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Bekanntmachung.
Indem wir die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Reichsministers für Wiederaufbau und des Reichsfinanzministeriums zur allgemeinen Kenntnis bringen, weisen wir noch besonders darauf hin, daß die Frist bereits am 15. September 1920 abläuft und das; etwa bereits erfolgte Anmeldungen bei anderen Stellen und in anderer Weise, als in der Ausfuhrungsanweisung dargelegt, nicht genügen.
G i e st e n, den 9. September 1920.
Kreisamt Giesten. I. V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung
über die Ergänzung der Anmeldung und die Beschlagnahme von Rechten und Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des Artikels 260 des Friedensvertrages.
Im Anschluß an die Bekanntmachung über die Anmeldung von Rechten oder Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen, oder Konzessionen aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des Artikels 260 des Friedensvertrages vom- 27. März 1920 („Reichsanzeiger" Nr. 68) und an die Bekanntmachung über die Beschlagnahme von Rechten und Beteiligungen deutscher Reichsangehöriger an öffentlichen Unternehmungen und an Konzessionen aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des Artikels 260 des Friedensvertrages vom 9. Juli 1920 („Reichsanzeiger" Nr. 151) wird auf Grund der §§ 1, 4 und 5 des Gesetzes über Enteignungen und Entschädigungen aus. Anlaß des Friedensvertrages zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom 31. Ang. 1919 (Reichs gesetzbl. S. 1527) im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen folgendes bestimmt:
■ '§ 1. Tie Inhaber der durch die Bekanntmachung über die Beschlagnahme von Rechten und Beteiligungen deutscher Reichsangehöriger an öffentlichen Unternehmungen und an Konzessionen aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des Artikels 260 des Friedensvertrages vom 9. Juli 1920 („Reichs- , anzeiger" Nr. 151' beschlagnahmten Rechte und Beteiligungen haben den Betrag ihrer Rechte und den Umfang ihrer Beteilig gungen anzuzeigen.
Tie beschlagnahmten Rechte und Beteiligungen sind im einzelnen in der Anlage zu der Beschlagnahmebekanntmachung vom , 9. Juli 1920 („Reichsanzeiger" Nr. 151) listenmäßig bezeichnet. Diese Liste wird hier nochmals abgedruckt. (Anlage 1.)
§ 2. Außer den im § 1 genannten Rechten und Beteiligungen werden hiermit die Rechte und Beteiligungen deutscher Reichsangehöriger an folgenden Unternehmungen beschlagnahmt:
1. Aktien und Genußscheine der Lemberg—Czernowitz—Jiassy- Eisenbahn in Wien,
2. Aktien und Genußscheine der Wien—Pottendyrf—Wiener Neustädter Bahn,
3. Aktien und Genußscheine der Brasso (Kronstadt)—Haroms- zeker Lokalbahn in Budapest,
4. Aktien und Genußscheine der Kaschau—Oderberger Bahn in Budapest.
Auf diese Beschlagnahme finden die Vorschriften des §1 Ws. 2 und des § 2 der Beschlagnahmebekauntmachung vom 9. Juli 1920 („Reichsanzeiger" Nr. 151) Anwendung. Betrag und Umfang dieser Rechte sind nach Maßgabe der gegenwärtigen Bekanntmachung anzuzeigen. ■
§ 3. Die Anzeige ist in der Seit vom 1. bis 15. September 1920 beim Reichsfinanzministerium, Stelle für ausländische Wertpapiere in Berlin W. 35, Potsdamer Straße 122 b, nach beiliegendem Muster (Anlage 2) zu machen.
Diese Stelle wird ermächtigt, die näheren Bestimmungen zur Ausführung dieser Bekanntmachung zu erlassen.
§4 . Tie beim Reichsfinanzmiuisterium, Stelle für ausländische Wertpapiere, tätigen Personen sind vorbehaltlich der dienstlichen Berichterstattung oder der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten verpflichtet, über die in Ausübung dieser Tätigkeit zu ihrer Kenntnis ifommenben Geschäftsverhältnisse der Beteiligten Verschwiegenheit zu beobachten. Sie sind ferner verpflichtet, alle auf ihre Tätigkeit bezüglichen Aufzeichnungen und Abschriften bei Beendigung ihrer Tätigkeit abzugeben. ■
§5 . Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1 bis 3 werden gemäß §§ 10 und 11 des Enteignungsgesetzes vom 31s. August 1919 (Reichs-, Gesetzblatt S. 1527) bei Vorsatz, sofern nicht nach allgemeinen Straf- hesetzen eine höhere Strafe vermerkt ist, mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 100 000 Mk. oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. bestraft.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift des §4 Satz 1 werden 'gemäß § 12 des Enteignungsgesetzes vom 31. August 19*19 (Reichs- gesetzblatt S. 1527) mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 15 000 Mk oder mit einer dieser Strafen bestraft.
§ 6. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 19. August 1920.
Der Reichsminifler für Wiederaufbau. Im Auftrage: M e y e r-G e r h a r d.
Anlage 1
zu der Bekanntmachung des Reichsministers für Wiederaufbau vom 19, August 1920 über die Ergänzung der Anmeldung und '»jic (Beschlagnahme von Rechten und Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen aus Anlaß der Durchführung der 'Bestimmungen des Artikels 260 des Friedmsvertrages.
A. 9iu ßl an d.
1. Aktien der Petersburger Elektrizitätswerke.
2. Elektrische Kraft'Baku Aktien.
3. Aktien der Arthur Koppel A.-G. in St. Petersburg.
4. Aktien der Moskauer Gesellschaft für elektrische Kraftübertragung, Moskau.
5. Aktien der Moskauer Aktiengesellschaft für elektrische Kraftübertragung in St. Petersburg-Bojorodsk.
6. Anteile an dem russischen Syndikat zwecks Verstaatlichung der I. und II. Moskauer Tramway-Gesellschaft.
7. Aktien Tonetz-Jurjewka (Dvnetz-Jurjewka-Hüttenwerke).
8. Aktien der russisch-baltischm Dampfschisfahrtsgesellfchaft in Riga.
11.
Aktien Aktien Aktien Aktien
18.
19.
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21.
22.
23.
24.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
9. Aktien der Rigaer Straßenbahn.
10. Aktien dec Moskau-Snwlensk-Eisenbahn.
Aktien der Amur-Dampsschiffgesellschaft in St. Petersburg.
Aktien der Südosteisenbahn.
Aktien der Tänisch-Rusfischen Damvieraesellickait.
der Tänisch-Rusfischen Dampfergesellschaft.
der Kiewer städtischen Eisenbahn.
der Samoljet-Schifsahrtsgesellschaft in Petersburg.
der Moskau-Kasan Eisenbahn.
der nördlichen Toneisenbahngesellschaft (richtig:Nord- Toitetzeisenbahngesellschaft).
Aktien der Moskau—Kiew—Woronesch Eisenbahn.
Anteile der Achterbinsk Tampsschifsahrtsgesellschast.
Aktien der Moskau—Rjasan Eisenbahn.
Aktien der Rjäson-Koslow (Rjäsan-Uralsk) Eismbahn.
Aktien der Wladikawkas Eisenbahn..
Aktien der Wolga-Bugulma Eisenbahn.
Aktien der Gesellschaft der livländischen Zusuhrbahnen in Walk.
. 25. Aktien der Oranienburger elektrischen Bahn.
26. Aktien der Rybinsk (Moskau-Windau-Rybinsk) Eisenbahn.
27. Gründeranteile der Moskau-Smolensk Eisenbahn.
28. Genußscheine der baltischen Eisenbahnaktieugesellschast.
29. Genußscheine der Rjasek (richtig: Rjäsk-) Miasma Eisenbahn.
30. Aktien der Chemin de fer du stdord-Est de l'Oural.
31. Aktien der Chemin de fer de 1'Altai.
32. Aktim der Chemin de fer d'Arys Vierny.
33. Genußscheine der Tonetz Eisenbahn.
34. Wien der russischen A.E.G.
35. Aktien der Petersburger Gesellschaft für elektr. Beleuchtung.
36. Aktien der Kiewer Elektrizitätsgefellschaft.
37. Beteiligung an dem Elektrizitätswerk Tünaburg.
38. Aktien der russischen A.-G. Siemens-Schuckert in St. Petersburg.
39. Aktien der russischen ele'ktrvtechnischen Werke Siemens und Halske in St. Petersburg.
40. Wien der Eisenbahn Kursk-Kiew.
41. Anteile der Dampfschiffsgesellschaft A. Augsburg in Riga.
42. Aktien der ersten Moskauer Trambahn.
B. China.
Genußscheine der Shang'hai-Nanking Eisenbahn.
C. Oesterreich.
1. Aktien der Aktiengesellschaft Elektrizitätswerk Wels in Wels.
2. Aktien der Tramway- und Elektrizitätsgefellschaft in Linz.
3. Aktien der österreichischm Gasbeleuchtungs-iAktiengesellschaft in Wien.
4. Aktien der Wiener Gasindustriegesellschaft in Wien. >
5. Aktien der ersten Donau-Dampfschiffahrtsgesellschast.
6. Aktien der Wimer Lokalbahn in Wien.
7. Aktien der Salzburger Eisenbahn- und Tramwaygesellschast.
8. Anteile an der elektrischen Kleinbahn Graz-Maria Trost in Graz. '
9. Aktien der Grazer Tramway.
10. Aktien der Allgemeinm Oesterreichischen Kleinbahngesellschast.
11. Aktien der Lokalbahn Innsbruck-Hall.
12. Aktien der Innsbrucker Mittelgebirgsbahn.
13. Aktien der Steiermärkischen Elektrizitätsgesellschaft in Graz.
14. Aktien der Wagtalbahn.
15. Aktien der Geisbergbahn.
16. Aktien der Kahlenbergeisenbahn.
17. Aktien der Graz-Köflacher Bahn.
18. Aktien der Raab-Oedenburg-Ebenfurter Bahn (Sitz Budapest).
19. Aktien der Südösterveichischen Bahn (Lombarden).
20. Aktien der Dampfschiffahrtsgesellschaft des Oesterreichischen Lloyd.
21. Aktien der Donau-iBrückenbaugefellschast Rain-Marnheim.
(Schluß folgt im nächsten Amtsverkündigungsblatt.)
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