Ausgabe 
17.9.1920
 
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I. Für vollständige Militärwa ff en (vgl. § 1 der ersten AusführungSbestimmnng):

1. Geschütze............ 10 000 Mk

2. Geschütze unter 5 cm Geschvßdurchmesser ' 5 000 Mk'

3. Minenwerfer.......... . 2 000 Mk

4. 9Ji afdjtnengei vetyre......... qjq

5. Vorrichtungen zum Werfen vyn Sprengkörpern oder Gasbomben..... ,500 Mk

6. Flammenwerfer.....y «nn sn?f

7. Granatwerfer.........50 Mk

8. Gew ehr g ran a tenwur sbecher . . 20 Mk

9. Maschinenpistolen.....' . . . 300 TO t

10. Gewehre und Karabiner.......' ioo Mk

11. Tankgewehre...... 500 ML

12. Arnteerevolver und Armeepistolen ..... 30 Bik.

13. Gewehrgranaten, Wurf- und Handgranaten . 3 Mk.

II. Für wesentliche Teile von M ilitärwaffen (vgl. § 2 der ersten Ausführungsbestimmung):

1. von Geschützen

a) Rohr.............. 3 000 Mk

. b) Verschluß............ 2 000 Mk

c) Vollständige Richttorrichtung.....1OOO Mk.

2. von Minenwerfern

a) Rohr..... .

b) Rücklaufbremse......"...

3. 'von Flammenwerfern a) Ringkessel............

b) Gaslugel............

4. von Maschinengewehren a) Lauf..............

0) Schloß . . . ..........

c) Zusührer .......... . .

5. von Maschinenpistolen, Karabinern u. Gewehren a) Schloß..........

b) Lauf ........./ V

6. von Armeere'volvern und Armeepistolen

a) Trommel ... . . . . .

b) Glei.schiene ...........

c) Lauf..............

500 Mk.

500 Mk.

100 Mk.

100 M k

50 Mk.

20 Mk.

10 Mk

10 Mk.

20 Mk.

3 Mk.

3 Atk.

3 Akk.

III. Für Munition

(vgl. § 3 der ersten Ausführungsbestimmung): IZ^lngebranchte Artillerie- und Minenzünder . . 2 Mk.

2. Handgranatenzünder, Sprengkörper u. Spreng-

taffeln.......... . . . 0,50 Akk.

3. schußsertige Artilleriemnnition für 1 - Eg.- Gewicht ...... . 0,20 Mk.

4. Patronen für Handfeuerwaffen jeder Art. . . 0,10 Mk.

Für die Zeit vom 11. 2 0. Oktober einschl. sind nur die halben Sätze zu gewahren, lieber den 20. Ok­tober hinaus werden keine Prämien mehr gezahlt. Bis zum 1., N v v e m b e r l. Zs. genießt jedoch der Ablieferer noch Straffreiheit.

Die Auszahlung der Prämien erfolgt bei Einlieferung der Waffen durch die Ortsbehörden. ;

BchM'vg pvn Zweifeln sei noch darauf hingewiesen, daß dre rm Besitze von Krieg erd'er eine« befindlichen Gewehre grundsätzlich ablieferungspslichtig sind, soweit es sich um Militär- gewehre im sinne des § 1 Ziffer d der ersten Aussührnngsbe- strmmung handelt. Nicht abgabepflichtig sind die Gewehre 'Mo­dell 7 land 71/84.

Gießen, den. 13. September 1920.

Kreisamt Gießen.

Dr. llsinger.

Bekanntmachung.

Betr.: Obstversorgnng.

Auf Grund des § 6 Ziffer 1 und 2 und des § 12 Ziffer 1 und 5 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgnngsregelung vom 25. September 1915 (Reichs-Gesetzblatt Seite 607) wird hiermit angeorbnet:

1. Die Beförderung von Obst als Fracht- oder Eilfrachtgut von mehr als 50 Zentner nach außerhessischen Stationen ist nur gestattet, wenn der Frachtbrief einen Sichtvermerk des Kreisamts nebst Dienstsiegel trägt. Der Antrag auf .Erteilung des Vermerks ist so frühzeitig zu stellen, daß in der Versendung des zur Verladung kommenden Obstes keine Verzögerung eintritt.

2. Der Sichtvermerk toirb nur vollzogen, wenn nachfolgende Bedingungen vom Antragsteller erfüllt n>A-ben:

a) Nachweis der Großhanbelserlaubnis,

b) Angabe des Namens und Wohnorts des Verkäufers, sowie des Empfängers des Obstes,

c) Angabe ton Preis und Menge des Obstes (ton der Bürger­meisterei des Wohnorts des Verkäufers zu betoeintgen),

d) Angabe des Verladetages, 6

e) Angabe von zwischen Käufer und Verkäufer etwa getroffenen Nebenabreden über besondere, nicht im Kaufpreis einbe­

griffene Vergütungen für Verpackung, Transport nach bcr Bahn usw.

3. Zur Deckung der Unkosten ist dem Antrag auf Erteilung des Sichtvermerks ein Betrag ton 6 Mk. beizufügen.

Gießen, den 15. September 1920.

_ Kreisamt Gießen. Dr. ll f i n g e r.

Betr.: Wie oben. ----

Der Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Krei- l es werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen. :

G i eßen, den 15. September 1920.

__Kreisamt Gießen. Dr. ll s i n g e r.____________

Betr.: Zuckerverbrauchsregelung.

Air die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Aus Grund des § 2 der Bekanntmachung vom 15. Januar 1918 (Kreisblatt Nr. 5) wird bekanntgegeben, daß die für den Monat September zustehende Zuckermenge in. Höhe von 750 Gramm auf den Kopf der Bevölkerung zur Ausgabe gelangt.

' Es können auf die Zuckermarken 159, 160 «nd 161 je 250 Gramm 750 Gramm bezogen werden.

, Mil Ablauf des 15. Oktober ds. Zs. verlieren die Marken

159, 160 und 161 ehre Gültigkeit. >

SBir beauftragen Sie, diese Verfügung ortsüblich bekanut- zumachen.

, Gießen, den 14. September 1920.

__________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegert.__________ Betr.: Herbstferien.

An die Schulvorstände des Kreises.

Sämtlichen bei uns eingegangenen Anträgen wegen Lage der Herbstferien wird auf diesem Wege entsprochen.

Gießen, den 16. September 1920.

Kreisschulkommission Gießen.

______________________Dr. llfinger. ____________

~ Dienstuachrichteu des.Krcisamtes.

.. In der Gemeinde Oden ha usen (Kreis Wetzlar) .ist dre Maul- und Älauenseuche amtlich festgestellt word en.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Steinheim: hier: die Arbeiten des III. Abschnitts (Zuteilungsplan).

ir3n der Zeit vom 18. September bis einschließlich 2. Oktober /O hegen auf dem Rathaus zu Steinheim die Arbeiten des III. Abschnitts (Zuteilung) zur Einsicht der Beteiligten offen

Es ftnb dies:

17 Zuteilungskarten, ans denen auch die Bonitätserhöhungen fowre die Bewertung der Zuschnitte aus Gemarkung Langd zu ersehen sind,

3 Bände Gütergeschosse 'I,

1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse,

3 Bände Gütergeschosfe mit Zuteilungsplan,

2 Bände Zuteilungsverzeichnisse,

die Obstbaumgeschosse,

das Protokoll über Wanderung des Wegnetzes usw sowie Abschrift des Beschlusses über Zuschläge.

.. , DWfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen sendet daselbst :

Montag, den 4. Oktober 19 20, torrntttags 9y2 IOV2 ühr statt, wozu ich hie Beteiligten unter der .lndwhung ernlade, daß die Nichterscheinenden mit Einweit- dungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

\ Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle Ai 0 n t a g, d e n 2 7. S e p t e m b e r 1 9 2 0, und soweit erforderlich, am folgenden Tage statt. Zusammenkunft hierzu am TOontag, den 27. September.1920, vormittags 91/, Uhr am Rathaus.

Friedberg, den 13. September 1920.

Ter Hessische Feld b ereinigungs ko in m is sär.

____________Schnittspahn, Regierungsrat.____________

Bckautttmachung.

Betr.: Feldbereinigung T r e i s a. d. Lda.

... Tag fahrt zur Entgcgeniiähme der Wünsche, die die Beteiligten sur die Bildung der neuen Ersahgrundstncke geltend macheii wollen findet :

Donnerstag den 23. September 19 20 ton vonnittags 1011 Uhr, int Rathaus zu Treis a. b. Lda. statt. . , .Tie Wunsche sind schrifilich einzurcichen und müssen angeben, welche alten (nach cclnr und Nummer zu bezeichnenden) Grund- pucke zu,ammengelegf werden sollen und bei welcher alten Parzelle me Zusammenlegung erfolgen soll.

Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben kernen Ansprrich auf Berücksichtigung

ö'rieb berg, den 7. September 1920.

Ter^Hessische Feldbereinigungskommissär. Schnittspahn, Regiernngsrat.

Dr»,» bet Brut,!l*en Unwerlitüts-Luch. unb Sttinbru&erei. R. üauCe, Sichen, k.