2
SJerUMViCTcn zum Tageskurs oder mit dem Einv-erstäichnisse des Cnlschadiguiigsberechtigten mit andere Weise erfolgen
§ 8. Eine Barentfchädigung wird vom- Tage der Herausgabe an, oder wenn vorher ein Gebrauchs-, oder Verbrauchsver-, bot ergangen t|t, von diesem Zeitpunkt an mit 5 v-üm Hundert lahrlich verzinst. ■ . . , M
§ 9. Soweit sich bei Auwcnduyg vorstehender Bestimmungen besondere Harten ergeben, kann der Reichsminister für Wiederaufbau^ im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen über die Besrrmmungen hinausgehende Entichächguugen gewahren
Berlin, den 21. Akai 1U20.
Ter Reichsmiuister für Wiederaufbau. I. B: Müller
Zweite -tilssühruugsauwcisttug
. des Reichsfinanzministeriums, Stelle für ausländische Wertpapiere zu der Bekanmmachung des Rerchsmiuisters für Wiederaufbau vom 12. Mai 1920 über die Anmeldung und Beschlagnahme von Urkunden und Wertpapieren aus Anlatz der Durchjühruug der Bestimmungen des § 10 Absah 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertrages.
Auf Grund der §§ 1, 2, 5, 6 der vom Reichsminister für Wiederaufbau im Einvernehmen mit dem Reichsmiuister der Finanzen erlassenen Bekanntmachung vom 12. Mai 1920 über die Anmeldung und Beschlag,nähme von Urkunden und Wertpapieren aus Anlatz der Durchführung der Bestimmungen des § 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertvages und im Anfchlutz an die /Ausführungsanweisung der unterzeichneten Stelle vom 12. Akai 1920 zu dieser Bekanntmachung (Reichsanzeiger Nr. l02 vom 14. Mai 1920) wird folgendes bestimmt:
1. Folgende durch die Bekanntmachung des Reichsministers für Wiederaufbau vom 12. Mai 1920 beschlagnahmten Wertpapiere sind in der Zeit vom 21. bis 30f Juni 1920 abzuliefern:
• Rosario Nitrate Co. Ltd. Aktien,
St. Pauli Brewery ordinarh Shares,
St.- Pauli Brewery prefcrred Shares, Canadiau Pacific Railivay Company Shares, South West Africa Gomp. Ltd. Shares.
2. Der Eigentümer hat die Wertpapiere der unter 1 bezeichneten Gattung bei derjenigen Einreichungsstelle, bei der er sie gemätz der Bekanntmachung des Reichsministers für Wiederaufbau vom 12. Mai 1920 und, der Ausfüh-rungsanweisung, der unterzeichneten Stelle von demselben Tage angemeldet hat, unter Beifügung der ihm über die Anmeldung erteilten Quittung mud unter Verwendung der bei den Reichsbankanstalten erhältlichen Mordrucke nach Muster „C" einzureichen. Er hat dabei zu erklären, ob er Ausstellung eines auf den Inhaber lautenden Abliefcrungs- scheins unter den in dem Bordruck vorgesehenen Bedingungen beantragt. , #
3. Tie Einreichungsstellen sind verpflichtet, mit den von »ihnen entgegengenommenen Wertpapieren und mit den Beständen ihrer eigenen, durch diese Ausführungsanweisung! betroffenen Wertpapiere nach den Weisungen -der unterzeichneten Stelle zu verfahren.
4. Tie Entscheidung über die Enteignung der -einzuliefernden Wertpapiere bleibt Vorbehalten.
Berlin, den 14. Juni 1920.
Reichsfinanzministerium, Stelle für ausländische Wertpapiere. Tr. L i p p e r h.
Bekanntmachung
»betreffend Heimtransport der lettischen Kriegsgefangenen. Bom 23. Juni 1920.
Die lettische Delegation für Kriegsgefangenenangelegenheiten- ! beabsichtigt, sämtliche sich in Deutschland- befindlichen Kriegsgefangenen nsw. lettischer Nationalität in Kürze nach der Heimat I abzucransportieren. - Zurückbleiben dürfen nur solche, die schriftlich auf den Heimtransport verzichtet 'haben. Sämtliche lettische Kriegsgefangenen und Internierten, die sich widerrechtlich aus den Lagern und. den ihnen zugewiesenen Arbcitskommandvs entfernt haben, müssen sich sofort beim nächsten Gefangenenlager einfinden. Eine Bestrafung wegen -eigenmächtigen Entfernens 'haben sie in diesem I Falle nicht zu gewärtigen.
Desgleichen haben -alle ehemaligen russischen Staatsangehöri- I gen, die nach den bestehenden Gesetzen^ jetzt ein Anrecht auf die I lettische Staatsangehörigkeit zu haben glauben und nach Lettland- I znrückzukehren wünschen, unverzüglich ihre Adressen und Gesuche I an. das Heeresabwickelungshauptamt U 7/U K (Abw.) Berlin, I Prinz-Albrechtstratze 9, cinzusend-en, welches das weitere v-eran- I lassen wird.
Diejenigen lettischen Staatsangehörigen, die auf den Heim- I transport verzichten, haben sich sofort, imchdem ihnen vorstehende I Bekanntmachung zur Kenntnis gelangt ist, bei den zuständigen I Ortspolizeibehörden Zwecks Abgabe einer Verzichtserklärung zu I melden.
Tie Verzichtserklarungen sind- dem unterzeichneten Ministerium durch Vermittelung der Kreisämter zu übersenden.'
Darmstadt, den 23. Juni 1920.
Hessisches Ministerium des Innern: Tr. Fulda.
m Bekanntlitachttna.
B e t^r,: Bauschätzer im Kreise Gietzen.
r .Hesfische Brandversicherüngskammer hat den seitherigen Hilisbauickaner int VII. und VIII. Bezirk des Kreises (SS ven Urchilekien Konrad s ch u h m a ch e r zu G i e tz e n, zum Haupt- bauschatzer ,ur diese Bezirke, und zu seinem Stellvertreter den stellvertretenden Bauschatzer im VI. Bezirk, den Maurermeister Heinrich S t e n g l c r zu L i ch, bestellt. auixmuurti.
TV uük ^E^^"^orsicheruugskamincr n-och für den
IV. und V. Bezirk den Bautcchniker Ludwig Bogel zu Tau- biin gen zum Hilfsbauschätzer ernannt °
Gietzen,-den 6. Juli 1920.
______________Kreisamt Giesten. I, B.: Tr. Heß.___________
Tienstnachrichtc» des.^rrcisamtcs. ~
Kaufmann A u g u st M ü s s i g zu R ü d d i n g s h a u s e n ist als Bürgermeister der Gemeinde Rüddings'hausen in den Tiemt emgetmeseii worden. z 1 ~imlr
Zmn Stellvertreter des Kommandanten der Pflichtfeuerw/br
9 ,tmrb£ Finanzamtsgehilfe Krnl SoS me'r
In 2 Gehöften der Stadt Wetzlar ist die Aiaul- und Klauenseuche -ausgebvochen. -oraur- uno
I Landesamt für das Bildungswesen, I Ab.e.lung für Schulangelegenheiten.
I Vetr.: Lehrgang zur Aus- uud. Fortbildung von Führern und Führerinnen im Jugendwandern.
2tn die Direkt,oneu oer^hö.-creu Lehraustalteu
I und die Rreisschuttonimissione«.
I c-.- Tarmslödter „Zweigausschutz für Jugendherbergen im I Odenwald , beabsichtigt, m der vierien Auguslwoche dieses Jahres, I «in 2< und 28. .August, in Tarinstaot einen etwa drei Tage I nanernöen Lehrg-airg zur Aus -und Fortbildung von I 1 n n d^ p-ührerinncn i m Jugendwandern I abzuhalten. Es ist geplant, eine Reihe wichtiger Bor trage von I erfahrenen äugend Pflegern, einem Arzt, einem porstbeamten einem Kareol-ogcn u. a. zu veranstalten und in die Praxis des Jugeud- wanderns emzusühren.
Wir machen Sie auf diese Veranstaltung -empfehlend auf« w^t,am und ernrächtigen Sie, den Lehrern und Lehrerinnen ihres Dienstbereiches, die den Lehrgang bejuchen wollen, den erforber- tichen urlaub zu gewähren, soweit dies ohne besondere Schädigung» des Unterrichts möglich ich
I. V.: Ritsert.
. An die Schulvorstände des Kreises.
. Borsicheude Verfügung des Landesamts für das Bildungs- Weieu Abteilung jur Schulaugelegeuheiten, ist allen Lehrlrasten alsbald mitzuteilen.
Gietzen, den 11. Juli 1920.
Kreisschulkommission Gietzen. I. V.: H e m m e r d e.
Betantttmachung. ~
xletr.. Breiinholzversorgung; hier: Ilbgabe von Brennholz an Kriegsbeschädigte.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kreisw-obl- M^samtes vom 13. Februar 1920 •— Amtsverkündigungsblatt ?-■ teilen wir Ihnen mit, datz entsprechend der Berordnuna des Hessischen: Gesamt Ministeriums vom 10. Oktober 1919 vom lt> Ouober 1919 ab der gesamte Brennholzeinschlag Hessens den Gemeinden zu überweisen ich 1
,. ^en Gemeinden liegt es ob, die Verteilung des Holzes an
Verbraucher zu bewerkstelligen. Tie Form der Verteilung ist den Gemeinden überlassen. Es würde aaher auch evtl. -Sache oer Gemeinde sein, aus der ihr zugewiesenen Breui!Holzmenge -an Kriegsbeschädigte Holz zu einem ermätzigten Preise abzugeben. Ob die Gemeinde eigenen Gemnndewalö hat ist gleichgültig. Auch die Gemeinden mit eigenem Gemeind-ewald sind entsprechend den Aussührungsbestimmungen zur obigen Verordnung an die Zuweisung von Brennholz seitens Der zuständigen Oberjorsterei gebunden und können nicht frei über das Brennholz ihres Gcineindewaldcs verfügen.
< bemerken noch, datz Die obige Verordnung die Zustimmung der Volkskammer gesunden hat und ebenso wie die Ausführungs- bestimmungen Gesetzeskrajt besitzt. J
Gietzen, den 12. Juli. 1920.
~ Bekatttttmachung.
« c t r.: LmjdespolMiliche Abnahme^Des Anschlutzgleises der Firma Kalb- und Stein-Industrie G. m. b. H. in
GiienMju bCU Queckborn der Butzbach—Licher
Freitag 23 Juli 1920, vormittags 11 Uhr, findet zu Queck- ‘ bvrn an Ort und Stelle Abnahmctcrmin statt.
. ,n-l,&uSc ^egcn der planmätzigen Ausführung des Projektes äubringen^ et6Ult3 ^^^Kusscs mit denselben im Termin vor-
Gießen, den 13. Juli 1920.
_____________Kreisamt Gietzen. I. V.: W e l ck e r.
Druck der Brüht'fchen Umvertltätr-Buw- und iölemdruckere,. R.


