Ausgabe 
21.6.1920
 
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L

Ort:

dässe behiys Eintritts in das Abstimmungs-

Delegation bei der Jitterall. Kommission. Dertm. Konigl. italienische Botschaft.

Danzig: Franz. Konsul bis zum Eintreffen des Jtal. Konsuls

Graudenz: Französische Mission. 5'

ZMusson Anterall. Kontrollkommission.

Poscri: italienische Militärinission

Warschau: Königl. Italienische Gesandtschaft

Artikel 1.

/^^nb ^nrir^aS Abstimmungsgebiet betreten, ohne im Beiine emes ordnungsmäßigen und mit Lichtbild versehenen PassesjufeiS

, Äx 3,ie entlaisenen Kriegsgefangenen, welche einen Anfvruck

Wrederemburgerung habc!n, kann anstelle des Passes der Entlaisungsschern treten, der mit. einem iu( nächstfolgenden Artikel Lezeichneteir Sichtvermerk versehen ist wiuiyiuotn auttii

Der Sichtvermerk ist nur für eine Fahrt gültig.

Artikel 2.

J-,'ÖtUCVattnvr.cr Schlitverinerk unmittelbar durch die Inter­alliierte Kommission (Departement des Innern) odeL durch die Kontrolloffiziere des Gebietes erteilt tverden.

Artikel 3.

in sE.^»"'0en Personen, welche in einer Entfernung bis zu von der Grenze wohnha,t sind, mid deren Beschäftigungen bauiiges Iteberschreiten der Grenze von dort sich .Erforderlich machen, müssen

licy erensaits mi Besitze solcher Passe befinden

tigÄÄSSt^flcR'nte Sichtvermerk besitzt eine Gül-

Artikel 4.

Jede Person, welche lediglich durch das Abstimmungsgebiet Passt^^em""^ ebenfalls int Besitze eines ordnungsgemäß visierten

Ter Sichtvermerk ist nur für eine Reise gültig

4 .Ein Sichtvermerk ist nicht erforderlich für solche Personen Em^^dlSi'ch. durch das Abstimmungsgebiet (ans der Strecke oder auf der Strecke Graudenz

verlassen nitt Schnellzügen reisen und dabei den Zug nicht Artikel 5.

T, Jür diejenigen Personen, welche das Gebiet verlassen wollen, ist ebenfalls ein Paß notig.

wird durch die Kvutrollofsiziere und ausuahms- Sne p bte ^jnteranuette Kommission (Departement des Innern> ausgestellt.

. ,gr ^nn auch durch die Behörden des Landes ausgestellt werden: ledoch mus; er in diesem Falle durch die Kontrolloffiziere I nut einem Sichtvermerk versehen sein.

-Artikel 6.

.... :®er. in das Abstimmungsgebiet einzudringen oder es zu ubersckwetten versucht, ohne im Besitze eines mit Sichtvermerk versehenen Passes zu sein, wird verhaftet. Die Interalliierte Kom- "nNwn kann die sofortige Anslveisung desjenigen anordnen, welcher nicht in dem Gebiete geboren oder wohnhaft ist.

Artikel 7. I

Falls auf Grund der Strafgesetze keine höheren Strafen in I Frage kommen, wird mit einer Gelbstrafe bis zu 1500 Mark oder I mit Haft oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft: m ../ lv.er das Abstimmungsgebiet betritt oder verläßt, ohne im I Besitze eines Passes zu sein, " I

2. Wer sich der Prüfung der Pässe durch die Grenzsicherheits- I posten entzieht, I

3. wer das Abstimmungsgebiet betritt oder'verläßt, ohne dabei I eie m einer besonderen.Verfügung noch zu bestimmenden Wege zu I renntzen, I

4. wer sich von dem im Passe vorgeschriebenen Orte oder Wege | entfernt oder die im Art. 3 genannte Zone überschreitet,

5. wer den Bestimmungen über den Gvmzüberwachungsdienst 1 zuwiderhandelt,

6. wer die in Art. 4 genannten Schnellzüge verläßt, ohne im I Besitze eines Passes zu sein,

7. wer einen Paß oder den Sichtvermerk oder die betreffenden I «tempel nachmacht oder sie auf irgendwelche Weise verfälscht, I

o. wer wissentlich von einem verfälschten oder einem für eine I anbere Person ausgestellten Passe Gebrauch macht,

... "Wer seinen Paß einem anderen zum Zwecke des Gebrauchs I übergibt, i |

Bekanrrtmachllng.

B E t r.: Ansteckender Scheidenkatarrh in Treis an der Lumda.

Unter den Rindviehbeständen der Gemeinde Treis an der Lumda ist der ansteckende Scheidenkatarrh festgestellt Word',,

Die Sperrmaßregeln wurden von uns angeorbntt

Gießen, den 15. Juni 1920.

________Kreisamt Gießen. I.-P.: v. Gemmingen.

Gegenwärtige Verordnung tritt mit dein 1. Mai 1920 in Kraft.

Elasten zu Marieniverder, am 23. April 1920.

( Der Präsident: gez. Ä. Pavia. '

Der v-hef^des Tep. für innere Angelegenheiten: gez. A. Assisi.

Kommission für Regiernng niid Volks-

abstlmmnilg erlaßt gemäß Art. 1 Abs. 2 des s i des in Paris

«P^asU'ar ^0 unterzeichneten Protokolls; gemäß des Art. 2

cer Verordnung Nr. 1b vom 23. April 1920 folgende Verordnung :

Druck Oer iörühchchen Uniserfiläls-Buch. und 2,lemüruckerei. N. Lange, E'«tzrn.

Tre für das Abstimmungsgebiet ausgefertiaten Pässe sind SP,1 Ausreiseorte den diplomatischen und konsularischen italienischen Vertretungen, welche während der Taner der Regierungs- und Ber- waltungsbefugnisse der interalliierten Kommission den Schutz der intcresten der aus dem Marienwerderschen Gebiete Stammenden ubernoinmen haben zur Ausfertigung des Sichtvermerks vorzulegwn . Jnft an dem betreffenden Orte feine italienische Bertre- tiMvn^Imh^rn11?^ z Erteilung des Sichtvermerks die diploma­tischen und konsularischen Vertretungen derjenigen Staaten bc-

^er Interalliierten Kommission vertreten sind. [ Strtifet 1

., Auch kann, lvenn sich dort feine diplomatischen und konsutari- I o m.r. , ,, Artikel 1. ^n Vertretungen befinden, der Sichtvermerk durch den Offizier aeble^wsi^ '^ blx Bässe behnss Eintritts in das Abstimmungs-

.welcher chi militärischen Missionen b'.fehligt Gew eis- ble Kommissivn folgende Behörden außerhalb diees

,,, .^s0-wer, uni einen Paß oder den betreffenden Sichtvermerk Enhaltou oder sich zu beschaffen, falsche oder ungenaue Angaben oder zur Unterstützung seines Gesuchs irrtmnerregeiibe Ur- ' 1 i>en nleidjen Strafen luirb jeder Versuch der genannten Handlungen bestratt.

Artikel 8.

s,Dle Gültigkeit aller der durch die Interalliierte Kommission L7^°Ubisl.mmung ausgestellten Sichtvermerke erlischt zwei Wo- ck-en nach Verkündung der voritehendeii Verordnung.

- Artikel 9.

Artikel 2.

.. ,.2ür jeden Sichtvermerk ivird eilte Gebühr voll 5 Mark, im ! Gelde des Landes zahlbar, erhoben.

Erlassen zu Marienwerder, den 1. Mai 1920.

__________________Unterschriften.

.. Bekanntmachrlttg.

Be tr.: Reiseverkehr mit dem Mmielgebiet.

. Das nachstehende Schreiben des Rnchsministers des Jnn-rn bringen wir zur allgemeinen Kenntnis. x tn

Gießen, den 16. Juni 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Der Reichsminister des Innern.

m j B R.25- Berlin, den 29. Mai 1920

Mitlei nng des Auswärtigen Amts hat der R-üchs- und Sfaatskommlssar für das Memelgebiet konsularische Befuauiis- d/M,Gebiets erhalten und ist demzufolge «emäß Z IsK'L Litt adern, zu beit Patzvorschrtilen berechtigt, selbstänbig (deutsche) Sichtvermerk: zur E l n r e i se au; b e nt Bt melg e bi >t über bie Reichsgrenze nach Deutschland, zu erteilen. Znr

P r e.J >.e aus Deutschland in das M c m e l gebi1 be- ..dürfen Reichsdeutsche neben dun Sichtvermerk keines Sicktt- vermerkes emer französischen vdw sonstigen Vertretung. Jeder Ans-

!wl sich binnen 24 Stunden nach dem Eintreffen der Ortspolizetbehorbe anznmelden uub beim Verlassen bes Gebiets in Pletcher Wsatse abzumelden. Au- uub Abmeldungen können v>r- bauert.i """" bcr Aufenthalt nicht länger als bret Tag« ______________Im Auftrage: gez. Dam in a n n.

m t Bekautttmachung.

Be tr.: Schetbenkatarrh in Qneckborn.

Der ansteckende Scheibenkatarrh in Queckborn ist erloschen Di' angeorbneten Sperrmaßregeln sinb hiermit anfgehoben '

Gießen, ben 15. Juni 1920.

________Kreisamt Gießen. I. V.: v. Ge m in ingen.

Dienstnachrichten des KreisnmLcs.

3m Kreis Lauterbach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen D.e Gemetuden Reuters n. Maar bilden je einen Sperrbez rb Das Beobachtungsgebiet umfatzt folgeube Gemunbebettrke m Lauterbach, Heblos, Rimlos, Wallcurvb, Wernges ' Hof-saifeu, Angersbach, Laubenhausen, Rudlos, Eisenbach Frisch' born, BNtzenrob, Dirlammen, Allmenrod und ©irfenhnrt Junomehweibe bei Lauterbach. Ter ganz - Kreis Lauterbach st zum Ktm Erklärt wordm. Der Hanbel mit Kwumtvieh ist