Ausgabe 
20.8.1920
 
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Laiideszentralbehürden und die von ihnen bezeichneten Stellen von dem Recht, Ausnährnen zu bewilligen, zur Vermeidung von Härten zunächst noch verhälinischäßig hänfig Gebrauch machen müssen. Es wird nichts dagegen einzuwenden sein, wenn diese Ausnahmen nach Lage der örtlichen Verhältnisse unter Umständen auch sür ganze Gruppen von Erwerbslosen erteilt werden. Hier­bei wird besonders die Rücksicht aus bestimmte gegenwärtig dar- niederliegende Bern sc bestimmend sein .müssen, t

Auf der anderen Seite muß. ich aber ausdrücklich betonen daß die vorstehenden Hinweise keineswegs dazu führen dürfen die Vermittelung in die Berufe, die gegenwärtig Arbeitskräfte gut beschäftigen tonnen, tote: Landwirtschaft, Bergbau, häusliche Tätigkeit, »um Teil «mH. Baugetverbe und Gastwirtsgewerbe zu beeinträchtigen.

Betr.: Erwerbslosenfürsorge.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Das abschMtlich nachstehende Rundschreiben des Herrn gieichs- arbeitsministers vom 31. v. Mts. I. C. 4207/20 teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und Beachtung mit. Tie Verordnung MM 6. Mai 1920 ist abgedruckt im Amtsverkündigungsblatt Nr. 83 MM 18. Juni 1920.

Gießen, den 18. August 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Abschrift: --

Tie nach § 9a der Reichsverordnung über Erwerbslosenfür- sorge in der Fassung der Verordnung vom 6. Mai 1920 (Reichs- Gesetzbl. S. 871) Mrgesehene zeitliche Befristung der Erwerbslosen- fürsvrge bezieht sich iiieines Tafürhaltens zwar auch auf solche Famrlienzuschlüge, die unterstützten Erwerbslosen nach § 9 Absatz 1 «. a. O. gewährt werden, nicht dagegen auf diejenigen Zuschläge, Re auswärts beschäftigte Arbeitnehmer nach § 8 Abs. 3 erhalten.

B e t r.: Vermrnüenmg der Arbeitslosigkeit; hier: Süotstandsarbeiten. An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach Mitteilung des Staatskomnnssars für die wirtschaftliche Temvbilmachung in Hessen können zur Unterbringung Arbeitsloser bei Notstands- oder anderen Arbeiten Baracken sofort durch das Reichsvermögensamt Tarmstadt, Riedeselstx., Telephon 2466, bezogen werden. Sie können nach vorherigem Einvernehmen mit obiger Stelle in Babenhausen oder dem Artilleriedepot Darmstadt eingesehen werden. Ferner können weitere Baracken durch das Landesfinanzamt III in Darmstadt, dem Landesfinanzamt Abt. III Karlsruhe und dem Landesfinanzamt III in Kassel sofort be­zogen werden. Letzteres teilt mit, daß im Lager Wegscheide bei Orb zerlegbare Baracken in Größe 44,8 zu 6,62 (Besichtigung im Einvernehmen mit Reichsvermögeusstelle Orb), in Wetzlar 4 zer­legbare Baracken, Größe 10 zu 30 (Besichtigung mit Reichsver- mögensstelle Wetzlar), sofort zur Verfügung stehen. Ferner stellt das Reichsvermögensamt Darmstadt leihweise zur Verfügung: B e 11 ft e 11 e n in beliebiger Zahl (Kaufpreis 2325 Mark), Strvhsäcke, Wolldecken, Tische, Stühle u. a: Durch die Handwerker-Zentral-Genossenschast können billigere umgearbei­tete Anzüge auch für die kältere Temperatur bezogen werden.

Nachstehende Firma hat Offerte eingereicht für Lieferung Mn Textilien: Hermann Schätz, Wiesbaden, Kellerstraße 13.

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Gießen, den 18. August 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Heß.

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Vorstehende Waren lagern in Köln. Ter Preis versteht sich franko gegen Kassa ab Lager. Tie Waren müssen ab Lager über­nommen werden. Ter Transport der Waren zur Bahn geschieht auf Lasten des Verkäufers. Tas AngeMt ist freibleibend. Ferner ab Lager Aachen: Unterwäsche, Hemden uild Hosen gewaschen, des­infiziert, gut durchrepariert, loch- und rißfrei, pro Stück 37 Mk. .Kaufbedingungen wie vorstehend. . ,. .

Außetoem wird empfohlen, die Heereslager m Greß en, Zeug^hauskaserne, Fulda, Nevenartilleriedepot, nach geeigneten Waren für Arbeitslose zu besichtigen.

Wir empfehlen Jhnm, gegebenenfaW die Interessenten ent­sprechend zu bedeuten.

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Gestrickte ttroU. Fingerhandschuhe . . . .

Bekanntmachung

betreffend Hegezeit für Feldhühner und Fasanen.

Vom 11. August 1920.

Auf Grund des § 3 der Verordnung, die Ausführung des Jagdstrasgesetzes betreffend, vom 29. Tlpril 1914, wird hiermit der Aufgang der Hühnerjagd auf Montag, den 2 3. August ds. Js., in sämtlichen Kreisen des Landes festgesetzt.

Wir bringen dies mit dem ausdrücklichen Hinweis zur öffent­lichen .Kenntnis, daß die Hegezeit für Fasanen keine Abkür­zung erfahren hat. TieJagd auf Fasanen beginnt daher erst am 16. September.

Tarmstadt, den 11. August 1920.

Hessisches Ministerium des Innern. Dr. Fulda.

Bekanntmachung.

Vetr.: Maul- und Klauenseuche in Treis-Horloff.

In Treis-Horloff ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest- gestellt rvorden.

1 l$s wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Treis-Horloff und ein Bsobachtungsgebiet bestehend aus den Gemark­ungen Utphe, Inheiden, Steinheim, Langd und Rodheim.

Unsere Bekanntmachungen traut 12. Mai in Nr. 64, traut 14. Mai in Nr. 65, vom 26. Mai in Nr. >72, traut 29. Mai in Nr. 74, vom 4. Juni in Nr. 76, vom 0. Juni in Nr. ° 78, vom 9. Juni in Nr. 80, vom 25. Juni in Mr. 88 und vom 13. Juli in Nr. 101 des Amtsverküiidigungsblattes finden sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhaudluugen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des Str.G.B. mit Gefängnis.

Gießen, den 19. August 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.

Bekanntmachung. /

Betr.: Schweinerotlauf in Hungen.

Unter dem Schweiuebestand des' Schreinermeisters Hermann Schmidt IV. zu Hungen ist die Rotlaufsenche festgestellt wor­den. Tie erforderlichen Sperrmaßnahmen sind angeordnet.

B etr.: Schwemervtlauf in Klein-Linden.

Unter dem Schweiuebestand des Landwirts Fab er zu Klein- Linden, Fvankfurter Straße 59, ist Rotlaufseuche festgestellt worden. Tie erforderlichen Sperrmaßnahmen sind angeordnet.

B e t r.: Schwemervtlauf zu Oben Raufen.

Unter dem Schweinebestand des Peter Peter zu Oden -- Hausen ist die Iiotlausseuche festgestellt worden. Tie L-Perrmaß- regeln sind angeordnet.

Betr.: Schweinervtlauf in Reinhardshain.

Unter dem Schweinebestand des Heinrich Müller zu Rein- hardshain ist Rvtlausseuche festgestellt worden. Tie erforder­lichen Sperrmaßnahmen sind angeordnet.

Gießen, den 17. August 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.

Dicnstnachrichlen detz Kreisamtes.

In den Gemeinden Liederbach und Elpenrod ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Tie Gemeinden Alsfeld, sltomvod, Strebendorf, Nieder-Gemünden, Nieder-Ohmen, Kirschgarten und Hainbach wurden zu Beobachtungsgebieten erllärt.

In der Gemeinde Lützellinden ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebvochen.

Ter Vertrieb der Lose 1. Klasse der 17. Preußisch-Süddeutschen (243. Preußischen) Klassenlotterie beginnt am 2, Dezember 1920 und die Ziehung 1. Klasse dieser Lotterie wird am 11. und 12. Ja­nuar 1921 ftattfinben.

Tas Ministerium des Innern hat der Laudesstelle der Kriegs­beschädigten- und Kriegshinterbliebenen^Fürsorge (Landesfürsorge- stelle) in München die Erlaubnis erteilt, 15 000 Losbriefe der 2. Reihe der ihr zur Schaffung und Erhaltung von Erholungs- und Genesungsheimen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterblie­bene genehmigten Geldlotterie innerhalb des Freistaates Hessen zu vertreiben. Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 180 000 Losbriefe zu je 1,20 Mk. aus- gegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Losbriefe gelangen. Wäh- tenb der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch- Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe unb Ver­trieb der Losbriefe in Hessen nicht gestattet.

Druck der Brühl'schen Unwerfitätr-Buch- und Steindruckerei R. Lang«, Bietzen.