Ausgabe 
17.7.1919
 
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o Zweiteilige Anzüge (Joppe aus Schuhstossen und Hose aus Einheitsstoff) zu etwa 95 Mk.,

d) Entlassungsmäntel zu etwa 35 Mk.

Wir fordern daher die vor dem 1. Juli 1916 mit Ver­sorgung entlassenen bedürftigen Kriegsbeschädigten auf, soweit dies noch nicht geschehen, unter Vorlage der Militürpässc ihre Bestel­lungen bis spätestens 25. l. Mts. bei uns oder dec Bürger- meistercn ihres Wohnorts noch vorzubringen.

Gießen, den 11. Juli 1919.

Kreisamt Gießen.

(Amtl. Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge. - I. V.Lange rmann.

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vorstehende Bekanntmachung ist in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen. Etwa bei Ihnen eingehende Bestellungen sind bis spätestens 26. l. Mts. an uns weiterzugeben.

Gießen, den 11. Juli 1919.

Kreisamt Gießen.

(Amtl. Fürsvrgestelle für Kriegsbeschädigten- und K riegs hinterblieb enen fürsorg e.)

I. V.: L a n g e r m a n n.

iB e t r.: Versicherung von Einwohnerwehren gegen Unfall und Todesfall.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Zur Versicherung von Einwohnerwehren gegen Unfall und (Todesfall ist Gelegenheit gegeben. Näheres ist bei der Zentral- stelle für Einwohnerwehren, Berlin W 10, B e u d- l e r - S t r a ß e 13, zu erfahren.

Gießen, den 16. Juli 1919.

Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.

Bekanntmachung.

B etr.: Rotlauf bei einem verendeten Schwein des Wilhelm Jo­hannes Müller, Holzheini.

In dem Gehöft des Wilhelm Johannes Müller in Holzheim ist Schweinerotlauf festgestellt worden. Die Sperrmaßregeln sind bis 1. August d. Js. angeordnet.

Gießen, den 10. Jnli 1919.

Kreisamt Gießen. I. V.: Langermann.

Bekanntmachung.

B e t r.: Ausbruch der SchweincseUM (Schweinepest) unter den: Schweinebestand der Landes-Heil- und Pflegernstrlt dahier.

Tie in dem Gehöft der Landes-Heil- und Pflegeanstalt dahier ausgebrochene Säweineseuchie ist erloschen. Tie am 13. Juni 1919 angeordnete Gehöft sperre wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 11. Juli 1919.

Polizeiamt Gießen. Lauteschlchg e r.

Bekanntmachung.

B etr.: Ausbruch der Schweineseuche (Schweinepest- in dem Schweinebestand des Bahnschreiners Julius Rühl dahier, Frankfurter Straße 167.

Nachdem die unter dem Schlveinebestand des Bahnschreiners Julius Rühl dahier, Frankfurter Straße 167, ausgebrochene Seuche «erloschen ist, wird die nnterm 12. Juni l. Js. angeordnete Gehöft­sperre aufgehoben.

Gießen, den 11. Juli 1919.

Polizeiamt Gießen. Lautes chlä g e r.

Bekanntmachung.

B etr.: Feldbereinigung Hungen.

Nachdem das Feldbereinigungsverfahren in der Gemarkung Hungen beendet und das Kassewesen abgeschlossen ist, hat das Landesernährungsamt, Abteilung für Landwirtschaft, durch Ent­schließung zu Nr. L. E. A. L. 4498 vom 20. Juni 1919 die Auf­lösung der Vollzugskommission aus Grund von Artikel 14 Ziffer 14 imd Artikel 54 des Feldbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1906 genehmigt.

Friedberg, den 24. Juni 1919.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. __________________Dr. I a n n, Regierungsrat.__________________

Bekanntmachung.

B etr.: Feldbereinigung Münster; hier: Drainagen.

In der Zeit vom 25. Juli 1919 bis einschließlich 7. August; 1919 liegt auf der Bürgermeisterei Münster der Beschluß der Voll- zugskommission vom 10. Juli lfd. Js. Ziffer 4 über Drainagen Mr Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Osfenlegungsfrist bei der Bürgermeisterei Münster schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 10. Juli 1919.

Der Hess. Feldb"reinigungskommissär: Dr. Iann, Rcgierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Kesselbach; hier: das topographische Güterverzeichnis.

In der Zeit vom 9. bis einschließlich 23. Juli 1919 liegt auf der Bürgermeisterei Kesselbach

das topographische Güterverzeichnis nebst alphabetischem Namensverzeichnis

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses Während der Offenlegungsfrist bei der Bürgermeisterei Kesselbach schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 28. Juni 1919.

Ter Hessische Feldbereinigiungskommissär.

Dr. Jan n, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

B e t r.: Feldbereinigung Heuchelheim.

In der Zeit vom 23. Juli bis einschließlich 5. August 1919 liegt aus dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Heuchelheim wäh­rend der Geschäftsstunden der Beschluß der Vollzugskommission vom 1. Jlulr 1919 über die für den 1. Oktober 1919 vorgesehene Erhebung eines Teils der Feldbereinigungstosten Mr Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung späteren Aus­schlusses während der Offenlegungs'zeit bei der Bürgermeisterei Heuchelheim schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 2. Juli 1919.

Ter Hessische Feldbereinigiungskommissär.

S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat.

Betr.: Gemeindeviehwage zu Inheiden.

Mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 10. Juni 1919 zu Nr. M. d. 1.11 200 und unter Zustimmung, des Kreisansschmsses des Kreises Gießen wird über die Benutzung der Gemeindeviehwage zu Inheiden folgende

Ortssatzung

erlassen:

§ 1.

Alle zur Verwiegung gebrachten Gegenstände müssen durch, den bestellteil Wiegemeister oder dessen Stellvertreter gewogen werden. Außer diesen hat niemand das Recht auf der Wage zil wiegen.

§ 2.

Ter Wiegeschein, ans dem durch den Registrierapparat daS Gewicht selbsttätig aufgestempelt ioird, ist nach Ausfüllung des Vordruckes dem Verkäufer auszuhändigen.

§ 3.

Ter Wiegemeister bzw. Stellvertreter haben über die Wieg< gcschäfte ein Tagebuch unter fortlaufeirden Ordmingsnummecn zu führen, woraus hervorgeht:

a) der Name des Verkäufers und Käufers,

b) Datum der Verwiegung,

c) die Art des gewogenen Gegenstandes,

d) Gewicht desselben,

6) der Betrag der erhobenen Wregegebühren.

§ 4.

Am Schlüsse eines jeden Rechnungsjahres hat der Wiege­meister das Tagebuch abzuschließen, einen Auszug über die im Rechnungsjahre eingegangcnen Gebühren in beglaubigter Form der Bürgermeisterei vorzulegen und die eingegangenen Gebühren der Gemeinbelasse zuzuführen.

§5.

Vorstehende Ortssatzung tritt in Kraft am 1. August 1919.

Gebührentarif.

An Gebühren werden gemäß Art. 187 der L. G. O. mit Ge- llehmignng des Ministeriums des Innern vom 10. Juni 1919 Nr. 11 200 erhoben:

A. die Vergütung für die Tätigkeit des Wiegemeisters be­trägt 15 Pf. für jeden einzelnen Fall.

B. Gebühren:

1. Für ein Stück Großvieh (Ochsen, .Kühe und Rinder) 30 Pf.

2. Für ein Stück Kleinvieh (Schweine, Schafe und Kälber) 15 Pf.

3. Für jeden anderen zur Verwiegung koinmenden Gegenstand als Frucht, Obst usw. bis zu drei Zentner 15 Pf.

Für jeden weiteren vollen Zentner 5 Pf.

Inheiden, den 7. Juli 1919.

Bürgermeisterei Inheiden.

______Reitz._________________________

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch, und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.