Ausgabe 
6.9.1920
 
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Amtsverküildigllngsblatt

für die Provinzialdirektion Gberheffen rind für das Kreisamt Gießen.

Stiemt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen MK. 2.50 vierteljährlich.

Eit« 12 4_____________________' 6, September W2Ö

^"^^^'Uebeificht: Aeuderung der Verordnung über die Dampfkessel Hessische Ruckwandererhilfe zu Darmstadt. - Termin für die Einsendung

. verloren. Feldbereinigungen

- Dritter Nachtrag zur sechsten Ausgabe der deutschen Arzneitare. - der Kirchenrechnungen. - Viehseuchen - Dienstnachrichten. - Befunden, Hausen, Röthges und Langd.

Verordnung

betreffend die Aenderung der Verordnung vom 8. November 1909 über die Dampfkessel. Vvm 26. August 1920.

beS Artikels 3 Absatz 2 des Gesetzes vvm 26. März Dampfkessel und LanipsgeWe betreffend, wird hiermit m Abänderung der Verordnung vom 9. Dezember 1919 <Reaie- rungsblatt^S. 453) folgendes, verordnet:

. § 1- Tie Gebühren für die vvrgesch,riebenen Begutachtungen

der Genehmrgnngsgeiuche und die technischen Untersuchungen der Dampfkessel wie sie in § 91 der Verordnung voin 8. November 1909, dre Dampfkessel betreffend tRegierungsblatt S. 297), und m. der Verordnung vom 2. Mai 1912, die Abänderung der Verordnung vom 8. November 1909 über die Dampfkessel be­treffend (Regierungsblatt S. 385), festgesetzt sind, werden bis auf werteres um 300 vvni Hundert erhöht. Die in den vorerwähnten Verordnungen vorgesehenen Ermäßigungen der Gebührensätze bleiben nach tote vor aufgehoben.

,8 2 Diese Vewrdnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1920 in Kraft.

Darmstadt, den 26. August 1920.

. Hessisches Landes-Arbeits- und Wirtschaftsamt.

I. V.: Dr. Wagner.

Bekanntmachung

betreffend den dritten Nachtrag zur sechsten.Ausgabe der Deutschen .. Arznertaxe 1920. Vom 1. September 1920.

Ü-. ,®rimb des § 80, Absatz 1 der Gewerbeordnung für das -deutsche Reich bestimmen wir, daß mit Wirkung vom 1. Septem- ber 1920 ab ein dritter Nachtrag zur sechsten Ausgabe der Tcut- fchen Arznertaxe 1920 in Hessen in .Kraft tritt. Ter Nachtrag ist rm Verlag der Weidmannschen Buchhandlung, Berlin SW 68 Zrmmerstraße 94, erschienen und kann durch die Besitzer der Arzuei- 1920 von der genannten, Buchhandlung zum Preise von 0,80 Mark bezogen werden.

Darmstadt, den 28. August 1920.

Hessisches Ministerium des Innern. I. V.: Hölzinger.

Der Hessischen Rückwanderer-Hilfe zu Darmstadt ist von dem, Ministerium des Innern die Erlaubnis erteilt worden, zur Linderung der Not reichsdeutscher und reichsstämmiger Rück­wanderer im Freistaat Hessen bis zum Ende dieses Jahres mittels Aufruf in beit Zeitungen, durch Werbebriefe und durch Samm­lungen von Haus zu Haus, jedoch unter Ausschluß bezahlter Agenten, Geldspenden zu sammeln.

Zur Veranstaltung der Haussämnilungen bedarf es jeweils der besonderen Erlaubnis der Ortspolizeibehvrde.

Betr.: Ten Termin für die Einsendung .der .Kirchenrechnungen für 1919.

An die Kirchenvorstände des Kreises.

Der späteste Termin für die Ablieferung der Kirchenrechnung an Sie tst auf Ende August festgesetzt.

Wir beauftragen Sie, die Rechner entsprechend zu bedeuten und zur sofortigen Ablieferung'anzuhalten. Bei Nichtasthaltung dreses Ablieferungstermins wollen Sie alsbald berichten.

Tie Rechnungen find von Ihnen bis spätestens Ende Sep­tember an die Oberrechnungskammer, Jnftifikatur II. Abteilung, einzureichen.

. Nach dem Ausschreiben des Oberkonsistoriums vom 28. Juli 1915 Vemrdnungsblatt Sir. 12 von 1915 ist der Nachweis über den an den evang. Zentralkirchensvnds abzuliefernden lieber» schuß des Einkommens der Pfarrst.elle nicht mehr, wie bisher, an uns, sondern an den evang. Zentralkirchestsvnds ohne Beglcit- bertch.t einzusenden. i

Ter bis spätestens zum 15. Oktober l. Js. zu erstattenden Anzeige über die erfolgte Ablieferung der Kirchenrechnung an die Oberrechnungskammer ist von dem Kirchenvvrstand der Vermerk belzufügen, daß, wann und mit welchem abliefernngspslichtigen Betrag der Nachweis über das Erträgnis der Pfarrstefle an den evang. Zentralkirchenfonds abgesandt worden ist.

. Gießen, den 2. September 1920.

Kreisamt Gießen.

. : ... Dr. U sin ger.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Oppenrod.

In Oppenrod ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest­gestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Ge­markung Oppenrod und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus den Gemarkungen Burkhardsfelden und Reiskirchen.

Unsere Bekanntmachung vom 25. August in Nr. 122 des Amts­verkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zutoiderhaudluugeu gegen die erlassenen Anordnungen werden unt erheblichen Strafen geahndet, wenn sie willentlich begangen find, fogar auf Grund des § 328 des Str.G.B. mit Gefängnis

Gießen, den 4. September 1920.

Kreis amt Gießen. I. V.: Hemm erde.

Bekanntluachttttg.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen.

Tie Maul- und Klauenseuche ist in Gießen weiter in fo(- gcnben Gehöften amtlich sestgestellt worden:

. 1. sttiegelpfad Nr. 30,

2. Frankfurter Straße Nr. 49/

3. Neustadt Nr. 78.

Tie Sperrmaß,regeln sind angeordnet.

weifen erneut auf unsere Bekanntmachung vom 24 August vs Js. (Amtsverkündigungsblatt Nr. 121) und die Bekanntmachung bes Kreisamts Gießen Vvm 25. August ds. Js. (Amtsverküiidi- gungsblatt Nr. 122) hm.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit hohen Strafen geahndet, und zwar, wenn sie wissentlich be­gangen werden, gemäß 8 328 RStrGB. mit Gefängnis.

G ieße n, den 4. September 1920.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Dicnstttachrichtcil des Kreisamtes.

In der Gemeinde Rixfeld, Kreis Lauterbach, ist die Maul- und Klauenfeuche fe st gestellt worden. Tie Gemarkung Rixfeld ist zum Sperrbezirk erklärt worden.

JnOppershvfen, Ockstadt, Ilbenstad t ist die Maul- uud Klauenseuche amtlich festgeftellt wordeu. Die genannten Gemeinden und Gemarkungen werden zum Sperrgebiet erklärt ^ns Beobachtungsgebiet fällt die Gemarkung Ober-Rosbach.

Hermann Hahn zu Betten ha u s e n wurde von uns zum Kommandant der Pflichtfeuerwehr in Bettenhausen ernannt und verpflichtet.

Ludwig Metzger wurde von uns zum Kommandant und Karl Raab II. von ^n her den zum Stellvertreter des Kom- mattoantest der Psttchtfeuerwehr zu Inheiden ernannt und ver­pflichtet.

Karl Schäfer von Utphe wurde von uns zum Stellver­treter des Kvuimandanten der Pflichtfeuerwehr zu Utphe ernannt uiu) verpflichtet.

. Bürgermeister Karl B e cke-r zu M u f ch en heim wurde von uns zum Markmetfter der Gemeinde Mnschenheim eidlich in Pftichtm genommen. -

-r Nagel von Reiskirchen wurde von uns zum

Jeldschutzen der Gemeinde Reiskirchen verpflichtet.

Hemrtck) Webe'r aus Utphe wurde von unsunt Wiege- ineilter der Gemeinde Utphe verpflichtet J

Bekanntinachuttg.

In der Zeit vom 15.31. August wurden in hiesiger Stadt gesunden: 1 Vorstecknadel 1 Krawattennadel, 1 Bleistifthalter, 2 Paar Glaeshandschuhe, 1 Brosche, 1 Stück Seidenband 1 . Etermaß, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Damenuhr mit Anhänger:

verloren: 1 braune Brieftasche mit Lebensmittelkarten, 1 Notiz- pnn to Wachstuch eingewickelt, 1 Mäppchen mit

600 Mark Papiergeld, 1 Papiergeld lasche mit einigen Geld­scheinen sowie Rechnuiigen von hiesigen Geschäftsleuten, ein braunes $ortemtoitnate mit 20 Mark, verschiedenen Zetteln und 1 Bild 1 braunes Portemonnaie mit 200 Mark, zwei i.alieuifcheii Geldstücken, 1 Münze (Muttergottesbildh sowie