Druck d-r Ärühl'fchcn UnivrrMts-Buch- und Sirindrumerei.. % Lange,

® etr.: Ueberleitung der Gesetzgebung im Bereich der Einkommen­steuer.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

'«vweit Sie mit der Erledigung unserer Verfügung vom o. mm 1J20 noch im Rückstände sind, erwarten wir Ihre Bericht- erstattung innerhalb einer Frist ton 8 Tagen.

Gießen, den 5. Juli 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: Hemmerde.

Betr.: Errichtung einer Müllerzwangsinnung für die Stadt und den Kreis Gießen.

. .... An die Bürgermeistereien des Kreises.

- bnnuern, soweit noch nicht geschehen, an oie Erledigung unterer Verfügung tont 1. Juni 1920 (Amtsverkündigungsblatt Jet. <6 tont 7 <sunt 1920). Fehlanzeige ist erforderlich.

Gießen, den 3. Juli 1920.

Kreisamt Gießen. I, B.: Weicker.

Betr.: Ansprüche Kriegsbeschädigter aus der Angestellteitoer- sicherung. ,

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Tas nachstehende Ausschreiben teilen wir Ihnen zrtr Kenntttis- nahme mit. Im gegebenen Falle wollen Sie für entsprechende Antragstellung Sorge tragen. Ten etwa in Jhreü Gemeinden vorhandenen Vertretungen van KrieBbcschAigten-iBereinigungen. ist von dieser Verfügung Kenntnis zu geben

G i e ß e n, den 5. Juli 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Heß.

Hess. Hauptfürsorgestelle der Kriegsbeschädigten- u. Kriegs- 'hinterdliebcnen-Für sorge.

Zu Nr. H. K. F.: 8209. Darmstadt, den 8. Mai 1920. Betr.: Ansprüche Kriegsbeschädigter aus der Angestcllteno-r- sicherung. ',

SSir machen Sie im Interesse der Kriegsbeschädigten auf die nachfolgenden Bestimmungen über Ansprüche Kriegsbeschädigter aus der Augestelltenversichcrung aufmerksam und empfehlen Ihnen, ^hre örtlichen Vertrauensleute und Ausschüsse darauf huizuweisen Mit dem Auftrag, tm gegebenen Falle für entsprechende Antrag- . stellung Sorge zu tragen.

Auch den Vertretungen dortiger KricgZbeschäLigten-Vereinignn-i gen empfehlen wir von dieser Verfügung Kenntnis zu geben

Wahrend bis zum Beginn des Jahres 1918 den Hinter­bliebenen der nach dem Versrcherungsgesetz für Angestellte ver- stcherten Kriegsteilnehmer die Versicherung nur insofern zugute mm, als ste sich die Hälfte der ungezählten Beträge zurück­erstatten lassen konnten, ist für die.Hinterbliebenen der nach dem 1. sanitär 1918 verstorbenen Kriegsteilnehmer auch die Möglick- keit einer laufenden Witwen- und Waisenrente gegeben. Voraus- setzung ist, daß der Ehemann vom 1. Januar 1913 bis zum 31 Dezember 191? ohne Unterbrechung versichert gewesen ist: dabei werden die tnt Heeresdienst verbrachten Monate als volle Beitragsmonate angcrechnet. Mlerdings konnten die im ersten Jahre zur -luszahlung gelangten Renten den eingczahlten Bei-

.. enslichechnsd nur niedrig sein; die Witwenrente betrügt nach sunsfihrtger Bettragsleistung des Versicherten im Höchstfälle d. h., wenn der Versicherte eiii Gehalt ton 4000 bis 5000 Mk bezogen und mpolgedesseit den Höchstbeitrag ton 16,60 Mk. monat- W LU leisten hatte, 159,60 Mk., die Waisenrente 79,80 Mk. J'UlJaiCl).

Alle'Anträge auf Witwen- und Waisenrente nach dem Bcr- Ncherung^gefetz für Angestellte sind, an den Rentenansschuß der Reichs Versicherungsanstalt, Berlin-Wilmersdorf, Hohenzollcrndamm 103,lc> zu richten; die nötigen Unterlagen (Versicherungskarte Sterbeurkunde Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder) sind dem Anträge beizufügen."

-3- V.: Linkenheld.

Zuspruch auf Wochenhilfe nach änderen Vorschriften zu so bewendet bei Liesen Vorschriften -Ist am i rE N' Bezngsdauer für das Wochengeld oder da?Stillgeld zwar nach diesen -torschrtsten, nicht aber nach dein vorliegenden Gesetz ab- gelausen, so find der Wochnerm diese Leistungen bis zum 1 Ok­tober 1919 werterzugewährert. 8 ' 1

tS Nersicherungsfülle, die vor deut 7. 'Mai 1920 eingttreten ^>0flten die Vorichrtften dieses Gesches 'in der Fassung vom fH,<ip?fntsm^er toettcr, soweit sie für die Wöchnerin gün- 1inh oonin £cr ^eit zwischen dem 1. Oktober 1919

nni> dem 7. Mar 1920 entbunden worden sind und alsnichtver- «-A* k"nen Anspruch auf Wochenhilfe nach § 205a der VNllltobei^^Usordnung IN der Fassung tont 26. September 1J1J 'haben, steht der Anspruch tont Tage der Niederkunft ab zu 9nmorJvt ^Voraussetzungen des § 205a in der Fassung tont ^0. Aprtl 1920 zur Zett der Niederkunft genügten.

Berltn, den 22. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

Bckattlrtmachltng.

Betr.: Pfcrdeviude im Hof Graß.

,n ALC^lub'l1)17Cr?em Pstrdebcstand des Rudolf Weiß zu Hof Graß ist erloschen, wie von uns angeordneten Sperrman- nahmen werden hiermit aufgehoben 1

Gießen, ton 6. Juli 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: v. G e in in inge n.

Dicnstnachrrchten des Krersamte^

hinein h^'/unb K^uenscuche ist ausgebrochen int Kreise- deir Geniemton Haingntndau, Diebach a. H SeltcrS

?''*$ Rodenbach, tm Kreise Friedberg tnt Stadtteil Fricdberg-Fauer- ~te erforderlichen Sperrwaßnahmen sind angeordnet

der Gemeinde Dor la r (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

*

'lterium des Innern hat der Gemeinde G ro ß- ^tnstadtme Erlaubnis erteilt, anläßlich des am 16 und 17 ®etrtem6er 1920 daselbst stattfindcnden Pferde-, Fohlen-, Fascl- >tteh-Marltcs zu Prämiicrungsz'weckeu eine Lotterie zu

S"11# '1 ,.u"d diese ausnahmsweise nach Maßgabe des vorge- ap rcn -^ttcrieplans als Geldlotterie zur Ausspielung zu bringen Ziehungo ermin: 17. September 1920. Es dürfen bis zu 25 000

Mark das Stück ausgegeben werden. Ter Vertrieb der Lose ist tn Helfen gestattet. Während der Zeit des Vertriebs gH" 'vr 1' Etz'ie einer Preußisch-Süddeutschen Staatslvtterie ist Anlnnmguug, Ausgabe und Vertrieb der Lose nicht gestaltet

BekarrirtmrrchttNI.

Auf dre nachstehenden Bestimmungen der Polizeiver- o^dnung, die Ausstcht über die,Hunde betreffend, vom 2 Fe­bruar 1912 machen wir erneut besonders aufmerksam:

lichen MZstu,We^ mw PlLn müssen auf ösfent-

1. bissige oder von der unterzeichneten Behörde als bissig be­zeichnete Lunde mit einem , das Beißen wirksam verhin­dernden, Maulborb versehen fein und an einer kurzen Kette oder Leine geführt iverden;

2. Hunde der nachstehenden Rassen:

a) Bernhardiner,

b) Neufundländer,

c) Leonberger,

d) Doggen (Deutsche Ulmer, Dänische und' Bulldoggen) e) Barsoys, a "

f) Mastiffs,

g) Zieh- und Metzgerhunde, sowie alle aus Kreuzungen dieser Nassen hcrvvrgegangenen Hunde an einer kurzen Leine oder Kette geführt werden.

* K°»°

2'»«*« d-

3 anf ton Bahnsteigen der; Bahnhöfe.

m,, Esther oder Begleiter ton Hunden dürfen Rasenplätze Blumenbeete, Gcbuf chanpflauzmigen und dergleichen in den öffent­lichen Anlagen durch die Hunde nicht betreten lassen.

Es ist verboten, Hunde in öffentliche Tienstgcbäiidc, in Wrrt- Wnften oder Wirtsgärten innerhalb der beivohnten Teile "r Stadt zu öffentlichen Feierlichkeiten, auf Märkte oder in Räume nntju6rtngen, wo Nahruugs- oder Genußmittel hergestcllt oder feilgehalten werden. IV. uuu

hrii- ?,ie °<n Begleiter von Hunden Haben zu verhiildern gestört wird^' J ^'dauerndes Gebell oder Geheul ihrer HuK

_________ Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Belantttmachrmg.

Betr.: Ansteckender Scheidenkatarrh unter den Rindvichbeständen

* der Gemeinde Bellersheim.

Unter den Rindviehbeständen der Gemeinde Bellersheim ist der ansteckende Schetdmkatarrh festgestellt worden. Tie ersorder- ttchen Sperrmaßregeln wurden von uns ungeordnet

Gießen, den 5. Juli 1920.

______ Kreioamt (9ie|;cii. I. P.; p. G e in in inge n.

Bekarltttmächttug.

Bbtr.: Schweinerotlauf zu Steinheim; hier: unter dem Schwemebestand des Otto Nicklas I. daselbst

. Unter dem Schwemebestand des Dtto Nicklas I. zu Stein-

-^,*nl rTit bte steotlaufseuche festgestellt worden. Tie Sperrmaß- regeln sind von uns angeordnet worden

Gießen, den 8. Juli 1920.

__Kreisamt Gießen. I. V.: v. G e m m inge n.