von bis Uhr in einem Wahlumschlag abzugeben, den er1) erhält.

Ein Abdruck der Wahlordnung liegt bis zum Schlüsse der Stimmabgabe täglich von bis Uhr in.....

zur Einsicht aus.

den . . .'

Der Wählvorstand.

Vorsitzender. 1. u. 2. Beisitzer.

U Z. B. an den Auslegungsstellen der Vorschlagslisten wäh­rend der Zeit ihrer Auslegung.

2. Muster für die Bekanntmachung nach § 8, Abs. 1,

Satz 1 der Wahlordnung.

-Ausgehängt am

ALgenommen am ..... .

Nachfrist

für die Einreichung von Vorschlagslisten zur Wähl des Betriebsrats (Arbeiterrats und Angestelltenrats) für (Bezeichnung des Betriebs).

Durch Wählausschreiben vom sind die Wahlberechtigten aufgefordcrt worden, für die Wahl des Betriebs­rats (Arbeiterrats und Angestclltenrats) bis zum Vorschlagslisten bei dem unterzeichneten Vorsitzenden des Wahl- vorstandcs einzureichen.

Da eine gültige Vorschlagsliste bis zu dem oben angegebenen ^.oge nicht emgegangen ist, wird die Frist zur Einreichung von Borsthlagslrstcn gemäß § 8, Absatz 1, Satz 1 der Wahlordnung bis zum Ablauf des ......verlängert.

Ter Wählvorstand.

Vorsitzender. i.'u. 2." Beisitzer.

3. Muster zur Vorschlagsliste (§ 5 der Wahlordnung). Vorschlagsliste.

Als Betriebsratsmitglieder und Ergänzungsmitglicder für _.....(Bezeichnung des Betriebs) seitens der Arbeiter, An­

gestellten1) werben vorgeschlagen:

}) Tas Unzutreffende ist durchzustreichen.

Lfd.

Nr.

Familien- und Vor(Ruf-)name

Beruf '

Wohnort

(bei größeren Orten) Strafte u. Hausnummer)

1.

2.

3.

4.

1 1..........

. . ., Listenvertreter.

Unterschriften

2..........

3..........

4. Muster zur Berechnung des Wahlergebnisses und für die Niederschrift (§ 16, Abs. 1 u. 3 der Wahlordnung).

., den 19 . .

Von dem unterzeichneten Wahlvorstande fiir die Wahl des Betriebsrats (Arbeiterrats und Angestelltenrats) für (Bezeichnung des Betriebs) wurde heute nach Oeffimng des Stimm- zcttcltästeus (der Stimmzettelkasten) auf Grund der aus den Wahl- umschlägen entnommenen Stimmzettel folgendes festgestellt:

Es sind für die Arbeitergruppe (Angestelltengruppe)1) ins­gesamt 240 gültige Stimmzettel abgegeben worden. 20 Stimm­zettel wurden für ungültig erklärt. Von den 240 gültigen Stimm­zetteln find 120 auf Liste I, 80 auf Liste II, 40 auf Liste III entfallen. Zu wählen sind: 6 Betriebsratsmitglieder und ein Ergänzungsmitgliei?). Als Bewerber sind benannt auf

Liste I

Liste II

Liste III

1. A

1. L

1. R

2. B

2. M

2.

S

3. C

3. N

3.

T

4. D

4. 0

4. U

5. F.

5. P

5.

V

6. F

6. Q

6. W

7. G

8. H

9. I

10. K

usw.

usw.

Tie auf die einzelnen Listen entfallenen Stimmenzählen werden durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt1). Das Ergebnis zeigt folgende Tafel. In ihr sind die für die Stellenverteilung tu Betracht kommenden, 7Höchstzahlen mit den rechtsstehenden, ihre Reihenfolge bezeichn itenben Ziffern versehen: