Nr. 47
April
19£0
Öeffifi^e Fcldbereinigungskommissär.
Schnitts p a h n, Regierungsrat.
für die Provinzialdirektion Gberhefien und für Tas Kreisamt Gieften
..ch w.„.a8, m„,„a3. Bon„„sla9 „6 „l., „„ Suld) (iI äU
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Vetr.: Waismbüchsengelder.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
. . Mr erinnern die Jiüctständigen an uingehende Erlediauna un- Sj^el ^crtugmtg öunt 3. Februar l. Hs. — Amtsver'lündigungsblatt ® i e b e n, den 8. April 1920.
Kreisamt Gießen. I. B. : W e l ck e r.
Bekanntmachung.
Bet^r.: Feldbereinignng Kesselbach! hier: den Kostcnausschlag.
,.l-2sn-b'cr 15. bis einschließlich 22. April 1920 liegt
werttags aas bent Amlsziinnter der Bürgermeisterei Kesselbach zur Eittsichkder°BEchten ^gedeckten Feldbereinigungskosten
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses v°d"nd rer Ossenlcgnngsfrrlt bei der Bürgermeisterei Kesselbach Ichristlich und mit Gründen Persehen einznreichen
Friedberg, den 30. März 1,920.
Aei Hessische Feldbereinigungskommissär.
Iann, Regiernngsrat.
Bekanntmachnng
betreffend Verordnung, den Radsatzroerkehr
„ 'Miiiistermm des Innern hat angeordnet, daß die
neuen Radfahrkarien mit Personalbeschreibung nur in den Fällen zu benutzen >md, tn denen es sich um erstmalige Neuausstellung sahrkartm handelt. Ein llintausch der alten gegen neue J üd)tm9 Personalbeschreibung in jene
Gießen, den 7. Sipril 1920.
Kreisamt Gießen. ■ Dr. Usin ge r.
An das Polizeiamt Gießen, die Bürgermeistereien der Land- acmeiiiöcii und die Gensariiierlcstatiouen des Kreises SV«,*?Ä'S'Äo'1 "*** - **■**». Kreisamt Gießen.
... Dr. Using e r. 1
Bekanntmachung.
A «tr.: Den Ausschlag und die Erhebung der Beiträge der Bi'b- beiltzer zur Entschädigung sür Bichverluste.
« Grund der Artikel 10 bis 13 des Aussührungsgcsctzes zum Rerchsmehscuchenge,etz und der Artikel 0 und 7 des Gesetzes über Ktauenseuchc gefallenes Riud- vreh vom 29. April 1J12 har das Hell. Ministerium des Innern durch Verfügung vom 30. März 1920 — Str. M. d. 1 11 2107 — m Ausführung des § 1(1 Absatz 1 bis 4 der Äusführungs-- anweliung zu beiden Gesetzen vom 30. April 1912 das Nack- Iieheiche bestimmt: UJ
. . 1- b'ür Rindvieh ist zur Deckung der Ausgaben nach Artikel 10 des AuSfuhrungsgesetzes vom 29. April 1912 für das abaelauienc Rechnungsiahr 19 19 ein Beitrag von 30 Pf. für 1 Tier mit emgelretenem Zahnwechsel und von 10 Pf. für 1 Tier ohne Zahu- wechel zu erheben. *
m -.^1 Pb'rde i|t für das abgelaufene Rechnungsjahr ein vertrag n t ch t zu erheben.
. _ Tie Hebgebühr für die Vereinnahmung und Ablieferung
■ »er Deurage ivird auf 12 vom Hundert festgesetzt
Außerdem erhalten die Erheber nackt § 16 Abs 3 der Aus- luhrungsanweifung für die bei der Erhebung der Beiträge vorgc- nommene Neuaufnahme der Viehbestände 6 toiom Hundert der vereinnahmten Beiträge.
Gießen, den 8. April 1920.
Kreisamt Gießen. Dr. U s in g> e r.
B t t r.: Einsendung der Kreisabdeckerciverzeichuisse.
An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wrr machen Sie auf 'unser Ausschreiben vom 4. Juni v Js __ Amtsverlüudigungsblatt Nr. 42, aufmerksam, wonach von Ihnen folgendes vierteljährlich bekanntzumachen ist:
Tie Eigentümer gefallenen oder getöteten Viehes haben bei Meldung der m Artikel 299 ff. Pol.-Straf-Gef. angedrohten Strafe oyire leben Verzug nach dem Verenden oder nach vollzogener Lotung oder Ausschlachtung bei der Polizeibehörde des Ortes innerhalb dessen Gemarkung sich der Kadaver bziv. die zu be- femgenden Teile eines solchen befinden, entsprechende Anzeige zu machen.
Gieße n, den 9. April 1920.*
Kreisämt Gießen. I. V.: Hemmerde.
V^t r.: Fleischbeschau; hier: Abrechnung für R.J. 1919.
Au die Bürgermeistereien und Gemcindercchilcr der Laiidgemciiideii des Kreises.
Unter Hiitweis auf unsere Verfügung vom 18. März 1905, Nr. 39, beauftragen wir Sie, die Abrechnung für das R.^. 1919 bis längstens 15. k. Mts. 'vorzulegen. Tie Abrechnung ist m zweifacher Ausfertigung einzusenden, auch Und die zugehörigen Einnahme- und Ausgabebelege beizufügen, ?•
^Gießen, den 8. April 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.
Betr.: Ausstellung von Tuplikatarbeitsbücheru.
A" die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
, «fehlen alsbald zu berichten, ob im R.J. 1919 TuplD faie von Arbeitsbüchern ausgestellt worden sind
Gretzen, den 8. April 1920.
_____________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.
Bekanntmachung.'
Betr.: Feldbereinigung Quickborn; hier: die Arbeiten des III. Ab- LautiE ^el' Gvcnzrcgulierungen mit Grünberg und
Mit Entschließung vom 23. März 1920 hat das Hessische Laubeseinahrungsamt, Abteilung für Landwirtschaft,- den Zuiei- ungsplan der Gemarkung Queckborn über die infolge Grenzregu- lierung nut den Nachbargemartungen Grünberg und Lauter zugezogenen Grundstücke auf Grund des Artikel 36 des Fetdbereini- gungsgesetzes für vollziehbar ertläri.
Ich bestimme als Zeitpunkt der Ausführung iEigeutumsüber- gaug- den L>. April 1920 und überweise hiermit mit Wirkung von dreseiil L.age an den Beteiligten die neuen Grundstücke.
ffungetr ^Überweisung erfolgt unter den nachstehenden Bedin-
1. Meliorationen können auch fernerhin auf den neuen Grund- • Meten noch vorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Aus- I.stbrmtg von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen Graben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dreier Arbeiten notwendig werden. Ein hiernach bedingter Av- und Zugang oder Umtausch von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bvnitätswert vergütet beziehungsweise zugeschrieben. ' 9
Friedberg, den 26. März 1920.
Ter Hessische Feldbereiuigungskommissär.
__SchnittspaHn, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
V c tr.: Fcldbcreinigung Müschen heim; hier: die Rechnung.
In der Zeit vom 10. bis einschließlich 23. April 1920 liegt
aur b’v1 Hess. Bürgermeisterei Muscheuheim
die Rechnung über Einnahme und Ausgabe der Felübercini- Urkunden ^aft Muschenheim nebst ben zugehörigen
zur Einsicht der Beteiligten offen.
- Einwendungen Uergegen sind bei Meldung des Ausschlusses wahrend der Offen egungssrist bei' der Hessischen Bürgermeisterei Mu>ckenhelin schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen
Friedberg, den 31. März 1920.


