Ausgabe 
5.2.1920
 
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MlZverkundtgungzbM

für die provinMidirektion Sberheffen und für das Kreisamt Sichen.

-Ctf^tnt S,!barf; OT0,Üa9' ^^"btag, Donnerstag u. Freitag. Nur durch di-Post zu b«zi«h«n g-g-n MK.2.50 oi^t-ljährl. Postz«it-mgsllst«Nr.

5. Februar 19.^0

f&tafunb'Ä nbas ^bot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Feiten usw. - Aas-

Schätzer. - Erhöhung der laufenden Temi'uiiasnllaae^n^'lgenenhelmkehr -.Aus^uhrilng des Neichsviehseuchengescizes,- l)icr: Ernennung der

Bekanntmachung betreffend Aenderung der Bekanntmachung über das Verbat der Verwendung ton pflanzlichen und tierischen Fetten und Orten zur Herstellung von kosmetischen Mitteln usw. vom 1. Mai 1916 lReichsgesetzblatt Seite 346). Vom 20. Januar 1920.

Kuf Grund des § 3 der Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oel-en und Fetten zu technischen Zwecken vom 6. Januar 1916 (Reichsgesetzblatt S 3) 'U ^cbindung mN § 5 des Uebergangsgesetzcs vom 4. März 1919 (Reichsgesetzblatt S. 28o) werd folgendes bestimmt:

§ 1- Tie Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Fetten und Oeten zur Herstellung von kometiiflien Alitteln usw. oonr 1. Mai 1916 (Reichsgesebblatt Seite 346) wird wie folgt geändert:

1. Ter Artikel 1 erhält folgende Fassung:

_ Pflanzliche und tierische Fette und Oele dürfen nur zur Herstellung von solchen Arzneimittel,i zum äußeren Gebrauche verwendet werden, die in den Apotheken auf Grund einer mit Tatuin und Unterschrift versehenen Amveisung eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes abgegeben werden. Bon diesem Verbote werden nicht getroffen die Verwendung von Leinöl und die Herstellung von Seifenspiritus.

Tas Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tie- nschen Fetten uich Oeleu zur Herstellung von kosmetischen Mitteln und Desinfektionsmitteln wird, soiveit es sich um vm)t speisefähige Fette und Oele handelt, ausgehoben.

2. Tie Artikel 2 und 3 werden aufgehoben.

§ 2. Tiefe Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Ver­kündung in Kraft.

Berlin, den 20. Januar 1920.

Ter Reichsministcr des Innern.

Ko ch.

Betr.: Ten Ausschlag und die Erhebung der Gemeiudeumlagen für das R.-J. 1919.

All die Bürgermeistereien der Lnndgemciiidtil sowie die . Gemarknilgsvorstliilde und die Gcmarkuilgöinllaber.

Unter Bezugnähme auf unsere übergedruckte Verfügung vom 19. ds. Mts. machen wir zur Beseitigung von Zweifeln ausdrück­lich darauf aufmerksam, das; in dem Nachtragsvoranschlag jeder Mehr-Ausgabe eine kurze Begründung beigefügt sein must. Ter Nachtragsvoranschlag ist ähnlich wie Beilage 1 zum Hauptvor­anschlag aufzustellen, mit der Aenderung, daß sowohl die Mehr- Einnahmen wie Mehr-Ausgaben durchzuaddieren ffinb und am Schlich die Gegenüberstellung zu fertigen ist. Aufstellung hat in dveifacher"Ansfertigung zu erfolgen, wovon eine dort zu behalten und zwei uns vorzulegen sind.

Gießen, den 30. Januar 1920. f

Kreisamt Gießen.

____________________________Dr. Usinger.

Betr.: Kr i e g sg e fangenenheim keh r.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Angesichts des begonnenen Abtransportes derKriegsgefangcncns ans Frankreich darf gebeten werden, der Ausschmückung der Bahn­höfe enteilt Aufmerksamkeit zu schenken, da es auf die Heimkehrer einen niederdrückenden Eindruck machen muß, wenn in dieser Hinsicht nicht in liebevoller Weise gesorgt wird.

Giesten, den 31. Januar 1920.

, Kreisamt Giesten.

Dr. U sin gier.

Betr.: Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes': hier: Ernen­nung der Schätzer.

An den Oberbürgermeister zu Giesten und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nachdem jdie neubestellten Schätzer und ihre Stellvertreter von uns verpflichtet, die 'wieder bestellten von Ihnen auf den früheren Diensteid verwiesen worden sind, wollen Sie deren Namen orts­üblich b ekannt machen.

Gießen, den 2. Februar 1920.

Kreisamt Giesten.

Dr. Ufingier.

®etr.: Erhöhung der laufenden Teuerungszulage an Staats­beamte usw.

An die Schulvorstände des Kreises.

Das Ihnen mit nächster Post zu gehende Ausschreiben des Staatsmuiisteriums vom 21. Januar 1920 in obigem Betreff ist allen Lehrpersonen zur Kestntnisuahme zu übermitteln

Gießen, den 30. Januar 1620.

Kreisschulkommission Gießen. Tr. Ufinger

etr.: Tie Tagegelder und Reisekosten der Kirchenvorstandsmit-i glicder und Kirchenrechuer.

A» die evaiigclischcii und kaiholischc» Kirchcuvorstäude des Kreises. -

Tas im Abdruck nachstehende Amtsblatt des Ministeriums des Innern teilen wir Ihnen unter Bezugnahme auf innere ge­druckte Verfügung vom 27. Dezember 1907 mit dem Empfehlen M den. Kirchenvorstandsmitgliedern und dem Rechucr vom In­halte desselben Mitteilung machen zu wollen

Gießen, den 2. Februar 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.

Zu Nr. M. d. I. 27 592. Darmstadt, den 9. Januar 1920. Betr.: Tie Tagegelder und Reisekosten der Kirchenvorstiandsmit- glieder und Kirchenrechner.

Das Ätiilistcri«», des Imieril an die Kreisämter.

(< ,k Die Bestimmungen unter Ziffer 2 und 3 unseres Amts- I>tatte§ 9ir. 21 vom 29. Dezember 1907 erhalten folgende Fassung:

2. Tas Tagegeld beträgt, wenn das Dieiistgeschäst einschließlich st^,.Dru- und Rückwegs weniger als 5 Stunden dauert, 4,50 Mk., andernialls 9 Mk.

3. Erfordert das Tieustgeschäft einen Zeitaufwand von mehr als einem Tage, so werden im Falle auswärtiger lleber- nachtung für rede UeberiMhtung 6 Mk. vergütet."

. U. Ai-e|e Aenderung tritt mit dem 1. Januar 1920 in Kraft.

__________________________Dr. F n l d a.

Bekanntmachung.

B e t r.: Laudespolizeiliche Prüfung des Entwurfs zur Aufstellung einer Schutzschranke am unbewachten Wegübergang in Kilometer 8,615 der Strecke LollarWetzlar

Ler Lageplan zur Errichtung einer Schranke bei Wärterbude Strecke LollarWetzlar Kilometer 8,615 vor Bahnhof Abendstein liegt vom 3. Februar bis 10. lFebruar 1920 auf der Bürger­meisterei Heuchelheim zur Einsicht offen. Einwendungen gegen das Proielt und bei Meldung des Ausschlusses innerhalb dieser Zeit bei der Bürgermeisterei Heuchelheim vorzubringen

Gießen, den 29. Januar 1920.

KreiSamt Gießen. I. V.: Welcher.

Bekanntmachung.

58etr.: Regelung des Fleischverbrauchs; hier: Hausschlachtungeil. , , "iif©runb _öe§ §11 unserer Betaiintmachuug vom 21. Ob- e°r< J "etrcssenü: Regelung des Fleischverbrauchs: Hier: Haus-, schlachtungen i.Amtsverkündigungsblatt Nr. 110) ordnen wir an bafi Anträge für die am 28. Februar 1920 endende Hausschlach- bis spätestens 15. Februar 1920 Hierher cinzureichen

Gießen, den 2. Februar 1920.

.Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Sieg ert.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- melflcreicn der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachnug ist ortsüblich zu veröffentlichen mit dem Hmzufügeu, daß die Anträge auf dem Lebensmittel- a mi oder der Bürgermeisterer zu stellen sind.

Gießen, den 2. Februar 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Sieq ert

Bekanntmachung.

B e t r.: Ausbruch der Räude bei einem Pferde des Seb.Ried- m a n n in Grünberg.

Bei einem Pferde des Seb. Ri ed m a nn in Grü n berg