Ausgabe 
2.12.1920
 
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Mittel für die hohen Entschädigungen des lausenden Jahres auch noch die Mit.el iüc die 10loschen Zuschläge zu dm Entschädi­gungen einer größeren Anzahl van Brandschäden aus den Kriegs- jah.en auszubringen sind, deren Wiederherstellung mangels Bau­materialien nicht sofort nach dem Brande oorgenommeu wurde, son­dern am spätere Zeit verschoben iverüen mußte.

Heschche Äraudverstcherungs'wmmer.

Betr.: Einsendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse; hier: für den Monat Nmnmber 1920.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern Sie an die Einsendung der Abdeckereiverzeichuisse für den Monat November 192J soweit noch nicht geschehen. '

Zugleich machen nnr darauf aufmerksam, daß hierzu benötigte Formulare durch uns zu beziehen find.

Gießen, den 30. November 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Betr.: Maßnahmen zur Unterdrückung der Maul- und Klauen­seuche; Heer: die Gebühren für die tierärztliche Unter­suchung von Viehbeständen in Sperr- und Beobachtungs- gebieteu zum Zwecke der Ausfuhr von Tieren.

Auf Beschluß des Kreistages des Kreises Gießen und unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des hessi­schen Ministeriums des Innern vom 19. November ds. Js. zu Nr. M. d. I. II 6750 sind die int § 1 des Kreisstatuts des Kreises Gießen v,m 27. Februar 1913 auf 75 Pfennige festgesetzte Ge­bühren mit Wirkung vom Tag der Verkündigung im Amtsver­kündigungsblatt auf 3 Mark erhöht. ,

Gießen, den 30. stiovember 1920.

Kreis amt Gießen. I. V.: W e l ck e r.

Bekanntmachung.

Betr.: Schafräude in der Herde der Genossenschaftsschäserei zu Lang-Göns.

Unter der Schafherde der Geiwssenschastsschäferei zu Lang- Göns ist die Räude sestgestcllt worden. Die erforderlichen Sperr­maßnahmen werden hiermit angeordnet.

Großen, 'den 25. November 1920.

'____________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.______________

Ticnstnachrichten des ÄreiSamtes.

In Rixfeld (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauen­seuche erneut ausgebwchen. Die Gemarkung Rixfeld wurde zum Sperrbezirk erklärt. Das Beobachtungsgebiet bleibt dasselbe.

In der Gemeinde Ilbeshausen (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die genannte Gemeinde wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Bcvbachtungs- gebiet angegliedert.

Unter dem Viehbestände .in Ba uerbach (Kreis' Marburg) )ist die Maul- und Klauenseuche ausgebwchen.

Unter dem Viehbestände in B c l l n h a u s em (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebwchen.

Unter dem Viehbestände in Sichertshausen (Kreis Mar­burg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebwchen.

Die Maul- und Klauenseuche in Berts Hausen (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angoordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben. . .

Die Maul- und Klauenseuche in Brungershausen (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angoordneten Schutzmaßregeln sind ausgchoben. , '

Tie Maul- und Klauenseuche in Kürnbach (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angoordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben.

In Ober-Lais und Steinbergs (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Gemarkungen Ober- Lais und Steinberg werden daher zu Sperrbezirken erklärt.

In den Gemeinden Braunfels, Neukirchen und.Al- tenkirchen (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauen>euche amtlich sestgestellt worden. Tie Sperrmaßnahmen sind angeordnet.

In der Gemeinde U l m (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die Sperrmaßnahmen sind angeordnet.

Das Ministerium des Innern hat dem ständigen Rat für Kunstpflege in Hessen zu Darmstadt die Erlaubnis erteilt, zum Zwecke ber, Be­lebung des Kunstmarktes eine Verlosung von kunstgewerblichen Gegenständen, Gemälden usw. int Gebiet des Volksstaats Hefleit zu veranstalten. Es dürfen insgesamt bis zu 21030 Lost zu 2 Mk. das Stück ausgegeben werden. Der Wert der Gewinngegeuitäitde muß mindestens 60 Proz. des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Lose betragen. Die Ausspielung findet in mehreren Rethen von,

je 3000 Losen bis zum 31. 12. 21 statt. Die ersten Reihen werden in Form einer Tombolaverlosung alsbald beginnend in Darmstadt ausgcspielt. _______________________________________________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Reinhards Hain; hier: den allge­meinen Meliorationsplan.

In der Zeit vom 1. bis einschließlich 14. Dezember 1920 liegt auf der Bürgermeisterei Remhardsham der allgemeine Me - l io rationsplan nebst Erläuterungsber ich t und Prüfungsprotokoll zur Einsicht der Beteiligten offen.

Tag fahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen sütdet daselbst

M i t t w o ch d e n 15. D e z e in b e r 19 2 0 vormittags 10 11 Uhr statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen einlade, daß die Nichtencheiuenden mit Eiwveiwungeu ausgnchlvsjeit sind.

Tie Eimveitdungen sind ,chrststich und mit Grüichen versehen einzureichen.

Friedberg, den 21. November 1920.

Der Hessische Feldbereiniguiigsbommissär:

S ch n i t t s p a h u, Regierungsrat.

Bckarlntmachung.

Betr.: Die Ausstellung von Wandergewerbesck)einen.

Unter Hinweis au; das Äusschreioen gleichen Betreffs des Kreisamts Eießen vom 24. Noocmver 1920 (Äm.scertmtdlgungs- blatt Nx. 172 vom 26. November 1920- werden alle hier wohn- tja[ten Personen, welche oen Wewervevetriev im Umherziehen im Jahre 1921 sorlsetzen oder beginnen wollen, ausgeforoert, ihre Anträge auf Erteilung eines Wandergewerbescheines für 1921 alsbald bei der unterzeichneten Behöroe, Zimmer 5, zu stellen.

- Gießen, den 27. November 1920.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Bekanntmachuilg.

Betr.: Gewerbe-LegitimationslÄrten.

Unter Bezugnahme auf das nachstehend abgedrucktä Ausschreiben des Krersamts Giepen fordern wir die in Betracht kommenoen Gewerbetrerbeuden auf, ihre diesbezüglichen Anträge für das Jahr 1921 alsbald bei uns (Z.mmer 5) zu stellen.

Gießen, den 29. Jkovember 1920.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläger.

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Polizeiamt Gießen.

Wer nach § 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen auf­sucht ober Waren aitkaust, bedarf hierzu einer Legst.mationskarte, welche nach § 44 a der Gew.-Ord. für die Dauer des Kalender­jahres erteilt wird. Sie wollen die Interessenten, welche ihren Geschäftsbetrieb im Jahre 1921 fortzusetzen oder zu beginnen beabstchtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung aut- sordern, ihre Anträge auf Erteilung dec, Legitimatiouskarte bet Ihnen jetzt schon und so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres int Besitz der ersvrderlichen Legittmationskarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns, unter Benutzung des von uns durch Ausschreiben vom 25. Januar 1906 Amtsblatt ohne Nummer vorgeschriebeiten Formulars, baldigst vorlegen.

Zur Erstattung des ' Berichtes ist die Bürgermeisterei des Niederlassungsortes der . Firma zuständig, in Gießen das Polizeiamt.

Ferner ist bestimmt worden, daß in die Legstima tions kar ten ein Lichtbild des Inhabers einzukleben ist. Es sind nur unauf- gezogene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopsgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben, ähnlich und gut.erkennbar und in der Siegel nicht älter als 5 Jahre sind. Auf der Rückseite des Bildes ist die Persönlichkeit sofort genau zu vermerken, damit Verwechselungen vermieden werden. Gleichzeitig machen wir darauf ausmerksam, daß Staatsangehörigkeit und Geburtsort in bett Berichten anzu­geben finb.

Für Erteilung der Legitimattonskarte ist nach Tarif Nr. 49 des Urkundenstempelgesetzes ein. Stempel von 5 Mark zu ver­wenden, welcherBetrag vorErteiluitg zu entrichten t st. Sie wollen auf Seite 1 des Berichtes angeben, ob die Ein­sendung des Betrages gleichzeitig mit demselben und aus welche Art (durch Ueberbriuger oder Posteinzahlung) erfolgt.

. Gießen, den 24. November 1920.

Kreis amt Gießen.

gez. Dr. U fing er. .

Druck her -BriferWten UnttHrfitäts-Bum- und Steinbrariittti R. Baxflt. Sitten.