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3. für die übrige brotgetreideversorgungsberechtigte Bevölkerung (blaue Karte)
auf die Marke 62 der Nährmittelkarte C Reis.
Wer die auf ihn entfallende Ware — Menge wird später bekanntgegeben — zu dem Preise von ungefähr 1,75 Mk. für 250 g zu beziehen wünscht, hat unter Vorlegung seiner Karte bei einem Kleinhändler seines Wohnortes bis zum 28. Juni ds. Js. eine Bestellung auszugeben. Dabei ist darauf zu achten, daß der Kleinhändler nur die betreffenden Bestellmarken abtrennt rmd auf der gleichzifferigen Quittungs- und Bezugstnarke die Bestellung bestätigt.
Wer die vorgesehene Frist für die Bestellung nicht einhält, verliert den Anspruch auf die ihtn zustehende Ware.
Tie Kleinhandelsgeschäfte haben die Bestellmarken auf die in
Betracht kommenden Bestellbogen aufzukleben und spätestens am 5. Juli ds. Js. der Großhandelsvereinigung, E. G. m. b. .V. in Gießen, West-Anlage 31, einzuscnden.
Nichteinhaltung dieser Frist zieht den Ausschluß des betreffenden Kleinhandelsgeschäftes von der Beteiligung an dem Vertrieb der Nährmittel nach sich
Bei Einsendung der Bestellmarkcn an die .Großhandelsver- einigung ist von den Kleinhändlern auf der Rückseite der Bogen anzugeben, von welchem Großhändler die Ware geliefert werden soll.
Ten Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, den 18. Juni 1919.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Sieg er t.
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Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch, und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
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