Ausgabe 
18.10.1920
 
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: sind, ein Gewerbe betreiben und nicht gleichzeitig einer ' Innung als Mitglied angeboren.

3. Für diesonstigengewevblichm Bereinigungen zählen unter ebenmäßigem Wegfall der unter lac vorstehend genannten Personenkveise diejenigen Mit­glieder, welche Handwerker sind, ein Gewerbe' betreiben und nicht gleichzeitig Jnnungsmitglieder oder Mitglieder von Ortsgewerbevereinen sind.

Personen, welche lediglich Mitglieder mehrerer unter den Begrisssonstige gewerbliche Bereinigungen" fallenden Ver­eine sind, werden derjenigen Vereinigung zugezählt, für welche sie sich durch ausdrückliche Erklärung entscheiden.

Bekanntmachung.

Betr, Maul- und Klauenseuche in Climbach.

V In Climbach ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Es tvird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Climbach.

Tas Beobachtungsgebiet bleibt unverändert.

Unsere Bekanntmachung Vvm 25. August ds. Js. in Nr. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassen«! Anordnungen werden mit erheblichen. Strafen geähndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.

Gießen, den 13. Oktober 1920.

_____________Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker. ____________

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Heuchelheim.

fbt Heuchelheim ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Heuchelheim wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieüen und dem Beobachtungsgebiet eingegliedert.

Gießen, den 4. Oktober 1920.

..... Kreisamt Gießen. I. B.: Weicker.____________

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Bettenhausen.

In Bettenhausen ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Bettenhausen wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Bedbachtungsgebiet eingegliedert.

Gießen, den 11. Oktober 1920.

_____________Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.

Bekanntmachung. ;

S3etr.: Ausbruch der Schafräude zu Billingen.

In der Gemeinde Billingen ist unter den Schafen die Räude­krankheit festgestellt worden. Gemarkungssperre ist angeordnet.

Gr en, den 14. Oktober 1920.

______________Kreisamt Gießen. I. V.st Welcker.______________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung M a tze n b o r n - S t e i n b e r g.

Zn der Zeit vom 15. bis einschließlich 28. Oktober lfd. Js.

liegt auf dein Dienstzimmer ber Hessischen Bürgermeisterei Watzen- born-Sleinberg der Beschluß der Vollzugskouuuissivu iwm 2. Ok­tober 1920 über die Aufbringung der Feldbereinigungiskosteu zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen mäh­rend der Offenlegungsfrrst bei der Hess. Bürgermeisterei Watzen­born-Steinberg einzureichen.

Friedberg, den 3. Oktober 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskomniissär. < Tr. Iann, Reg-ierungsrai.

Bekanntttlachung.

B e t r.: Feldbereinigung Nieder-Bessingen.

Die Versteigerung der Akassegrundstücke findet statt an Ort und Stelle

Montag, den 1. November 1920 und soweit erforderlich, an den folgenden Tagen.

Zusammenkunft hierzu am 1. November 1920, vormittags l0 Uhr, am Rathaus zu Nieder-Bessingen, woselbst auch die Ver- Ileigerungsbedingungen bekauntgegeben werden.

Friedberg, den 8. Oktober 1920.

Ter Hessische Feld be rein igu n g s ko rn mi s für: Tr. I a n n, Regierungsrat.

Bekauutmachuug.

Betr.: Feldbereinigung Münster: hier: Zuteilung.

der Zeit vow 23. Oktober vis einschließlich G. November 1920 liegen auf der Bürgermeisterei Münster die Arbeiten des Zuteilungsplans zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: 1. Der Meliorationsplan nebst Protokoll über die Verände­rungen am Wegnetz bei der Zuteilung, 2. 12 Zuteilungskarten,

3. 1 Band Zuieilungsverzeichnis,

4. 2 Bände Gütergeschosse,

5. 1 Band Zusammenstellung der Geschosse,

6. 1 Band Gütergeschosse mit Zuteilungsplan,

7: 1 Band O b st b au mVerzeich nis,

8. 1 Band Obstbaumgeschosse.

Termin zur Erhebung von Einwendungen hiergegen findet daselbst statt am

Montag den 8. November 1920, von 10 Vi bis 111/i Uhr vor in., wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlabe, daß die Nicht­erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Ein- weudungeii sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Termin zur Vorzeigung der neuen Grundstücke findet statt am Donnerstag, den 4. November 1920, vorm. 10-d Uhr. Zusammenkunft vor der Bürgermeisterei.

Friedberg, den 7. Oktober 1920.

Der Hessische Fewbereinigungskvmmissär.

I. B.: Dr. Koch, Regierungsassesfor.

Druck der Brühl'schen Univerfitätk-Buch. und Steiudruckerei. 9t Lauge, Siehrn.