AmtZverlün-igllngMatt für die provinzialdirektion Gberhesfen und für dar Kreisamt Eichen. (Erlernt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.
133_____________________ 16. September_______ 1920
D°7r.^°rtell Vnö Notgeld als Anschauungsmaterial. - Tagung.des Vereins für Knabenhandarbeit und Werk- unterncht. - Beschäftigung von russischen Kriegsgefangenen. - Urlaub wegen Firmung. - Einkauf von Flachs. - Zuckerverbrauchsregelung. - Viehseuchen. — Dienstnachrichten. - Feldbereinigung Treis a. d. Lda.
Zu Nr. L. f.d.B. S. 17 868.
Betr.: Sammlung von Karten und Notgeld als Anschauungsmaterial. i
An die Direktionen der höheren Lehranstalten und die Kreisschulkommissionen.
Aus Lehrerkreisen ergcht an uns folgende Anregung:
„Mit Aufheubng der Zwangswirtschaft fällt auch das Kartensystem. Für spätere unterrichtliche Behandlung der jetzigen Notzeit wird es 'ton großem Nutzen fein, wenn in jeder Schule die 'Karten und das Notgeld der engeren Heimat als Anschauungsmaterial gesammelt werden. In unbenutzten Bilderrähmen, aus -denen veraltete oder wertlose Bilder entfernt worden sind-, kann die Sammlung übersichtlich angeordnet und durch Glas geschützt, dauernd zu jederzeitig-en Benutzung -aufbewahrt werden."
Wir geben diese Anregung an die Hessische Lchrerschaft weiter und empfehlen, in jeder Schule rechtzeitig eine solche Sammlung anzulegen.
Darmstadt, dm 9. September 1920.
Hessisches Landesamt für das Bildungswesen, Abteilung für Schulungelegenheiten. I. V.: Ritsert.
Zn Nr. 2. 58.(5.17 792.
Betr.: Tagung des Vereins für Knabenhandarbeit- und Werkunterricht.
An die Kreisschulkommissionen.
Denjenigen Lehrern, welche sich an der .Tagung des Vereins für Knabenbandarbeit in Frankfurt a. M. am 29. und 30. September beteiligen wollen, ist- der nötige Urlaub zu erteilen, wenn durch Stellvertretung oder Verlegung der Stunden dafür gesorgt ist, daß die Kinder keinen Unterrichtsausfall erleiden.
Darmstadt, den 9. September 1920.
Hessisches Landesamt für das Bildungswesen, Abteilung für Schulangelegenheiten. I. V.: Ritsert.
Bekanntmachung.
Betr.: Beschäftigung von russischm Kriegsgefangenen.
Die Beschäftigung von kriegsgefangenen Russm in Industrie und Landwirtschaft soll nur -dort gestattet werden, wo keine deutschen Arbeiter -eingestellt werden tonnen. Die Durchführung dieser Bestimmung stößt indessen auf erhebliche Schwierigkeiten, da das Kriegsgefangenenlager Niederzwehren nur einen ganz unvollständigen Ueberblick über die seiner Beaufsichtigung unterstelltm Gefangenen besitzt und keine Äußenkontvolle vorhmiden ist, und ferner, weil eine große Anzahl der Gefangenen inzwisch-en aufgelösten Gefangenenlagern entstammt, die von Niederzwehren nur zum kleinsten Teil übernommm wurden und die diesem keine ausreichenden Unterlagen über die vergebenen ArbeitskomMandos übermitteln konnten. Es 'kommt noch hinzu, daß- seit dem Waffenstillstand die von dm Lagem abgegebenen Russm vielfach! den früheren Arbeitgeber gewechselt haben, sich frei im Lande bewegen, in zahlreichen Fällen ohne Einholung einer Genehmigung von den Landwirten ohne weireres eingestellt werden und sich der Kontrolle des Lagers zu entziehen verstehen. Mitunter handelt es sich auch um aus anderen Lagern Entwichme.
Diesen Schwierigkeiten, die vielfach- zu Beschwerden -aus Kreisen deutscher Landarbeiter und der Arbeitsnachweise geführt haben, kann man nur dadurch begegnen, daß- die Bürgermeistereien angehalten werden, dem Lager sämtlich-e zur Zeit in der-Gemeinde beschäftigtm russischm Kriegsgefangenen unter Angabe des Vor- und Zunamens, der Kompagnie, der Nummer des Kvmmandos und des Arbeitgebers zu melden und-jede Veränderung der Arbeitsstelle sofort bekanntzugeben. Femer muß die -eigenmächtige Ein- stellung von Russen ohne die Zustimmung ,ber in Betracht kommenden Arb-eitsoermittlungsstelle, des Landesamts für Arbeitsnachweis in Frankfurt a. M., unter Strafe -gestellt werden. !
_ Wir weisen Sie daher -an, die gewünschten Angaben dem Kriegsgefangenenlager Niederzwehren bei Kassel erstmalig bis zuni 1. Oktober ds. Zs. zu machen und Veränderungen jeweils sofort mrtzuteilen.
v Gießen, den 10. September 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß.
B etr.: Urlaub wegen Firmung am 28. September 1920.
An die Schulvorstände des Kreises.
Dienstag, den 28. September lf. Zs., soll dahier die Firmung gespendet werden. Den katholischen Schülern und- Schülerinnen sowie -auch den katholischen Lehrkräften ist auf deren Ansuchen zur Teilnahme an der Firmung Urlaub zu erteilen.
Greß en, den 13. September 1920.
Kreissch-ulkommission Gießen. Z. V.: H e m m e r d e.
Bekanntmachung
betreffend Einkauf 'von Flachs aller Arten.
m Auf Vorschlag der Deutschen Flachsbau-Gesellschaft m. b. H., Berlin SW. 19, Krausenstraße 25—28, sind vom Bastfaser-Hauptausschuß bzw. der, Reichs Wirtschaftsstelle für Flachs, Berlin, die nachgenannten Personen zu amtlichen Aufkäufern der vorhandenen Flachsbestände ernannt. Sämtlicher Flachs ist beschlagnahmt und darf nur an die nachbenamtten Aufkäufer abgegeben werden.
Die Herren Guts- und Gemeindevorsteher werden ersucht, dre Namen der Flachsaufkäufcr am zweckmäßigsten durch Aushang rm Gemeinde-Aushangkasten schnellmöglichst bekannt zu machen und für wertere B-ekanntgabe zu sorgen.
Ten Flachsanbauern des Jahres 1920 werden auf besonderen Antrag nach Ablieferung ihres Flachses und Ausfüllung eines Lreferschelnes Flachs und Webwaren zurückgeliefert, worüber das Nähere von den Aufkäufern oder -der Deutschen Flachsbau-Gesell- schast zu erfahren ist.
. .Der Stroh flachs ist an die Hessische Flachsbereitung G. m. b. H. m Hunleld zu tiefem.
Flachseinkäufer im hiesigen Kreise sind:
Für Flachs aller Arten:
Johann Döring, Fulda Otto Döring, Fulda Arthur Döring, Fulda Josef Döring, Fulda Karl Döring, Fulda
Georg Langsdorf, Leihgestern.
Gießen, den 13. September 1920.
__________Kreisamt Gießen, ff. V.: Dr, S i e g e r t.
Betr.: Zu ckerverbrauchsr e gelung.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Da verschiedene Zuckerfabriken mit ihren Lieferungen im Rückstand sind, wird trt nächster Zeit in der Zuckerverforgung eine Stockung unvermeidlich fein. Um diese Stockung nicht weiter zu vergrößern, t)t es unbedingt erforderlich-, daß die den Bürgermeistereien übersandten Zuckerbezugsscheine für die Aivnate Sep- tember und Oktober ds. Zs. von den Kleinhandelsgeschäften unverzüglich den Großhandelsfirmen übersandt werden. Wir beauf- deuteii ®te die Kleinhanhelsgefdj-äfte entsprechend zu be-
Gießen, den 13. September 1920.
Kreisamt Gießen, ff. V.: Dr. (Siegert.
Bekanntmachung.
B e t_r.: Maul- und Klauenseuche -in Ulfa.
worben ^ie Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt
Es ist Vom Kreisamt Schotten ein Sperrbezir k, bestehend aus der Gemarkung Ulfa, und von ,uns ein Bevbach- tungsgebiet, bestehend aus den GemarkungenRaberts- hausen I und II, Langd und Villingen bestellt worden . = Unsere Bekanntmachung vom 25. August ds. Zs. in Nr. 122 beä AmtsvEündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
. gegen die erlassenen Anordnungen werden
mit eryeblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis
Gießen, den 14. September 1920.
Kreisamt Gießen, ff. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lteinheim.
3» Lteinheim ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festae- stellt worden. ' ' .
für die Firma: Johann Döring, Fulda, Frankfurterstr. 2a


