Ausgabe 
10.12.1920
 
Einzelbild herunterladen

Amtsverkündigungsblatt

r für die Provinzialdirektion Gberheffen und für das Kreisamt Gießen.

ch »«darf: gtontgg, Dienstag Douner.tag und Frettag. Nur durch di« Post ,u beziehen gegen Mlc. 2.50 vierteljShrltch.

Nr. ISO 10. Ii'jeniber 1940

3n^alt» Ucberfid]t. Turnunterricht im Winter. - Unfallverhütung uns den Ardeiterjchuh bei Hoch- und Tiefbauten. Viehseuchen. Ve- slchttgunZ der Jregen vor (julnfjung zu in Decken. Aushebung dec Unterhaltung der Zregelbergstrage bei (Brünberg. Gebühren der Sd}orn[teinfeger.

Betr.: Ten TunluuLerricht im Winter.

A» du 'e-ajutvoriiuiioe oes Kreises.

Nachstehende loerfügiuig oes LanoeSuMts für das Bildungs­wesen, ,Uvteuung |u£ waMratt^egeutnuen, wird yy.utn zur ktiuuit.ßi.uytne und >nacyu.u,iuug nuigeie.it,

t e b e n, den 8. xejctiuer liuiu.~ nreiS,llMii.omin>i,MN i».LE.eit. Dr. Usinger.

Hessisches Darm sta d t, 30. November 1820. Landesamt für vu» Bildungsweien, Vivteuuiig lut 'öcy.uiuußLlegeuVeiun.

Zu 'Jir. L. f. d. B. S. 2d uuo.

Bete.: Den Luriiunterrtcht im Winter.

Au die uiiLriicuicu Behörden.

Nachstehend geoen wir Jhneii zur Naiyachtung Kenntnis von einer an eu.c hvge.e Bu-gcr,cyuie auf wifiuge geiiusteien, Ver- sügung.

Wenn auch die derzeitigen Verhältnisse uns nicht gestatten, auch die Pe.zung oer Lurnyatien uiuer uUen nmua..den zu svi- dern, ]o i]t vocg amy ut dieser vi.tstust von Vhne.t anes izu tun, roau getan werden tarnt, Veoenfaus empseiiteu wir oijnen, idcyt anzu ul.gutlch uei jeoer Lvtcte-uiigssustvrerigstit eüifaaji aus ven iburuunte^richt zu verzichten, Gs t,i recht wogt m-giny, auch bei fairerem toeuei die Scp^ier turnerisch zu ve^chafitgen, oy..e sie an ihrer Gesi-ndistic zu siyaRgen. mut rutieiityait uo.i aa wiinuten in euer uugehe.zten Duiuhaue ist für ge,u..oe wien^chen nicht schädlich, sofern wuauf toeuucr.t genommen wi.o, oag. gleich zu Duiui.g der totunueu e.it.ge uemugcn uusgefui).t iveroen, ote den Biunreiviuus autegen, sog. Waunmaci-eu. Vo.aunsetz^ng i|i, dag der Leh.er ,eiO|i leuyaft irutuat. ya solcher Weich tarnt vis zu 7 torao u.el|iu» geturnt weroen.

Bedenians mug ein grundsätzlicher Ausfall des Tuntunter- richts wuh.end des .Winters uuieciagt iveroen; es gwt kut.uer mtt oteteu iragen, die ,tch neuer ais lontmerduje für oaS Xuruett int töteten e.g.chn. SchiUtsmutiiausen uuo Wa.ioerungen vergehen sich, wenn auch h.er uuo oa eure Turnstunde dazu venutzl wird, von sewch als Ergänzung des iru.nu..ter.ichts.

l>r. Streuer.____________________

Bekanntmachung.

- Bet r.: Unfallverhütung und den Aroeuerschutz bet Hoch- und Tiefvauten.

An den Opeivuegermeistcr zu Gießen und die Vürgcr- mcijtmiiii der Landgcmeinoeu des Kreises.

Wir beauftragen Sie, das Nachstehende ortsüblich bekannt- zugeben und darauf zu achten, baß oie tu dem isriag des Kess. , Landes-Aroeits- und Wirticijaf.samies, die Verordnung, die Unfall» Verhütung und den Arve.terschutz bei voch» und Tiefbauten be- trefteiib, vom V. Septcmver luttO, abgcbriiat int J£>e||. Regierungs- p;. blatt Nr. 2a, enthaltenen Beuimmungen genau eingehaite.i nie.ben,

insoesondere ist auf Schaffung geeigneter Untertunit»raunie. uno Abvrtantagen zu achten.

Nach 8 47 des yrlaffed hat, unbeschadet der auf Grund der. allgemeinen Bauordnung vorg.fchrievenen Bauanzeigen der Bau­herr oder der Unternehmer der Baupolizeioehoroe unmitteluar - ober durch Vermittelung der Lotalbehurve den Tag, an Cent mit

der Bauausführung begonnen werden soll, spätestens drei Tage zuvor schriftlich oder zu Protokoll anzuzeigen.

Ebenso sind die Genaiinten verpflichtet,. auch in weiteren Bauabschnitten Anzeige zu erstatten, soweit dies die Baupoiizei- beharde anordnet.

Die Bauanzeige hat für alle Bauten zu erfolgen. Nach Ar­tikel 25 der Allgemeinen Bauordnung gelten als Bauten int Sinne des Gesetzes:

, Alte Arten von Gebäuden, Kellern, Brunnen und Brunnen­

schächten, Zisternen, unteri.dischen Weg.n. Kanälen zur Zu- und Ab- leituitg des Masters und anderer Flüssigkei.en von Eeoäuoen, Grund­stücken und Lrtsstraßen, ferner alle 'Tüten von Düngerstätten, Ab- tntts-, Jauchen- und anderen ähnlichen Gruben, insbesondere auch v solcher für technische Etablissements, sowie Einfriedigungen aus Mauern, Holzwerk, Metall ober aus verschiedenen dieser SiateriaLeu an öffentlichen Platzen und Wegen uns zwilchen Privatgrundstücken, ohne Unterschieb, ob zu deren bauliche Herstellung eine polizet.iche Genehmigung ober eine vorgäng.ge Anzeige erforderlich ist oder nicht, und ob es sich um einen Neuoau ober Anbau auf einer neuen ober einer zu baulichen Anlagen bereits benuBten Stelle ober um einen Umbau, Auf- ober Hoher bau, oder um Reparaturen ober neue Einrichtungen handelt.

Gießen, den 2. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

In folgenden ©erneu.beit ist die Seuche erloschen:

1. Ovenhausen. Tie Gemarkung Bdeithaustn scheidet aus dem Sperrgebiet aus. Die Gemarkungen Geilshau.en uno Rud- bingsbaufen scheiden aus dem Beobaastuiigsgeb.et a..s.

2. T a u b r ingen. Die Gemarkung Daubringeit scheidet aus dem Sperrgebiet aus. Tie Gemarkung Heioertsh^ufen bleibt im Sperrgebiet.

3. Beuern. Die Gemarkung Beuern scheidet aus- dem Sperr­gebiet aus und wird dem Beobachtung-geuiet Grogen-Busea an- gegliedert. Tie Eeiiiarkungen Bersrod, Allertshausen und Elim­bach scheiden aus dem Beobachtungsgebiet aus.

4. Rödgen. Die Gemarkung Rödgen scheidet aus dem Sperr­gebiet aus.

ö. Hausen, Die Gemarkung Hausen scheidet.aus dem Sperr­gebiet aus.

6. Bettenhausen, Tie Gemarkung Bettenhausen scheidet aus dem Sperrgebiet aus.

Gießen, den 3. Dezember 1920.

_____________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher._____________ Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche. Besichtigung der Ziegen vor Zulassung zum Decken.

Die Untereuchuitgen der Ziegen vor Zulassung zum Teckakl in Sperrgebieten bau।en sich jeyt in der Zeit der Sprung» Periode derartig, daß oie Untersuchung aller Bestände vor dem Zulassen der Tiere zum Decken durch Tierärzte nicht durch­führbar e.scheiui, besonders auch deshalb, weil die Brunstzeit bei den Ziegen sehr kurz ist (24 Stunden), so daß es häustg gar nicht tnögltaj ist, die Untersuchung so schnell auszuführen, Paß die Tiere ttoch rechtzeitig zum Bock gebracht werden tonnen. Ta es bedenklich ersaiei.it, aus die Vornahme dieser Untersuchungen ganz zu verzichten, beauftragen wir die Fleisstbefchauer mit der Vornahme solcher Untersuchungen in den .Landorten. In Gießen verbleibt es bei oer bisherigen Anordnung, da hier ge­nügend Tierarzte vorhanden smo. Den Flej.chbeschaueru sehen wir für die Vornahme der B.sichtignitg uno Ausstellung eines Scheines eine Gebühr von 1 Mt. an.

Gießen, den 8. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.

Betr.: Wie oben. ----

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir beauftragen Sie, die Fleischbefchauer und die Ziegen­halter entsprechend zu bedeuten.

Gießen, den 8. Dezember 1920.

______________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcke r.______

Bekanntmachung.

Betr.: Aushebung der Unterhaltung der Ziegerbergslraße bei Grünberg.

Der Kreistag hat am 25. Nooemoer ds. Is. beschlossen, die Unterhaltung der alten Ziegelbe.gstraße bei Grünberg als Kreis­straße aufzugeben.

-Gemäß Artikel 4 des Knnststraßengesetzes von 1896 wird dieser Beschluß zur allgemeinen Kenntnis georacist.

Gießen, den 30. November 1020.

- Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.

Bekanntmachung

die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend.

Unter Aufhebung der in unserer Bekanntmachung vom 4. Juni d. I. zugebilligten Teueruiigszuschläge wird hiermit mit Zustimmung des hessischen Ge,amtm.nisteriums vom 12. Dezem­ber lfd. Is.. ab bis auf weiteres für sämtliche K e hr- bezirke des Landes, ein einheitlicher Teuerungszitschlag von 6 0 vom Hundert auf die unter I der Bekanntmachung vom 30. Januar 1120 (Reg.ermtgMatt S. 29) festgesetzten Ge­bühren der Schornsteütseger bewilligt. Schornsteinfegermeister, die keine Gesellen oder Lehrlinge beschäftigen, dürfen nur die Hälfte di.ses Teuerungszuschlags erheben.

Tic hiernach von den Zahlungspflichtigen zu erhebenden , Gefamigebührenbeträge können auf volle fünf oder zehn Pfennige nach oben abgerundet werden.

Darmstadt, den 1. Dezember 1920.

Hess.sches Muisterium des Innern. Dr. Fulda.

Betr.: Wie oben. ---

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- meiftenien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfeh en, Vorstehendes alsbald ortsübl ch bekanntzugeben. Gießen, den 9. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e h.

D- der Bii -U»is«sitLt»-Bu>' nnb Sütinhtucecw. R Vangt, Dietz-n.