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morden ist, ist auch der Umschlag anzuschließen.
Alle Stimmzettel, die nicht der Wahlniederschrift beizufügen lind, hat Her Wahlvorsteher m Papier ernzuschlagen, zu versiegeln und der Geimmdebehorde zu übergeben, die sie vermahrl, bis die Wahl fur gultrg erklärt Morden ist oder Neuwahlen augeordnetj |ino. (so/ at.%»!■£-)•)
18. Ter Schriftführer Verzeichnet in der Stimmliste irde dem einzelnen Kreiswahlvorfchlage zugefallene Stimme und zählt die Stimmen laut. Emer der Beisitzer führt gleichzeitig eine Gegenliste. Bordrucke lür die Stimm-, und Gegenlisten werden J-lmeu rechtzeitig zugehen.
Stimmliste und Gegenliste sind ton dein Wahlvorsteher und dein Mrtgltede des Wählvorstandes, das die Liste geführt bat $u unterbietest und der WaMiedcrschrist als Anlage beizu- fügen. (Bergl. § 55 R.W.O.).
, Tas bei der Wahl benutzte Stück der Wählerliste nebst den Wahlscheinen hat der Wahlvorsteher der Gemeindc- belwrde zur Aufbeivahrung unter Verschluß zu übergeben. (§ 58 «Jl. rvO . A-/ . >
. 20. Ter Wahlvorsteher hat die Umschläge, soweit sie nicht
der Wablniederschrist beizusügen sind (Ziffer 17, Absatz 2 oben) der Gemeindebehörde zur eriistweiligen sorgfältigen Aufbewahrung zuruckzugeben. '
_ Bion WaMettelumschlägen, die überhaupt nicht zur Verwendung gelangt waren, gilt das gleiche.
21. lieber die Wahlhandlung ist eine Niederschrift nach Maß- ' ö€s ,Mch Mr Versendung gelangenden Vordruckes aufzu- nehmcn. (§ 60 R.W.O.)
,. 22. Nach 8 88 der R.W.O. können dm Wahlvorständen für die Prüfung der Abstammung und die Ermittelung des Wahlergebnisses und Herstellung der Niederschriften Beamte oder sonstige geeignete Personen als Hilfsarbeiter beigegeben werden, we mdessen an der Beschlußfassung nicht teilzunehmen haben. Zuständig zur Bestellung der Hilfsarbeiter sind die sür die Ernennung der Wahlvorsteher zuständigen Behörden. (8 88 R W O ) Sollte in einzelnen Landgemeinden ein auf andere Weise Nicht zu behebendes Bedürfnis auf Beigebung derartiger Hilfs- arbeiter bestehen, so hat die betreffende Bürgermeisterei Antrag ans Bestellung der tron ihr genau zu bezeichnendm Persönlichkeit umgehend bei uns zu stellen.
_ 23. Tie Wahlniederschristen mit sämtlichm zugehörigen als Anlage fortlaufend zu nummerierenden .Schriftstücken aus den Wahlbezirken der Stadt Gießen sind von den Wahlvorstehern spätestens am Nachmittag des 7. Juni kfd. Js. uns zuzustellen.
, s An den Landgemeinden sind nach sofortiger Feststellung r- AEergebnistes bte Wahlniederschristen mit allen zugehörigen, als Anlagen fortlaufend zu nummerierenden Schriftstücken, wenn ngeno möglich, noch am Abend des 6. Juni gut und sicher rerpackt unb- versiegelt von den Wählvorstehern den Gemeinde- Vorstanden zu behändigen. Wegen der Uebermittelung der Wahl- verhandlungen hierher ergcht noch besondere Verfügung.
Gtesten, den 20. Mai 1920.
Kreisamt Gießen.
,»'_________Dr. U singer.
Bekanntmachung.
B e t r.: Bare Vorauszahlungen auf das Reichsnotopfer.
„ Es wird darauf hingewiesen, daß im voraus Zahlungen auf das noch nicht veranlagte Reichsnotopfer in bar geleistet werden könum (§ 41 des Gesetzes vom 31. Tezeinber 1919) und hierfür, wenn sie bis zum 30. Juni 1920 erfolgen, eine Vergütung von acht vom Hundert und, soweit die Zählungen in der Zett vom 1. 3ult bis 31. Tezember 1920 stattfinden, eine Vergütung von vier vom Hundert gewährt ivird. Zahlungen dreier Art 'werden durch die Reichsbankanstalben sowie durch die Bezrrkskassen und mit Bezirkskassengeschäften betrauten Tienst- stellen in Hessen von den in ihren Bezirken wohnenden Abgabe- pflichttgen angenommen. Tie. den Einzahlern zustehmdc Ver- güttmg von 8 Prozent bzw. 4 Prozent wird im voraus abgezogen, . s» daß bei Einzahlung ton je 92 Mk. oder 96 Mk. Beträge voil
>e 100 Mk. als getilgt angerechnet werden. Ueberschießeude Beträge, die nicht durch 92 oder 96 Mk. teilbar siird, können nicht ange-, nommen werden. Tie in § 30 des Gesetzes vorgesehene Verpflichtung zur Verzinsung der Abgabe vom 1. Januar 1920 ab mit 8 Prozent hört mit dem Tage der Einzahlung für den gezahlten Betrag auf. Barzahlungen können auch durch Ueberweisung auf Bank- oder Postscheckkonto oder durch Schecks erfolgen.
T a r m st a d t, den 10. Mai 1920.
Landesfinanzamt Darmstadt. I- V.: Dr. Hellwig.
B e t r.: Beschaffung von Bindegarn.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Tie Bezugsvereinigung der Deutschen Landwirte in Berlin hat auch in diesem Jahre wieder Bindegarn zur Verfügung und will es durch unsere Vermittlung an die hiesigen Landwirte gelangen lassen.
Tas Garn ist von sehr guter Beschaffenheit, 330 Meter bzw 450 Meter laufend und kostet Mk. 36,— bzw. Mk. 37,25 pro >tg. ab Lager Berlin.
Wir ersuchen, Uns alsbald den Bedarf der dortigen Landivtrte zu übermitteln, damit wir die Bestellung rechtzeitig weiiergebeu können.
Gießen, den 19. Mai 1920.
__________Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. S i e g e r t.___________ Betr.: Regelung des Arbeitsverhältnisses russischer Internierter (früherer Kriegsgefangener).
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgen meytereien der Landgemeinden des Kreises.
Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 28. April 1920 — Amtsv erkündigungsblatt 9ir. 61 — bringen wir nachstehendes zur Kenntnis der Interessenten.
In Abänderung der Ziffer 2 der Bedingungen für Herstellung und Regelung des Arbeitsverhältnisscs russischer Internierter (früherer Kriegsgefangener) zu landwirtschastlichen und gewerb- lrchen Arbeitgebern hat die Tire'ktion des Kriegsgejangenenlagers Kastel mrt Wirkung vom 1. Mai 1920 ab bestimmt:
Für die Jnterniertenbekleidung hat der Arbeitgeber pro Kopf und- Tag der Arbeitsleistung 40 Pf. vom Lohn ernzubehalten und wöchentlich mit besonderer Liste der Internierten und der Arbeitstage an den Gemeindevorstand abzuführeu
L reier hat die gesantmelten Beträge ebenfalls wöchentlich mit den Jnterniertenlisten unter Angabe des Arbeitgebers und Kom- mando-Nummer portofrei an die Kassenverwaltung des Kriegsgefangenenlagers Kassel-Niederzwehren zu senden. Für die Instandsetzung der Bekleidung der Internierten hat der Arbeitgeber auszukommen Er darf dafür 40 Pf. pro Kopf und Tag vom Lohn des Arbettnchmers einbehaltcu.
Tie einzelnen Gemeinden wollen daimch die Arbeitgeber von Vorstehendem in Kenntnis sehen, die Beträge, soweit sie nicht rechtzeitig emgegangen sind, von den Arbeitgebern vollzählig ein» B.eW mid die gesammelten Geldbeträge danil umgehend unter Beifügung einer Nachweisung nach nachstehendem Muster an die Kasfenverwaltung des Kriegsgefangenenlagers Kassel-Niederzweh- ren abführen.
m , 8ür unbedingte pünktliche und regelmäßige Absendung der Betrage ist. Sorge zu tragen.
Tie Tragezeit für Bekleidungsstücke beträgt 6 Monate.
Gemeinde
Arbeitgeber
Kommando- Nummer
Name des Gefangenen
Für von
)ie Zeit bis
Del Mk.
rag
Pf.
Gießen, den 11. Mai 1920.
__________ Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. tz e ß. ____________
Bekanntmachung.
B e t r.: Maul-und Klauenseuche; hier: Verbot der Märkte.
. Wegen der in Holzheim herrschenden Maul- und Klauenseucku wird die Abhaltung von Ferkelmärkten int Kreise Gießen bis aus weiteres verboten.
Gießen, den 20. Mai 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: v. G e m m i ,i g e n.__________
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Auf Ho s Marienborn bei Eckarts'hausen ist die Maul- und Klaueiifeuche ausgebrochen.
Nachweisung
über beit Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen vom 9. bis 15. Mai 1920.
, Am 9 Mai 'waren verseucht im KRcis Tarmstadt: Klein- Rohrheun, Pfungstadt, Tarmstadt, Gernsheim. — Im Kreis Bens- beim: Bensheim, Hochstädten, Fehlheim, Hofheim i. R., Groß- Rohrheim, Wattenheim, Nordheim, Biblis, Zwingenberg, Bürstadt Bickenbach, Seehetm, Auerbach. — Im Kreis Ticburg: Lengfeld Groß-Ztmmern. z- Im Kreis! Groß-Gerau: Erfelden, Wolss- kehlen, Arhellgen, Geinsheim. — Im Kreis Heppenheim: Ober- Laudenbach, Unterhambach/ Neckarhausen, Tarsberg, Viernheim — com Kreis Offenbach: Sprendlingen. — Im Kreis Gießen' Holzheim. — <znt Kreis, Oppenheim: Ober-Hilbersheim. - Im Kreis^ Worms: Frettenheim, Westhosen.
re, Kom 9 bis 15 Mai sind neu verseucht int Kreis Tarmstadt: Ebers adt, Eich bet Hahn. - Im Kreis Bensheim: Zell, Alsbach Hahnlem, Wilmshausen, Lindenfels, Seidenbuch, Nicder-Modau - Int.Kreis Groß-Gerau: Leeheim, Goddelau, Asthcim, Trebur Griesheim. — .cm Kreis Heppenheim: Jgelsbach, Heppenheim' Zotzenbach. — Im Kreis Mainz: Finthen, Bretzenheim, Gonsen- 8eml, Laubenheim. — Im Kreis Alzey: Bcckenheim, Pfäffen- «Ävabenheim. — Im Kreis Bingen: Wackernheim, Heideshcim, Büdesheim, Tietcrsheim, «chwabcnheim, Gau-Algeshcim, Frei- Wemheim Bingen, Elsheim. — Im Kreis Oppenheim: Lörz- ivetler schwabsburg. - Im Kreis Worms: Rhein-Türkheim.
„ttS dre Seuche erloschen in Frettenheim
und Westhofen (Kreis Worms).
Druck der Brühl'fchrn Universttälr.Buch- und Sieindruckerei. R. Lang«, Gießen.


