Ausgabe 
7.10.1920
 
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Unsere Bekanntmachung vom 25. August 63. Js. iit Nr. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen ©trafen geahndet, n>eitit sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.'

Gießen, den 4. Oktober 1920.

__________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Obbornhofen.

* Zn Obbornhofen ist die Seuche erloschen. Die Gemar- kung Obbornhofen wird aus dem Sperrgebiet .ausgeschieden und dem Bevbachtungsgebiet eingegiiedert.

Gießen, den '4. Oktober 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: Welcher.

Dienstnachrichtcn des Kreisamtes.

In den Gemeinten Mittel-Seemen, Sicke n ha u s e n und Eickelsdvrs (Kreis Schotten) ist die Maul-'und Klauen- jeuche ausgebwchen. Die Gemarkungen Mittel-Seemen, Sichen­hausen und .Eichelsdvrf wurden zu Sperrgebieten erklärt. Den bestehenden Bevbachtungsgebieten wurden die Gemarkungen Ober- Seemen, Rainwd und Eichelsachsen angegliedert.

In Ober-Schmitten (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebwchen. Die Gemarkung Ober-Schmitten ist zum Sperrbezirk erklärt worden. Das Beo'bachtungsgebiet bleibt unverändert.

Die Maul- und Klauenseuche in Dorlar, Wetzlar-Nie­dergirmes und Braunfels (Kreis Wetzlar) ist erloschen.

Bekanntmachung.

B e t r.: Feldbereinigung Hausen: hier: die Zuteilung.

Nach Artikel 34 des. Feldbereinigungsgesetzes sind 2 Schieds­richter nebst 2 Stellvertretern neu zu wählen. Ein Schiedsrichter nebst Stellvertreter ist von sämtlichen beteiligten Grundeigentümern

und ein Schiedsrichter nebst Stellvertreter ist von den Reklamanten zu wählen.

Die Wahl findet statt am Samstag, den 9. Oktober 1920, um 10 Uhr vormittags im Genieindehaus zu Haufen.

Die Schiedsrichterwahl durch die sämtlichen beteiligten Grund­eigentümer erfordert zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von 2/;. der Anwesenden und ist unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich.

Die Schiedsrichterwahl durch die Reklamanten muß einstimmig erfolgen. Es wird angenommen, daß die nicht erschienenen Rekla­manten mit der von den erschienenen vorgenommenen Wahl ein­verstanden sind.

Friedberg, den 3. Oktober 1920.

Der hessische Feldbercinignngskommissär.

I. B.: Dr. Ko ch.

Bekauutmachuug.

In der Zeit vom 15.30. Sept. 1920 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Sesselkissen, 1 Halskettchen mit Anhänger, ein Mädchenkinderhut, 1 Handtäfchchen mit Portemonnaie, eine Gürtelweste, 1 Mistgabel und 1 Portemonnaie mit Inhalt: verloren: 1 Handtäschchen mit 40 Mk. und 1 Spiegel, 1 Kinder

Hütchen, 1 schwarze Handtasche niit einigen Hundert Mark und 1 Messer, 1 Geldmäppchen mit 230 Mark und Ver­lobungsanzeige, 1 Bund Schlüssel, 1 ledernes Zigarrenetui 1_ schwarzes Lederporlemonnaie mit 24 Mark, 1 schwarze Sammettasche mit.Portemonnaie, Inhalt 3 Fünfmarkscheine, Kleingeld und 1 Postkarte, 1 FüllfederhalterS. Riader" und 1 Brillantbwsche im Werte von 1500 Mark.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände beliebrm ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 1112 Uhr vormittags und 45 Uhr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.

Gießen, den.30. September 1920.

Pvlizeiamt Gießen. I. B.: Dr. H e ß.

'Dr.;rt der Brühl'schen Una>«fitäis.$u*. und Sfri<iöru<kerft. *R. ßangt, S>-pen