Ausgabe 
13.5.1919
 
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zur Sicherung gegen die aus dem Bahnbetrieb entstehenden Ge­fahren und Nachteile beziehen, sind bei Meldung des Ausschlusses in obiger Zeit vorznbringen.

Gießen, den 8, Mai 1919.

Kreisamt Gießen.

Dr. U finger.

Betr.: Die Kinderarbeit in den gewerblichen Betrieben..

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern Sie hiermit an die Erledigung unserer Ver­fügung vom 5. April 1919 (Amtsverkündignngsblatt Nr. 13 vom 11. April 1919) mit Frist von 8 Tagen.

Gießen, den 7. Mai 1919

KreissMllko m Mission.

Dr. U s i n g e r.

Betr.: Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenfürsorge.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Diejenigen Bürgermeistereien, die mit ihrem Bericht auf unsere Verfügung vom 21. März 1919 noch rückständig sind, werden hier­mit wiederholt erinnert.

Gießen, den 6. Mai 1919.

Kreisamt Gießen (Kreisfürsorgestelle.)

L a n g e r m a n n. ___________________

B e t v.: Verteilung emaillierter- Eisenkessel.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach Mitteilung des Staatskommissars für Demobilmachung kann an die Landgemeinden eine größere Anzahl emaillierte Eisenkessel mit Griffen entweder zum Erwerb in Eigentum der­selben und Verleihung an Private oder zur käuflichen Abgabe an Private überlassen werden.

Der Preis der Kessel ist:

50 Liter 32,00 Mk.

75 36,50

100 40,00

125 , 45,00

200 48,00

Für gußeiserne emaillierte Kessel. ist zu obigen Preisen ein Aufschlag bis zu 3373 °/o zu berechnen.

Hierzu tritt noch eine Provision von 3 Mk. und die der absen­denden Stelle entstehenden Verpackungskosten.

Die Verteilung ist der landwirtschaftlichen Zentralgenosscnsehaft in Darmstadt übertragen worden.

Bestellungen sind bei mir bis spätestens den 2 0. l. M t s. einzureichen, spätere können nicht berücksichtigt werden.

Gießen, den 10. Mai 1919.

Demobilmachungs-Ausschuß. I. V.: Langer manu.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf Anordnung' des Staatskommissars für die wirtschaftliche Demobilmachung in Hessen können die Arbeitsnachweise, also im Kreise Gießen der Städtische Arbeitsnachweis Gießen, den Arbeit­gebern aus der Land- und Forstwirtschaft bei der Anmeldung einer freien Stelle für landwirtschaftliche Arbeiter ansinnen, eilte, Be­scheinigung des örtlichen Wohnungsinspektors über die Beschaffen­heit der vorhandenen Wohn- und Unterkunftsräume für die Ar­beitnehmer einznsenden. Diese Bescheinigung soll enthalten:

1. Lage der Wohnungen und Unterkunftsräume,

2. Raumgröße, , f ,

3. Angabe, ob die Räume gesund, ungezieserfrei, heizbar auch für den Sommer nötig wegen des Trocknens und Wärmens der Kleider,

4. Angabe, ob die Räume überhaupt so beschaffen sind, daß sie für die Unterbringung deutscher Arbeitskräfte geeignet sind.

Sie wollen die Ortswohnungsinspektoren besonders daraus Hinweisen, daß der Zweck der Maßnahme nur dann erreicht wird, wenn die Bescheinigungen den wirklichen Verhältnissen entsprechen. Bescheinigungen, die die Wohnverhältnisse anders schildern, als sie der zuziehende Arbeitnehmer vorsinden muß, sind wertlos und nur geeignet, die Schwierigkeiten in der Arbeitsvermittlung zu vermehren. Abschriften der von den Wohnungsinspekloren ausge­stellten Bescheinigungen sind uns am Monatsschluß vorzulegen. Ferner wollen Sie die Ortswohnungsinspektoren anweiseu, von Zeit zu Zeit eine Prüfung der den landwirtschaftlichen Arbeitern überlassenen Wohnungen vorzunehlnen. Das Ergebnis ist in Form eines Berichts am Monatsschluß uns vorzulegen.

Gießen, den 2. Mai 1919.

_________Kreisamt Gießen. I. V.: Langer m a n n._________ Betr.: Einsendung der .Kreisabdeckereiverzeichnisse für den Monat

April 1919.3 kW

All die Bürgermeistereien der Landgemcittden des Kreises

Wir erinnern Sie an die Einsendung der Abdeckereiverzeichnisse für den Monat April 1919, soweit noch nicht'geschehen.

Gießen, den 5. Mai 1919.

Kreisamt Gießen.

I. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Anstellung eines Nachtwächters für die Gemeinde Großen-Bnseck.

Als Nachtwächter für die ^Gemeinde Großen-Bnseck ist Heinrich Merz II. von dort von uns ernannt und verpflichtet worden.

Gießen, den 6. Mai 1919.

_______________Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r._________.

Bekanntmachung.

Betr.: Schlachtviehaufnahme.

Gemäß Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 12. Dezember 1917 betr. Abänderung der Bekannt­machung über Fleischversorgung vom 7. November 1917 Vom 12. Dezember 1917 (Kreisblatt Nr. 205) sind Ein­sprüche gegen die Aufnahme von Tieren in die Schlachtviehliste vom Besitzer innerhalb 5 Tagen nach erfolgter Mitteilung an ihn ober seinen Vertreter unter Begründung schriftlich bei uns einzureickien. Alle nach Ablauf dieser 5 Tage hier ein­gereichten Einsprüche werden ohne weiteres zurück- g e w i e s e n.

Die B ü r g e r m e i st e r e i e n der L a n d g e in e i n b e n des Kreises werden beauftragt, solches sofort ortsüblich zu veröffentlichen.

Gießen, den 7. Mai 1919.

__________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegelt.__________

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Tas Ministerium des JiMern l)at dem Münchener Journa­listen- und Schriftsteller-Verein, dem Verein Münchener Berufs­journalisten und dem Ortsverband München der Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schriftsteller die Erlaubnis erteilt, 10 000 Losbriefe einer in der Form einer sogenannten Tombola- verlosung zu veranstaltenden Geldlotterie zu Gunsten der infolge des Krieges in Not geratenen Schriftsteller .und Journalisten innerhalb des Freistaates Hessen zu vertreiben. Die Ziehung der nicht sofort beim Oessnen der Losbriefe zahlbaren Gewinne (Prä­mien) findet am 22. Juli 1919 statt.

Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Ver- losungsplan dürfen 180 000 Losbriefe zu je 1,10 Mk. ausgegeben werden.

Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zn- lassungsstempel versehene Lose gelangen.

Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußischen Staatslotterie ist AnMidigiing, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. .

Tas Ministerium des Innern hat dem Landespserdezuchtvereiu für Hessen die Erlaubnis erteilt, anläßlich der im Frühjahr und Herbst ds. Js. stattfindenden Darmstädter Pferde- und Fohlen­märkte je eine Geldlotterie zu veranstalten, um die Mittel. für Prämiierungszwecke zu erhalten. Nach dem Verlosungsplan dürfen jeweils 30 000 Lose zu 1 Mark das Stück ausgegeben und davon je 20 000 Lose innerhalb des Freistaats Hessen vertrieben werden. Ziehungstermin: 28. Mai und 19. Oktober 1919.

Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zu lassungsstempel versehene Lose gelangen.

Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußischen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.

Tas Hessische Staatsministerium des Innern hat ferner der Deutschlands Spende für Säuglings- und Kleinkinderschutz" in Berlin die Erlaubnis erteilt, 5000 Lose einer am 13. bis 15. Mai ds. Js. zu veranstaltenden Geldlotterie (Jahresreihe 1919) inner­halb des Freistaates Hessen zu vertreiben. Nach' dem von bei zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 250 000 Lose zu je 3 Mark ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel v.rfehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Loft zur 1. Klasse einer Preußischen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Bei'.rieb der Loft in Hessen nicht gestattet.___________________________

Bekanntmachung.

B etr.: Feldbereinignug in der Gemarkung Lollar.

In der Zeit vom 17. bis einschließlich 31. Mai 1919 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Lollar

das Verzeichnis der neuen Unterpfänder (I. und II. Band- zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der obengenannten Offenlegungsfrist schriftlich bei Hessi- scher Bürgermeisterei Lollar vorzubringen und zu begründen.

Friedberg, den 28. April 1919.

Ter.Hessische Feldbereinignngskommissär.

_____________ Schnittspah n, Regierungsrat._________________

Bekanntmachung.

. Wilhelm Erb dahier, Rittergasft Nr. 16, hat die Kon­zession als Dienstmann mit der Nr. 10 erhalten.

Gießen, den 9. Mai 1919.

Das Polizeiamt Gießen, i Gebhardt.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.