Ausgabe 
9.1.1920
 
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Alntzvertöndigimgzblatt

für die provinzialüirektion Äberheffen und für das Rreisaml Siehrn.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag. Nur durch dir Post zu beziehen gegen Mb. 2.50 viert«ljLhrl. Poftzeitungsllst« Rr.

Nr.» 9. Januar lllaO

3nhalt5>Uebrrficht: Ausübung des Hufbeschlags. - Wtederzulassung zum Handel. - Zulassung zum Oelschlagen. - Bezug der bestellten Nähr, mittel. - Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisje. - Dienstnachnchten. - Feldbereinigungen Ober-Bessingen und Steinheim.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 1 der Verordnung! tont, 20. März 1905, die Ausführung des Gesetzes über die Ausübung des .Hufbeschlags tont 13. Juni 1885 betreffend, haben ivir in Abänderung unterer Bekanntmachung vom 19. Januar 1918 für die Jahre 1918 bis 1920 einschließlich zu Mitgliedern der Prüfungskommissionen fol- genoe Personen ernannt:

für die Provinz Starkenburg: den. Kreisveterinärarzt Veterinärrat Tr. Weinsheimer, Darmstadt, den Hosschmied E. Mohrmann, Darmstadt, > t den Landwirt Peter Karl Seibel, Tarmftadt, für die Provinz Oberhessen:

den Kreisveterinärarzt Professor Dr. Knell, Giessen, den Lehrschmied Georg Lamberth-, Giessen, den Gutsbesitzer Oekonomierat Kart Müller zu Neuhof, für die Provinz Rheinhessen:

den Kreisveterinärarzt Tr. Küthe, Mainz, den Schmiedcmeister Peter Therß, Mainz, den Gutsbesitzer Albert Tettweiler, Wintersheim.

Zum.Vorsitzenden der drei Prüfungskommissionen haben wir den Obermcdizinalrat Tr. Beiling zit Darmstadt bestellt.

Darmstadt, den 19. Dezember 1919.

__________Ministerium des Innern. Tr. Fulda.___________

Bekanntmachung.

Betr.: Ausschluss des Metzgers Jot-ann Wißner in Rüddings- hausen vom Handel.

Gemäß Beschluß des Kreisausschnsses vom 13. Tezem.ber 1919 wird der Metzger Johann Wißner von Rüddingshausen ab 1. Ja ­nuar 1920 wieder zum Handel mit Fleisch und Fleischwaren zu­gelassen.

Gießen, den 30. Dezember 1919.

____________; Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r._______________

Bekanntmachung.

Betr.: Zulassung der Oelmühle oes Heinrich. Schäfer in Gießen. Wir bringen hiermit zur Kemrtnis, daß Heinrich Schäfer in Gießen (Steinstraße) zum Schlagen der Oelfrüchte für Selbstver­sorger durch Entscheidung des Landesernährungsamtes in Darm­stadt tom 31. Mai 1919 zugelassen worden ist.

Gießen, den 6. Januar 1920.

__________Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.__________

Bekanntmachung.

B elr.: Perbrauchsregelung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Mährmittel; hier: Bezug der bestellten Nähr­mittel.

In Nachgang der Bekanntmachung, tont 29. Dezember 1919 (Am-tsverkünd-igungsblatt Nr. 2 tont 5. Januar 1920) wird be­stimmt, haß auf die Marke 68 der Nährmittelkarte C (blaue Farbe) anstelle von je 150 Gramm amerik. Haserslvcken und < Teigwaren 200 Gramm amerik. Hafer flocken und 400 Gramm Teigwaren zur Ausgabe gelangen.

Den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wird

empföhlet:, torstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu tor- öffentlichen.

Gießen, den 7. Januar 1920.

__________Kreisamt Gießen. J..B.: Hemmerde.__________ B e t r.: Einsendung der Kreisabde ckc r e i verze ich n ft s e.

An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen Sie auf unser Ausschreiben vom 4. Juni v. Js., Amtsverkünoigungsblatt Nr. 42, aufmerksam, wonach von Ihnen Folgeiwes vierteltälfrtirl) bekanntzumachen ist:

Tie Eigentünrer gefallenen over getöteten Viehes haben bei M-eidung der in Artikel 299 sf. Pol.-Straf-Ges. angedrohten Strase ohne jeoen Verzug irach dem Verenden oder nach vollzogener Tötung oder Ausschlachtung bei der Polizeibehörde des Ortes, innerhalb dessen Genrarkung sich der Kadaver bzw. die zu be­seitigenden Teile eines solchen befinden, entsprechende Anzeige M mack-eu.

Gießen, den 7. Januar 1920.

_________Kreisamt Gießen. I. V.: Langermann._________

Trenstnachrichten des Kreisamtes.

In Ajfolterbach, Kreis Heppenheim, ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden.

Unter dem Viehbestand des Bürgermeisters Peter Opper in Wehrda, Kreis Marburg, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.____________________________________________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbcreinigung Ober-Bessingen.

In der Zeit tom 15. bis einschließlich 28. Januar 1920 liegt aus dein Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Ober-Bessingen ein Projekt über die Verschleisung des Struthweges und der Lau- bachcr Straße nebst Kostenanschlag mtd dazugehörigem Kom- misjionsbeschluß zur Einsicht der Beteiligtet: offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses innerhalb der Offenlegungsfrist bei der Hessischen Bürgermeisterei Ober-Bessingen schriftlich und mit Gründet: versehen einzureichen.

Friedberg, der: 23. Dezember 1919.

Der Hessische Feldbereinignngskommissär.

_________________Tr. Iann, Regicrungsrat._________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung S t e i n h e i in.

Das Projekt über die Verbesserung der Wiesen liegt in der Zeit tom 10. bis einschließlich 24. Januar 1920 auf dem Amts­zimmer der Hessischen Bürgermeisterei Steinheim zur Einsicht der Beteiligten offen.

Gleichzeitig liegt daselbst ein Beschluß der Vollzugskommission botst 22. Dezember 1919 über die Kapitalaufnahme offen.

Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen wäh­rend der Offenlegungszcit bei der Bürgermeisterei Steinheim ein­zureichen.

Friedberg, den 23. Dezember 1919.

Ter Hessische Feldbereinignngskommissär.

Tr. Koch, Regierungsassessor.

Druck der Prühi'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lang«, Gießen.