Ausgabe 
22.7.1920
 
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Nr. 102

£2. Juli

5920

Bekanntmachung.

B e t r.: Höchstpreise für Rind- und Kalbfleisch.

Unter Aufhebung der seitherigen Höchstpreise wird für die Landgemeinden des Kreises Gießen folgendes ungeordnet:

Höchstpreise für frisches Fleisch:

Rindfleisch das Pfund zu Mk 8.60

t m Kalbfleisch las Pfund zu Mk. 8 20

-vorstehende Preise treten sofort in Kraft.

,Es i|t nicht gestattet, für bestimmte Fleischstücke höhere Preise

fordern ober zu zahlen. Zuwiderhandlungen werden nach § 6 des Hochstpreisgesetzes in der Neufassung Win 23. März 1916 mit Gesangnrs bis zu einem Fahr mrd mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark beitrast.

Gießen, den 19. Juli 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Sieg ert.

Betr.: Vorauszahlungen auf das Reichsiwtopfer bei den öffent­lichen Sparkassen. , 111

, Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 3. Juli ds Js wird hierdurch zur öffentlichen ibenntnis gebracht, daß auch von der Bezirksiparkasie Laubach Vorauszahlungen in bar auf das noch nacht veranlagte Reichsnotopfer angenommen werden

Tarmstadt, den 10. Juli 1920.

^er Präsident des Landesfinanzamts. I. V.: Dr. Hell ro i g. Bekanntmachung.

Betr.: Abgabe von Spaten und Bau-Utensilien.

Lic Matenalverwaltung Darmstadt hat aus Heeresb Müden noch eine größere Anzahl Spaten abzugeben, und zwar:

größere Spaten von Stiellänge 64 Zentimeter, sowie

die sogenannten kleinen Jnfanteriespaten, Stiellange zirka so Zentimeter.

Tie Spaten eignen sich besonders für den Betrieb von Klein- Schnl- und Kindergärten, sowie für Siedlnnqsgenossenschaften, städtische Arbcitstolonnen und ähnliches.

Ter Preis für die größeren Spaten ist Mk 5,,

der der kleineren Mk. 4,50 mit Futteral, ohne Mk. 3,.

Außerdem ist die Materialienverwaltung Tarmstadt bereit, den Siedlungs- und Baugenossenschaften Munitionskörbe, geeignet zur Verwendung von Lehmbauten, Ofenrohre, Oesen, Leitungsdraht liir elektrisches Licht, Stacheldraht, Lagerpfähle (eiserne und höl­zerne) und ähnliches abzugeben.

Genannte Gegenstände sind im Stadthaus Tarmstadt, Zim­mer 23, vormittags zwischen 9 und 12 Uhr bei Herrn Brambach anzusehen.

7, Bestellungen sind bis spätestens 1. Angnst an genannte Stell' aufzugeben.

Betr.: Wie oben.

: dln die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, zu^veröffeutlichen"' ^rl-ehcude Bekanutnmchung sofort ortsüblich Gießen, den 19. Juli 1920.

_________Kreisamt Gießen. I. B.: Tr. Sicgert._________ ® ctr.: Ausführung der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

wie nachfolgenden Ausführnngsvorschriften zur Reicbsaetreide- Ordnung für das Erntejahr 1920 sind örtlich betamLumMut-

, ... . I- Wirtschaftskarten.

Auch für das Ernieiahr lo2O wird für jeden landwirtschait- * Crepes eine Wirtschaftskarte vo.n woinmuna -

vervand m Gtef-en geführt. Ter Zweck der Einrichtung iit in * 3 1917 '»« 130)

N ilchrcn nur stws auf dem Laufenden zn halten. Tas eine (fr»mfr<n /rjbren Dienstgebrauch bestimmt: in das zweite Ezrmplar wollen Sie^dce.Betriebe der.Selbstversorger alphabetisch georunet eintragen, wteses zweite Exemplar ist uns eruinatia bis a. August 1920, später bis z u m 2Osein e s!j e ö e n M o na t s und Zugänge von Selbuoerso^ni sinw von f- (1 !.J "kgeu Wime auf Antrag der Betriebsuuternehmer zu berück- lct,föer entsprechenden Ordnungsnummer als uch am Eine der Selbstversorgerliste zu vermerken. Eine be- fonrer- genaue Prüfung der Personenzahl bei den einzelnen Selbit- versorgungsbetriebeu ist bei Ausst.ellen der MahlHchröt-Mrwn

. Ta auf der Wirtschaftskarte der Name des Müllers enthalten rfiroÄ^t1 rpm tbter Selbstversorger sein Getreide mahlen oder schroten laßt, beauftragen wir Sre, ichon bei der ersten Ein» Nann"^^ Selbstvcrforgerliste dafür besorgt zu sein, daß der Name des Mullers angegeben ist. Den Müller kann sich

^^Uversorger wählen, er ist aber an die einmal getroffene m'-c, 6anze Wirtschaftsfahr gebunden. Ein Wechsel des

Mullers ist nur nut unserer vorherigen Genehmigung zulässig Lteferungsschuldtgtett, _öie sich aus der Erntekontrolle ergibt, wird von unserer Gefchäftsabteilnng bcn Betriebsunterneh- ^lpfp'uTit lsf Bebändiguiigsschein unter der Eröffnung *?cr^n< ba~ cr? Um cinc Mindestablieferung handelt, bereit Erhöhung im Falle eines höheren Ertrages oder geringerer, f imI'9l'iaB s1 cn b<ei- r lini) ^crcil Herabminderung nur erfolgens kann, wenn der Betrtebsunterilehmer den Nachweis eines ge­ringeren Ertrages, oder berechtigter höherer Abzüge erbringt

Unsere Kommtssvouare (Firnta Bereinigte Getreidehändler in Gießen) und deren Unterkommissionäre sind verpflichtet, jede Ab- ^^rgeschrtebenes Buch einzutragen und eine Tnrch»- Ichrift der Eintragungen dem Ablieferer als Quittung zu übergeben.

II. Verbrauchs- und Mahlvorschriften für Selbstversorger.

, öi-lten alle Unternehmer solcher land­

wirtschaftlicher. Betriebe, deren Bwtgetreidevorräte ür sie stM und die gemäß § 8 der Retchsgetreideordnung für die Selbnver- sorgung tu Frage kommenden Personen, oder eines Teils der- selben, bis mindestens 15. September 1920, oder volle Monat­daruber hinaus (d. i. lewetls vom 15. bis 15. der näch/tfola ndeu Monate)ansretchen Es wird hierbei besonders daraus bingewiestn md;t 11 - Brotgetreide anzusehen ist und deshalb eine wtb Kr9$.9 m ,tC E Stelle von Brotgetreide unzulässig

Betreffs der den Selbstversorgern auszustellenden Mahl- nnb Schmtkarteii bleiben tut allgemeinen die vorjährigen Bestimmnna-n -jähere Ausführungsverordnung über^ das Ausmahstn des Getreides der Selbstversorger wird in Kurze erlassen w erden er.1? ersordetlichen Mahl- und Schrotkärteu nebst Anhängezetteln sind bis zum 25. dieses Monats hier anzufordern. Nach Erhalt find die von ^ihnett ausgefülltm Karten für August/September tt^oSchchnnber/^ktober- zwecks Abstempelung und Eintrags in umt^'^Auaust gleichzeitig mit der Selbstverforgerliste bis zum a. August l. hierher etnzusenden. Tte Selbstversorgung

B e t r.: Gummiabsätze für beinamputierte Kriegsbeschädigte.

An die Blirgerml-lstercien der Landgemeinden des Kreises

Sie wollen die interessierten Kriegsbeschädigten Ihrer Ge- meinde. darauf aufmerksam machen, daß beinamputierten Kriegs­beschädigten Gummiabsätze für Stiefel zum Selbstkostenpreis durch cae Versorgungsstellen abgegeben werden. Tie Anträge sind direkt an die zuständige Versorgungsstelle zu richten

Gießen, den 16. Juli 1920.

Hessisches Kreisamt Gießen (Amtliche Kreisfürsorgestelle für Kriegs- beschadigte und - Kriegshinterbliebene). I. V.: Hemmer de. Betr.: Einsendung der Kreisabdeckerei-Berzeichnisse.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Pokizciamt Gießen.

Wir machen Sie auf unser Ausschreiben vom 9. April 1920 tAmtsverkündigungsblatt Nr. 47 vorn 12. April 1920) ausmerk- fam, wonach von Ihnen folgendes vierteljährlich bekanntzu- machen ift:

.Tie Eigentümer gefallenen oder getöteten Viehes haben bei Merdung^der in Artikel 299 ff. Polizei-Strasgesetzbuches ange- dvohten trafe ohne jeden Verzug nach dem Verenden oder nach vollzogener Tötung oder Ausschlachtung bei der Polizeibehörde oes Ortes, innerhalb dessen Gemarkung sich der Kadaver, bzw. ote zu beseitigenden Teile eines solchen befinden, entsprechende Anzeige zu machen. '

Gießen, den 7. Juli 1920.

- _______Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.