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Unsere Bekanntmachungen vom 12. Mai in Nr 64 wm 14. Mai in Nr. 65, vom 26. Mai in Nr. 72, tont 29 Mai in Nr. 74, vom 4. Juni in Nr. 76, tont j8. Juni in Nr.. 78, vom 9. Juni in Nr. 80, vom 25. J-uni in Mr. 88 und tont, 13. Juli in Nr. 101 des Aürtsvert'ünLigungsblattes findeir sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, totnn sie wissentlich begangen sind, sogar ans Grund- des § 328 des Str.G.B. mit Gefängnis.
Gießen, den 16. August 1920.
•______ Kreisamt Gießen. I. V.: H em m erde.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Obersteinberg; hier Einleitung.
■' Die Einleitung des Feldbereiuigungsverfahrens sowie die Anlage von Feldwegen in den Obstbaumstücken der Gemarkung Obersteinberg ist von feiten beteiligter Grundeigentümer beantragt worden. Tas Hess. Landesernährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, hat durck Verfügung vom 7. Juni 1920 das Verfahren als zulässig erachtet, den Unterz-eichneten zum Kommissär bestellt und beauftragt, eine Abstimmung der beteiligten Grundeigentümer über den Antrag herbeizusühren. Tie Tagfahrt zur Abstimmung der beteiligten Grundeigentümer findet am
M o n t a g, d e n 3 0. Augu st 19 2 0, v or m. v o n 9 — 10 U h r, auf dem Hof Obersteinberg
statt, wozu die an der Gemarkung Obersteinberg beteiligten Grundeigentümer hierdurch eingeladett werden.
Beteiligter Grundeigentümer ist nach Artikel 7 derjenige, welcher int Gruud-(Flur-)Buch oder int Mutationsverzeichnis der Gemarkung Obersteinberg eingetragen ist. Wenn der eingetragene oder bekannte Erben desselben nicht vorhanden oder außerhalb des Freistaates Hessen abwesend sind, ebenso wenn die Eigentumsverhältnisse ungewisse sind, ist der Besitzer als Beteiligter zu erachten, insofern er sich durch eine entsprechende Bescheinigung des Ortsgerichts ausweist.
Gehört ein Grundstück zu einer noch nicht verteilten Erb- oder Konkursmasse, so sind die Erben bzw. der Konkursverwalter beteiligt. Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, so steht jedem derselben die Vertretung seines Anteils zu. Für minderjährige oder aus anderen Gründen unter Vormundschaft stehende Personen handeln deren gesetzliche Vertreter, ohne daß obervormundschaftliche Genehmigung erforderlich ist.
Die Ehefrauen werden bezüglich des gemeinschaftlichen Grundeigentums durch die Ehemänner vertretm. Bezüglich ihres eigenen Grundvermögens bedürfen die Ehefrauen der ehemännlichen Ermächtigung nicht.
Diejenigen beteiligten Grundeigentümer, die in der anbe- raumten Abstimmungstagfahrt weder persönlich, noch durch gehörig Bevollmächtigte abstimmen, werden als für den Antrag stimmend angesehen.
Die außerhalb der Nachbargemeinden Leihgestern und Watzen- k-oru-Steinberg wohnenden Ausmärker werden hiermit aufgefordert, zur Wahrung ihrer Interessen einen in der Nachbargemeinde Leihgestern oder Watzenborn-Steinberg wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine gesetzliche. Verpflichtung zu einer weiteren besonderen Zuschrift an sie int Laufe des Feldbereinigungsverfahrens nicht besteht. -
Friedberg, den 30. Juli 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
vr. Jan n, Regierungsrat._____
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Nieder-Bessingen; -hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.
In der Zeit vom 23. August bis einschließlich 6. September 1920 liegen auf. dem Rathause zu Nieder-Bessingen die Arbeiten des III. Abschnitts (Zuteilungsplan) zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: i
1. 10 Hauptkarten,
2. 2 Band Gütergeschosse I,
3. 1 Heft Zusammenstellung 'der Gütergeschosse,
4. 1 Band Gütergeschoß mit Zuteilungsplan,
5. 1 Band Zuteilungsverzeichnis,
6. 1 Band Abschätzungsverzeichnis der Obstbäume,
7. 1 Band Obstbaumgeschosse,
8. der allgemeine Melioratiousplan nebst einem Verzeichnis über die von der Zuteilungskommission getroffenen Aen- berungen,.
9. Verzeichnis über-Entschädigung für Ernteausfall nebst Kommissionsbeschluß 4 vom 17. Juni 1920,
10. Kommissionsbeschluß 1 vom 22. März 1920 über Zuschläge zum Geldausgleich.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst
Dienstag, den 7. Sept. 1920, vorm. 9Vi —10Vi Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Tie Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzu- reichen.
$ie. Vorzeigung der neuen Ersatzgrundstücke siudet an Ort und Stelle Donnerstag, den 2. September 19 2 0 statt. Zusammenkunft hierzu am Donnerstag, den 2., September 1920, vorm. 93/4 Uhr, am Ortsausgang nach Lich.
Friedberg, den 9,August 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
Tr. Jann, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Ober-Bessingen; hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.
In der Zeit vom 21. August bis einschließlich 4. September 1920 liegen auf deut Rathaus zu Ober-Bessiugen die Arbeiten des III. Abschnitts (Zuteilungsplan) zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies:
1. 11 Zuteilungskarten,
, 2. 2 Bände Gütergeschosse,
3. 1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse,
4. 1 Band Gütergeschosse mit Zuteilungsplan,
5. 1 Band Zuteilungsverzeichnis,
6. Tas Protokoll über die Aenderungen des Weg- 'und Graben- uetzes,
7. der Meliorationsplan,
8. der Kommissionsbeschluß vom 13. März 1920 über Zuschläge zum Geldausgleich,
9. der Beschluß vom 24. Juni 1920 über Entschädigungen für Ernteausfall,
10. das Verzeichnis über Entschädigmtgen für Ernteausfall,
11. 1 Band Obstbaumverzeichnisse,
12. 1 Band Obstbaumgeschosse.
Tagsahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet statt am -
Montag, den 6.September 19 2 0, vorm. 10—11 Uhr auf dem Rathaus zu Ober-Bessingen,
wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nicht- erscheinenden mit Einweichungen ausgeschlossen sind. Tie Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureicheit
Tie Vorzeigung der neuen Ersaßgrundstücke findet statt ian Ort und Stelle am
Mittwoch, den 1. Septemb er 192 0, und soweit erforderlich, an den folgenden Tageit.
Zu saut men tun st am 1. September vormittags 10 Uhr aw Rathaus zu Ober-Bessiugen.
Friedberg, den 9. August 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär:
Tr. I a u n,,-Regierungsrat.
Druck der Brühl'schen Unwerfitätr-Buch. und Steindruckerei. R. Lange, Bietzen.


