Unter dem Viehbestände des Gehöfts H v f M e r z h a u s e n, Forugutsbezirk Brachi, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebro ch e n.
In der Gemarkung Nieder-O f leid en ist die Maul- und Klauenseuche ausgevwchen und deshalb zum Sperrbezirk erklärt worden.
Zn der Gemarkung Ober-Ofleiden ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und deshalb zum Sperrbezir k erklärt worden.
Unter dem Viehbestände des Landwirts Heinrich Becker in Ro t h ijt die Maul- und Klauenseuche äusgebrochen.
Unter dem Viehbepande des Bauunternehmers Julius Bieker in Cölbe in die Maul- und Klaueilseuche äusgebrochen. Schutz- und Sperrmastnahmen sind angeordnet.
Bekanntmachung.
Tie unterm 5. September 11)19 ungeordnete Sperre der Kleinen Mühlgasse unu der Mühl,.raste zwischen Biesenweg itiu Kceine Mühlgasse wird hiermit aulgehoben.
Gießen, den 11. Auguu lti2O.
____________Polizeiamt feieB.cn. Z. B.: Heminerde.
Bekanntmachung.
B e M.: Feldbereinigung Ooersteiicberg; hier Einleitung.
Die Einleitung des Felovereiiiigungsversahrens sowie die Anlage von Fecdw.gen in den Obslbaumstücken der Gemarkung ßueriteinb.rg ist von seiteu beteiligter Grundeigentümer beantragt woroen. Das Hess. Landesernährungsamt, Avtei.ung für Lauü- wictschast. hat durch Verfügung vom 7. Juni 192J das Verfahren als znlas.ig erachtet, den Unterzeichneten zum Kommissär bestellt und beau,tragt, eine Abstimmung der betei.igten Grundeigentümer über.den Ant.ag herbeizniüyren. Tie Tag,ayrt zur Aostimmung der ieteiligt.n Grundeigentümer sinder am
Bl o u t a g, d e n 3 0. A u g u st 19 2 0, v o rm. von 9 —10 U h r, auf dem H o f O b e r st e i n b e r g
statt, wozu die an der G.iuattnng Ob. rsteinberg beteiligten Grnnd- etgeut.<m.r hierdurch eingc.ai.en werden.
Betci.igt.r Grundeigentümer ist nach Artikel 7 derjenige, wacher im Grund (Flur-)Buch oder im Mutationsverzxichnis der Gemarkung Obersteinberg eingetragen ist. Wenn oer eingetragene oaer bekannt. Erben desselben inch. vorhanden oder austerhalo des Freistaates H.sscu abwewnd sind, ebenso wenn die Eigentumsver- hä.tnisse ungewisse sind, ist der Besitzer als Beteiligter zu erachten, infoicr.i er sich durch eine ent.prechenoe Bescheinigung des Ortsgerichts ausweist.
Gehört ein Grundstück zu -einer noch nicht verteilten Erü- oder Konkursmasse, p sind die Erben bzw. der Konkursverwa.ter beteiligt. Hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, so steht jedem derselben die Vertretung seines Anteils zu. Für minderjährige oder aus anderen Gründen unter Vormundschaft stehende Personen handeln deren gesetzliche Vertreter, ohne daß obervormund- schastlickis Gen.hmigung erforderlich ist.
Tie Ehesranen werden bezüglich des gemeinschaftlichen Grundeigentums durch die Ehemänner vertreten. Bezüg.ich ihres eigenen GrimdvermögeiiS bedürfen die Ehefrauen der ehemännlichen Ermächtigung nicht.
Diejenigen beteiligten Grundeigentümer, die in der anbe- raiimten Abstimmungstagsahrt weder persönlich, noch durch gehörig Bevollmächtigte abstimmen, werden als für den Antrag stimmend angesehen.
Die außerhalb der Nachbargemeinden Leihgestern und Watzen- lorn-Steinberg wohnenden Ausmärker werden hiermit ausgefordert, zur Wahrung ihrer Interessen einen in der Nachbargemeinde Leihgestern oder Watzenborn-Steinberg wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine gesetzliche Verpflichtung zu einer weiteren besonderen Zuschrift an sie im Laufe des Feldbereinigungsverfahrens nicht besteht.
F r r e d b e r g, den 30. Juli 1920.
. Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
Dr. Iann, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Nieder-Bessingen; hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.
In der Zeit vom 23. August bis einschließlich 6. September 1920 liegen auf dem Rathause zu Nieder-Bessingen die Arbeiten des III. Abschnitts (Zuteilungsplan) zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies:
1. 10 Hauptkarten,
2. 2 Band Gütergeschosse I,
3. 1 Heft Zusammenstellung der Gütergeschosse,
4. 1 Band Gütergeschost mit Zuteilungsplan,
5. 1 Band Zuteilungsverzeichnis,
6. 1 Band Abschätzungsverzeichnis der Obstbäume,
7. 1 Land Obstbaumgeschosie,
8. der allgemeine Meliorationsplan nebst einem Verzeichnis über die von der Zuteirungstommission getroffenen Aen- derungen,
9. Verzeichnis über Entschädigung für Ernteausfall nebst Koni- milsionsbelchluß 4 vom 17. Juni 1920,
10. KommissionsbeichluB 1 vom 22. März 1920 über Zuschläge zum Geldausgleich.
Tagsahrt zur Entgegeuuahme von Einlvendungen hiergegen findet daselbst
Dienstag, den 7. Sept. 1920, vor m. 9 3/4 — 10 3/1 Uhr statt, lvozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nichtericheinenden mit Einwendungen ausgeschiosten sind. Tie Eiiiwendungeil sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Tie Vorzeigung der neuen Ersatzgrundstücke findet an Ort und Stelle D o n n c rsta g, den 2. Sepie m ber 1920 statt. Zusammenkunft hierzu am Donnerstag, den 2. September 1920, vornr. 93/4 Uhr, am Ortsausgang nach Lich.
Friedberg, deir 9. August 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. Tr. Jan n, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Ober-Bessingen: hier: die Arbeiten des 111. Abschnitts.
In der Zelt vom 21. August bis einschließlich 4. September 1920 liegen aus dem Rathaus zu Oher-Belsingen die Arbeiten deS Hl. Abschnitts (Zuteiluiigsplaii) zur Einsicht oer Beteiligten offen. Es sind dies:
1. 11 Zuteilungskarten,
2. 2 Lande Gütergeschosse,
3. 1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse,
4. 1 Band Gutergeschoste mit Zuteilungsplan,
5. 1 Band ZuteilungSverzeichuiS,
6. Tas Protorolt üoer die Aenoermigen des Weg- und Grabennetzes,
7. der Meliorationsplan,
8. der Kommisiionsbe,chiuB vorn 13. März 1920 über Zuschläge zum Geldausgleich,
9. der Beschluß vom 24. Juni 1920 über Entschädigungen für Ernteausfall/
10. das Verzeichnis über Entschädigungen für Ernteausfall,
11. 1 Band Obstbaumverzeichnisse,
. 12. 1 Band Obstüaumgefchosle.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet statt am
Montag, den 6,SePte mb er 1920, vor m. 10—11 U hr auf dem Rathaus zu Ober-Bejjingen,
wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nicht- erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlosten siird. Tie fein« wenonngeu sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Tie Vorzeigung der neuen Ersaßgrundstücke findet statt an Ort und Stelle am
Al i t t lv v ch>, den 1. September 1920, und soweit erforderlich, an beit folgenden Tagen.
Zusammenkunft am 1. September vormittags 10 Uhr am Rathaus zu Ober-Bessingen.
Friedberg, den 9. August 1920.
Ter Hessische Feldbereinignngskornmissär: Tr. I a n n, Regierungsrat.
Feldpolizcitichc Anorduung.
Betr.: Feldschutz.
Auf Gruno der Artikel 36 und 43 des Feldstrafgesetzes vorn 13. Juli 1904 wird nach AnlMung des Gemeinderats mit We- nrhmigung des Kreisamts Gießen vom 14. August 1920 für die Feldgemarttmg der unterfertigten Gemeinde angcorünet, daß sämtliche bepflanzte Grundstücke (offene und eingefriedigte) von abends 9 Uhr bis morgens 5 Uhr, vom 19. September 1920 von abends 8 Uhr bis morgens 6 Uhr geschlossen sind und deren Betreten allen Personen, auch den Eigentümern, verboten ist: ausgenommen smd nur Flächen, die als Hausgärten dienen und mit einem Wohnhaus niintittelbar in Verbindung stehen.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft.
Tiefe Anordnung tritt alsbald in Kraft.
Lich, den 9. August 1920.
Bürgermeisterei Lich. Fuhr.
Tlnui; fcer BrLb l'ichen UniveitzrätL-Buch- und Steinümatem in. L' a n g e, Siegen.


